Betriebsrat für Subunternehmen zuständig?

30. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
sopor
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Betriebsrat für Subunternehmen zuständig?

Hallo,

die Frage steht eigentlich schon im Betreff. Ich arbeite (Minijob) bei einer Firma mit Betriebsrat. Aus Gründen des Lohndumpings sind Leiharbeitsfirmen mit drin, über eine davon bin ich angestellt. In einer Halle wird im Mai was umgebaut, das Resultat halte ich für gesundheitsgefährdend. In dieser Halle arbeiten nur Leute, die über die Leiharbeitsfirma angestellt sind.
Kann ich damit zum Betriebsrat der "Mutterfirma" gehen, oder sind die nicht zuständig? Gibt es andere Stellen, an die ich mich wenden könnte?

Danke und beste Grüße.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sopor
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke! Daran anschließend vielleicht noch:
Wie reagiere ich rechtlich wasserdicht, wenn ich bzgl. des Arbeitsschutzes nach dem Umbau Bedenken habe? Weiterarbeiten? Arbeit niederlegen? "Sonderkündigungsrecht"?

Zur Erklärung: es handelt sich nicht um eine offensichtliche Bedrohung z.B. durch sich schnell drehende Teile. Es wird ein Arbeitsplatz aus einem vormals großen, gut belüfteten Bereich in einen kleinen, fensterlosen Raum mit drei Hochleistungsdruckern (ständig in Betrieb) verlegt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

... und die Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig?

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#4
 Von 
sopor
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Weiß ich ehrlich gesagt nicht, hatte mit derlei noch nie was zu tun. Ich bin da ja auch nur ein kleiner Minijobber...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Der Betriebsrat ist doch nur sehr eingeschränkt zuständig. Das sit eine Frage, die das Gewerbeamt, die Bauaufsicht entscheiden muss.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von sopor):
Gibt es andere Stellen, an die ich mich wenden könnte?

Gewerbeamt / Amt für Arbeitssicherheit und die Berufsgenossenschaft erscheinen mir da sinnvoller.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sopor
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen Dank!

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