Hallo,
ich habe eine Frage zur Betriebsratswahl.
Kann der arbeitgeber auf Grund eines Verfahrensfehlers die Wahl anfechten?
Wir hatten uns bei der Einladung zur Betriebsversammlung nicht an die 8 Tage-Frist der Wahlordnung gehalten.
Ich meine so eine Anfechtung dürfe nur von den Arbeitnehmern kommen.
Gruß
Ursula Wolf
Betriebsratswahl - Kann Arbeitgeber auf Grund eines Verfahrensfehlers die Wahl anfechten?
5. Oktober 2003
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Frage vom 5. Oktober 2003 | 23:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsratswahl - Kann Arbeitgeber auf Grund eines Verfahrensfehlers die Wahl anfechten?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2003 | 19:30
Von
Status: Schüler (243 Beiträge, 60x hilfreich)
Anfechten können die Wahl mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer, jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber.
Gruss
TomH
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