Betriebsrat gründen mit befristeten Vertrag

29. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Berlino030
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsrat gründen mit befristeten Vertrag

Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr in meinem Betrieb und habe erst meinen neuen unbefristeten Vertrag unterschrieben für ein weiteres Jahr.

Mein Betrieb liegt in Berlin und hat mehrere Standorte in Deutschland, Österreich und auch International. Es sind über 500 MA insgesamt. Ich würde gerne wissen ob es für mich, mit einem unbefristeten Vertrag, gemeinsam mit anderen Kollegen möglich ist, einen Betriebsrat zu Gründen. Ich habe mich selbst schon belesen und anscheinend wäre es ja möglich ab 3-5 Wahlberechtigten Mitarbeiter. Wahlberechtigt heißt ja nur, das man mindestens 6 Monate im Betrieb sein und Volljährig sein muss.

Ist das wirklich so "einfach" wenn es noch keinen Betriebsrat gibt? Unser Arbeitgeber handelt wirklich willkürlich, Arbeitnehmer werden entlassen, weil dem Chef die Nase nicht passt, es gibt keine Jährliche Gehaltsanpassung und ein Krankheitsausfall wirkt sich negativ auf das Gehalt aus.

Es gibt viele Mitarbeiter die unserem Arbeitgeber Patrouille bieten wollen, da vieles so nicht hinzunehmen ist.

Was wären die ersten Schritte dafür?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Berlino030):
Betriebsrat gründen mit befristeten Vertrag

Zitat (von Berlino030):
habe erst meinen neuen unbefristeten Vertrag unterschrieben für ein weiteres Jahr.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Berlino030):
Ich würde gerne wissen ob es für mich, mit einem unbefristeten Vertrag, gemeinsam mit anderen Kollegen möglich ist, einen Betriebsrat zu Gründen.

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
In der Regel sind solche Chefs aber recht kreativ, was die Verhinderung solcher Projekte angeht.

Man sollte sich überlegen, das man sich da Hilfe von der Gewerkschaft holt.



Zitat (von Berlino030):
Es gibt viele Mitarbeiter die unserem Arbeitgeber Patrouille bieten wollen, da vieles so nicht hinzunehmen ist.

Das Unternehmen ist im Bewachungsgewerbe tätig?
Wobei sich mir der Sinn Patrouille anzubieten nicht wirklich erschließt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Da kann ich harry nur beipflichten: einen BR gründet man nicht 'aus dem Handgelenk' heraus, dazu solltet ihr die Unterstützung der zuständigen Gewerkschaft suchen. Gerade wenn der Betrieb so international aufgestellt ist. An BR-Gründungen haben sich schon ganz andere vergeblich versucht.
Und "Paroli-Bieten' mag zwar ein Antrieb sein, einen BR zu gründen, es ist aber nicht Aufgabe eines BR. Zwar macht es einen Teil der BR-Aufgaben aus, sich zu kümmern, dass Gesetze und Ordnungen etc. im Betrieb eingehalten werden, er hat die vom BetrVerfG zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, doch 'Opposition' ist der BR deswegen keineswegs.

Bis dahin wie auch später - wenn es denn Mal klappt mit dem BR - werden sich MA immer individuell und persönlich wehren müssen; zu deinen Beispielen:
- Krankheitstage dürfen nicht 'bestraft' werden durch Gehaltsausfall; da müsstest du genauer schreiben, was da los ist bzw. gemeint.
- jährliche 'Gehaltsanpassungen' gibt es nirgends 'automatisch' und schon gar nicht von gesetzes wegen, sondern durch Verhandlung - individuell - oder kollektiv durch Tarifvertrag.
- Entlassungen gibt es in Betrieben immer Mal wieder; "weil dem Chef die Nase nicht passt", ist allenfalls in der Probezeit ein hinreichender Grund.
Ab einer gewissen Betriebsgröße greift das KSchG und AN kann sich gegen unberechtigte Kündigungen wehren; sowas geschieht täglich. Auch ein BR kann Kündigungen nicht verhindern, er muss bloß dazu gehört werden, das allerdings zwingend.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Jemand, dessen Vertrag unbefristet für ein Jahr verlängert wird, die Kompetenz hat, einen Betriebsrat zu gründen, das wage ich zu bezweifeln. Da sollte man immer die Gewerkschaft mit ins Boot holen. Gerade bei mehreren Standorten wird das kompliziert. Im übrigen: durch die Organisation einer Betriebsratsgründung verlängert sich der Arbeitsvertrag nicht automatisch.

Noch eine Anmerkung: es ist in vielen Branchen inzwischen üblich, zu Beginn eines Arbeitsvertrages mit Zeitverträgen zu arbeiten, einfach weil die doch relativ kurzen Probezeiten für eine Beurteilung darüber, ob das Arbeitsverhältnis "passt," nicht möglich ist und man sich Gerichtsverfahren ersparen möchte.

wirdwerden

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#4
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Im nahen privaten Umfeld habe ich es mal erlebt, dass jemand einen Betriebsrat gegründet hat. Er war damals schon fast 15 Jahre im Betrieb, natürlich unbefristet, unterstützt von der Gewerkschaft und ca. 10 Kollegen und dennoch war es ein unglaublicher Kraftakt und sehr belastend für ihn und die ganze Familie.
Der "Gründer" ist nach weiteren 15 Jahren noch im Betrieb und die Wogen haben sich inzwischen geglättet, der Arbeitgeber hat ihm aber lange Zeit das Leben an allen Ecken und Enden schwer gemacht. Es gab sogar ein Gerichtsverfahren, weil ihm Elternzeit verweigert wurde.
Den Betriebsrat gibt es noch, da die "Kämpfer" aber keine Kraft mehr haben und sich das kaum noch jemand antun möchte, mit "arbeitgebernahen" Mitarbeitern besetzt.
Ich würde es mir gut überlegen, ob ich mir das in Deiner Position antun würde.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Betriebsratsmitglieder werden gewählt. Nicht vom Arbeitsgeber, sondern von den Arbeitnehmern. Wenn die es nicht schaffen, die Interessen der Kollegen zu vertreten, dann ist das ein Problem der Mitarbeiter.

wirdwerden

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#6
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Betriebsratsmitglieder werden gewählt. Nicht vom Arbeitsgeber, sondern von den Arbeitnehmern. Wenn die es nicht schaffen, die Interessen der Kollegen zu vertreten, dann ist das ein Problem der Mitarbeiter.


Völlig richtig, habe nichts anderes behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Mein Beitrag war nicht als Kritik an Dir gedacht. Ich weiß nur, dass AN mit zeitlich begrenztem Vertrag häufig glauben, man könne durch Wahl in den BR bzw. der Gründung die zeitliche Begrenzung aushebeln. Dem ist jedoch nicht so, darauf wollte ich hinweisen.

wirdwerden

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