Betriebsrat - kann man so ein Mitglied ausschließen lassen?

24. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.06.2010 17:13:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsrat - kann man so ein Mitglied ausschließen lassen?

Hallo,

wir haben im betriebsrat ein mitglied das ständig andere mitglieder unter druck setzt und versucht so seine meinung durchzubringen, er stänkert ständig rum, sagt wie kannst du so abstimmen du ruinierst die firma ect.

kann man so ein mitglied ausschliessen lassen?


gruss

-----------------
""




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Warum ausschließen, er wurde schließlich von der Belegschaft gewählt ? Er hat ja auch nicht das alleinige Stimmrecht, die anderen Mitglieder können -wenn sie denn eine mehrheitliche Meinung zu einer bestimmten Sache haben- ihre Vorstellung durchsetzen. Er kann andere nur Druck setzen, wenn die das zulassen. Vielleicht wird er deswegen von den AN gewählt, weil er großes Durchsetzungsvermögen hat und der Rest des Betriebsrates zu lasch ist!? Man kann alles von mehreren Standpunkten aus bewerten.

Wer BR-Mitglied werden will, braucht für die Aufstellung zur Wahl schon mehrer Unterschriften seiner Kollegen und muss dann auch noch gewählt werden. So unbeliebt scheint er also nicht zu sein.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
sagt wie kannst du so abstimmen du ruinierst die firma ect.


Sind hier nicht geheime Abstimmungen möglich? In diesem Fall kann dann dieser AN seine unternehmerfreundlichen Ansichten vermutlich nicht durchsetzen. Denn nur, weil er das Abstimmverhalten jedes einzelnen kennt, kann er den Druck aufbauen.

quote:
Vielleicht wird er deswegen von den AN gewählt, weil er großes Durchsetzungsvermögen hat und der Rest des Betriebsrates zu lasch ist!?

Das dürfte hier wohl aus dem oben genannten Grund ("du ruinierst die firma") nicht der Fall sein . Hier scheint dieses Betriebsratsmitglied (vielleicht von der AUB o.ä.) eher Arbeitgeberinteressen zu vertreten.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 24.06.2010 13:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42252 Beiträge, 14706x hilfreich)

Zum "unter Druck setzen" gehören zwei. Einer der es tut, und einer, der es zuläßt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.06.2010 17:13:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo


(vielleicht von der AUB o.ä.) was heisst denn AUB??

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat:
was heisst denn AUB??


AUB ist die "Unabhängige Arbeitnehmervertretung" welche von Siemens massiv unterstützt wurde.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/siemens-herr-schelsky-bitte-zahlen-1.955095

Diese "Arbeitnehmervertretung" konnte sich immer enormen Aufwand bei den Betriebsratswahlen leisten. Nachdem der Skandal aufgeflogen ist, muss diese Vertretung bei ihren Betriebsratswerbeveranstaltungen mit deutlich geringeren Mitteln auskommen und hat mittlerweile in den Betrieben an Einfluss verloren.


Aber es gibt sicherlich immer Betriebsratsmitglieder, welche mehr die Arbeitgeberinteressen verfolgen und die Arbeitnehmerinteressen vernachlässigen. Ausschließen kann man die jedoch nicht.


Prinzipiell kann man natürlich sich gegen vernünftige Argumente, welche nur scheinbar arbeitgeberfreundlich sind, nicht verschließen, wenn Sie auch fundiert begründet sind. Hier ist natürlich immer dann abzuwägen zwischen Risiko für den Betrieb und den Arbeitnehmerinteressen. Aber pauschale Äußerungen wie "wie kannst du so abstimmen du ruinierst die Firma", sind in keiner Weise fundiert

-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 24.06.2010 17:20

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Wenn Sie ein Betriebsratsmitglied ausschließen wollen, müssen Sie dies beim Amtsgericht beantragen und begründen.


Als Grund kommt aber "nur" schwere Pflichtverletzung in Frage....


-----------------
"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo, auch im Betriebsrat sind nicht alle einer Meinung. Es wird doch über jeden Beschluss nach § 33 BVG abgestimmt. Ausschliessen könnt ihr fast vergessen.
Das geht nur über AG und dort sind die Hürden sehr,sehr hoch.
Die AN sollten im Mittelpunkt stehen und nicht ein einzelnes BR Mitglied. Das wird dann halt überstimmt.

-----------------
"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.802 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.