Hallo an alle Arbeitsrecht Kenner. Ich, bzw. wir haben da ein Problem mit unserem Betriebsrat. Es geht um folgendes.
Wir arbeiten im Handel bei einer großen Warenhauskette. Rund um Feiertage, Weihnachten, Ostern etc. sind Überstunden erforderlich und werden von vielen Mitarbeitern auch gerne gemacht. Wir haben dann die Wahl zwischen Freizeit und Auszahlung.
Unser Problem betrifft vor allem die Vollzeitkräfte. Unser Betriebsrat erlaubt nur, die Überstunden an die Schicht anzuhängen, nicht aber, auf den freien Tag zu verzichten, was bei ohnehin einem, oder wie kommende Woche sogar zwei Feiertagen ja eigentlich kein Problem wäre.
Was können wir tun? Denn viele fühlen sich nicht dazu in der Lage 10 Stunden am Stück (z.B. die Metzger) zu arbeiten, möchten aber nicht auf die Überstunden verzichten.
Betriebsrat/Überstunden/
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ihr könnt bei der nächsten Mitarbeiterversammlung entsprechende Anträge stellen, über die der Betriebsrat dann abstimmen lassen muss und die dem Betriebsrat gewiss auch ein Signal geben. Ihr könnt weiterhin bei Gelegenheit einen anderen Betriebsrat wählen, der dann so eine Betriebsvereinbarung aufkündigt, die vermutlich Grundlage für die Praxis derzeit ist.
Und nicht vergessen: Der Betriebrat schützt die Mitarbeiter - auch die Mitarbeitern vor den Mitarbeitern selbst.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mich würde die Rechtsgrundlage der Haltung des Betriebsrats interessieren.
wirdwerden
ZitatUnd nicht vergessen: Der Betriebrat schützt die Mitarbeiter - auch die Mitarbeitern vor den Mitarbeitern selbst. :
Genau das ist ein Knackpunkt. Einem Metzger zu sagen, er muss zehn Stunden am Stück mit seinem "brandgefährlichen" Werkzeug arbeiten, wenn er Überstunden machen will, ist meiner Meinung nach kein Schutz.
ZitatMich würde die Rechtsgrundlage der Haltung des Betriebsrats interessieren. :
wirdwerden
Hallo, mich würde das auch interessieren, leider war die einzige Antwort seitens des Betriebsrates. "Das ist halt so".
Wo kann ich das nachlesen? Ist das ein Gesetz oder muss es darüber eine Betriebsvereinbarung geben?
Dann die auf den Punkt Frage "wo steht das?"
wirdwerden
Dann frag doch konkret nach, ob es darüber eine Betriebsvereinbarung gibt. 'Das ist halt so' ist nun einmal überhaupt keine Aussage und schon gar keine Rechtsgrundlage.
ZitatDann frag doch konkret nach, ob es darüber eine Betriebsvereinbarung gibt. 'Das ist halt so' ist nun einmal überhaupt keine Aussage und schon gar keine Rechtsgrundlage. :
Hallo, aus dieser Antwort entnehme ich, dass es kein gesetzliches Verbot gibt, auf seinen freien Tag zu verzichten. Demnach kann es nur, entweder im Tarifvertrag stehen oder eine Betriebsvereinbarung sein. Ich werde am Montag direkt nachhaken. Sollte aber jemand sich mit dem Tarifvertrag Einzelhandel auskennen, wäre ich dankbar wenn ich dazu schon eine Info bekommen könnte.
Gibt es überhaupt eine Begründungspflicht seitens des BR?
Oder müsste der Arbeitnehmer sich nicht selbst in die Unterlagen einlesen?
Danke, durch Sie erweitert sich mein Fragenkatalog Ich wäre dankbar, wenn ich mich nicht durch sämtliche Unterlagen durch beißen müsste, deshalb bin ich hier in diesem Forum.
Wir haben keine hellseherischen Fähigkeiten. Wir kennen weder die Arbeitsverträge, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarungen, wenn es sie denn gibt.
wirdwerden
Der Betriebsrat ist auf jeden Fall rechenschaftspflichtig. Nicht unbedingt jedem einzelnen Mitarbeiter gegenüber, aber auf jeden Fall auf der Betriebsversammlung. Und eine Auskunftspflicht über abgeschlossene Betriebsvereinbarungen et cetera hat er - das mag so nicht dezidiert ausgeschrieben sein, gilt aber aufgrund der Zweckbestimmung des BR.
-- Editiert von blaubär+ am 28.10.2017 19:32
Das war jetzt doch mal eine hilfreiche Antwort. Allerdings bekam ich bei einer Betriebsversammlung genau diese Antwort.
"Das ist halt so!" Aber gut, jetzt kann ich mich auf eine Rechenschaftspflicht berufen. Danke dafür.
Zu "wirdwerden" fällt mir nur eins ein. Niemand erwartet hellseherische Fähigkeiten. In den Arbeitsverträgen steht dazu nichts, sonst hätte ich die Antwort bereits. Ein Tarifvertrag hat wie viel 100 Seiten? Genau darum geht es, in welcher Richtung könnte dazu etwas stehen. Es gibt also keinen Grund, pampig oder spitzfindig zu werden. Niemand wird gezwungen zu antworten. Danke.
