Betriebsratswahl - Kann Arbeitgeber auf Grund eines Verfahrensfehlers die Wahl anfechten?

5. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
sweetheart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsratswahl - Kann Arbeitgeber auf Grund eines Verfahrensfehlers die Wahl anfechten?

Hallo,
ich habe eine Frage zur Betriebsratswahl.
Kann der arbeitgeber auf Grund eines Verfahrensfehlers die Wahl anfechten?
Wir hatten uns bei der Einladung zur Betriebsversammlung nicht an die 8 Tage-Frist der Wahlordnung gehalten.
Ich meine so eine Anfechtung dürfe nur von den Arbeitnehmern kommen.
Gruß
Ursula Wolf

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Anfechten können die Wahl mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer, jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber.

Gruss
TomH

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