Betriebsschließung - Was passiert mit Bonusanspruch nach GmbH-Liquidation?

19. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
thom84
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsschließung - Was passiert mit Bonusanspruch nach GmbH-Liquidation?

Hallo zusammen!

Mein Arbeitgeber hat mir per Ende 2018 betriebsbedingt gekündigt, da die GmbH, in welcher ich angestellt bin, geschlossen wird. Es läuft noch eine Kündigungsschutzklage (die wohl aussichtslos ist) und wir erheben Ansprüche auf Zahlung von 100% meines Bonus für 2018.

Denn trotz mehrfacher Hinweise meinerseits hat es mein AG versäumt, mir entsprechende Zielvereinbarungen vorzulegen. Die Rechtslage hierzu ist ja recht eindeutig und das BAG hat schon klare Urteile gesprochen, dass bei fehlender Zielvereinbarung 100% Bonusanspruch gerechtfertigt sind.

Nun habe ich erst im November 2019 einen Kammertermin bekommen und die GmbH wird bis dahin liquidiert sein. Mir wurden nun außergerichtlich ca. 40% meines Bonusanspruchs angeboten. Rein rechtlich habe ich aber sehr gute Karten, auf 100% zu kommen. Allerdings erhöht mein Anwalt gerade etwas den Druck auf mich, denn er befürchtet, dass wir am Ende vom Arbeitsgericht ein Urteil haben über 100% Bonusanspruch, welches dann aber nicht mehr vollstreckt werden kann, weil die GmbH aufgelöst wurde. Die GmbH hat keine Rechtsnachfolge.

Ist es tatsächlich ein Risiko, dass ich am Ende ein Urteil habe, es aber keine Tasche mehr gibt, in die wir greifen könnten? Kann die GmbH überhaupt liquidiert werden, solange noch Prozesse gegen diese laufen? Ich brauche das Geld nicht dringend jetzt, mich plagt aber der Gedanke, ob ich lieber jetzt 40% annehme statt Ende 2019 dann 0% zu haben weil die GmbH liquidiert ist.

Danke für Eure Einschätzungen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Ein arbeitsrechtliches Problem im Sinne des Forums ist das wohl eher nicht.
Eher scheint es um eine Abwägungssäche zu gehen a la 'Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach" - schwer zuzuraten, was da zu tun ist. Deine Befürchtung ist ja nicht von der Hand zu weisen.
Die Entscheidung kann dir sicher niemand abnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ich empfehle das der Anwalt ich mal mit einem Kollegen kurzschließt der sich mit Gesellschaftsrecht auskennt (obwohl das eigentlich jeder Anwalt können sollte).

Die Liquidatuon einer Gesellschaft geht nicht so einfach und so schnell, insbesondere wenn noch verfahren laufen.

Zu prüfen wäre auch, ob man nicht über die zu erwartenden Forderungen eine Sicherung / Vermögensarrest bei der GmbH möglich wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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