@wyland
'Nur selbst essen macht fett' ist so eine Redewendung, die hier abgewandelt greift: Gerade wenn euer BR so blass und ahnungslos ist, wie es scheint, bleibt dir auf Dauer eh' gar nichts anderes übrig, als dich selbst schlau zu machen über Grundzüge des Arbeitsrechts wie auch des BetrVerfG - dazu können die Themen hier im Forum beitragen (beitragen ungleich ersetzen).
Der TV mag umfangreich sein, aber er hat eine Gliederung, so dass man mitnichten alles gelesen haben muss; auch das BetrVerfG ist keine leichte Kost, aber dich interessieren doch die Aufgaben des BR einerseits und die Rechte der Betriebsversammlung - also auch überschaubar.
Nachtrag: Die Mittel des AN ggü seinem BR sind Anfragen und Anträge, von der Wahl selbst abgesehen. Auch für Anfragen und Anträge muss man wissen, was Aufgaben und Grenzen des BR sind - sonst läuft man damit ins Leere.
Es gibt im Buchhandel für < 10 Euro Bücher zum Arbeitsrecht, die alle wesentlichen Gesetze enthalten, teils als bloße Wiedergabe der Gesetze, teils mit Erläuterungen. Gehört in den Bücherschrank aller abhängig Beschäftigten und ist von der Steuer absetzbar.
ZitatGenau darum geht es, in welcher Richtung könnte dazu etwas stehen. :
Hier kann keiner wissen in welchen Deiner arbeitvertraglichen Regelungen da was zu steht, ob überhaupt was dazu drinsteht.
Wird man schon selber suchen müssen.
ZitatEin Tarifvertrag hat wie viel 100 Seiten?... Es gibt also keinen Grund, pampig oder spitzfindig zu werden. Niemand wird gezwungen zu antworten. :
Ich finde es immer befremdlich, wenn Leute fragen was ihnen für Rechte zustehen und sie es dann als Zumutung empfinden wenn sie gesagt bekommen sie müssten die relevanten Schriftstücke halt selbst mal durchlesen.
Ich finde es auch befremdlich (und sogar gefährlich), wenn Leute sich arbeitvertraglichen Regelungen trotz Arbeitsaufnahme noch gar nicht durchgelesen haben. Weis man doch erst nach durchlesen derselben überhaupt erst welche Recht man hat. Und noch wichtiger, welche Pflichten.
Denn ein "das hab ich nicht gelesen" ist keine Begründung wenn es um Pflichtverletzungen geht.
Hallo, zunächst einmal gilt mein Dank Blaubär, der mich zwar auch "lehrt", es aber auf eine höfliche Art und Weise tut. Genau das macht den Unterschied, viele Leute wissen offenbar nicht, dass das geschriebene Wort sehr viel härter ankommt als das gesprochene.
Die Arbeitsaufnahme als "gefährlich" zu bezeichnen, wenn man nicht das gesamte Kleingedruckte gelesen hat, darf in Deutschland durchaus als übertrieben bezeichnet werden.
Ich arbeite seit zwanzig Jahren in diesem Unternehmen, es gab in diesem gesamten Zeitraum nie dieses Problem. Genau deshalb verstehe ich nicht, warum es plötzlich "halt so ist".
Nebenbei bemerkt, ich schrieb bereits, dass im ARBEITSVERTRAG dazu nichts steht, so viel zum Thema, "das hab ich nicht gelesen"
Meiner Meinung nach, ist die Priorität eines BR, Mitarbeiterinteressen / Firmeninteressen
die Priorität der Geschäftsleitung Firmeninteressen / Mitarbeiterinteressen
und zwar in exakt dieser Reihenfolge.
Ich bin froh, dass im kommenden Frühjahr neu gewählt wird. Denn unser BR kennt nur ein Interesse, wie können wir der Firma an die Karre pi...... klingt komisch, ist aber so, leider. Dafür untergräbt dieser BR sogar Mitarbeiterinteressen.
Um nur ein Beispiel zu nennen.
Permanent "verkauft" man den Mitarbeitern mit befristeten Verträgen, der BR würde darüber ENTSCHEIDEN
ob die Verträge verlängert werden. Viel zu viele glauben das und schmieren den betreffenden Personen deshalb Honig ums Maul.
Danke für die Blumen - ich bin hier im Forum auch schon 'aus der Haut gefahren' und habe gelernt, dass ich mit demselben Aufwand besser ruhig auch die Frage beantworten kann. Meistens gelingt das, aber durchaus nicht immer ...
Zu eurem BR bzw. ganz grundsätzlich: Eine feindselige Haltung des BR ggü dem AG führt i.d.T. dazu, dass ein BR nicht mehr wirklich seinen Aufgaben nachkommen kann - alles, was er tut oder auch nicht tut, gerät unter einen Generalverdacht und beschädigt das konkrete Anliegen, ist quasi vergiftet - und kostet jahrelange Arbeit neuer Leute im BR, das wieder gerade zu rücken. Manche BR begreifen nicht, dass sie mit dem AG im selben Boot sitzen; der Grat zwischen (feindseliger) Opposition und Kumpanei - der anderen großen Gefahr - ist mitunter wirklich nicht breit.
Aber um auch das zu sagen: der BR muss dem AG oft genug auch als Watschnmann herhalten - wenn 'man' den Leuten mit Befristung sagt, der BR ... - dann wird 'man' die AG-Seite sein, wette ich. Habe ich selbst oft genug auch so erlebt. Und so etwas funktioniert auch noch, weil MA oft nicht genug wissen über Möglichkeiten und Grenzen der BR-Arbeit und oft genug auch nicht solidarisch sind mit (eigentlich ihrem) BR.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten