Unser Betrieb soll geschlossen werden.
Es finden Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan statt. Einigen oder vielen Kollegen soll angeblich ein neuer Arbeitsplatz (mehrere Hundert km entfernt) angeboten werden.
Meine Fragen:
- Mit welcher Art von Kündigung haben die Leute zu rechnen, denen ein Arbeitsplatz angeboten wird? Oder genügt ein Nachtrag zum aktuellen Arbeitsvertrag? Noch einfacher sogar eine mündliche absprache?
- Besteht ein Anrecht auf eine Abfindung entsprechend Sozialplan, wenn man nicht mitgeht (besonders wenn nur ein Nachtrag erforderlich ist, der ja keine Änderungskündigung darstellt)?
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"Danke für die Infos.
Gruß "
Betriebsschließung - genügt ein Nachtrag zum aktuellen Arbeitsvertrag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Das kommt drauf an, was in den Arbeitsverträgen als Arbeitsort steht oder ob etwas (und was genau) vertraglich (evtl. tarifvertraglich) zur Versetzung geregelt ist.
Ein grundsätzliches Anrecht auf Abfindung gibt es nicht. Kann aber sein, dass im Rahmen eines Sozialplanes was dazu geregelt wird.
MfG
@venotis
Es steht im AV folgendes zum Arbeitsort:
"Herr A. wird im Werk XYZ als .... eingesetzt.
Die Firma behält sich vor, Herrn A. an anderer Stelle innerhalb des Unternemens im zumutbaren Rahmen einzusetzen. ..."
Der Begriff "zumutbarer Rahmen" ist ja dehnbar, aber ich interpretiere das jedenfallls als "zeitlich begrenzt".
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"Danke für die Infos.
Gruß "
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Ich seh da nichts von zeitlicher Begrenzung bei dem zumutbaren Rahmen. Das könnte ja auch örtlich gemeint sein. Oder unter Umständen auch in einer ähnlichen Tätigkeit (zumutbar eben in Bezug auf Kenntnisse/Fähigkeiten).
Wenn alle die gleiche Tätigkeit ausüben, dann kommt es vermutlich auf andere Kriterien an, wem das Angebot gemacht wird. Und mehrere hundert km sind ja mal nicht eben mit einem Umzug gemacht. Da hängen ja Familien dran, man hat sich was aufgebaut vor Ort usw.
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