Hallo liebe Fori's
ich hab da mal wieder eine Frage.
Unternehmen A verkauft 3/4 seiner Anteile der eigenen Tochtergesellschaft an Unternehmen B. Dies ist 2 Jahre her. Damals wurden die Anteile komplett verkauft. Während der ganzen Zeit hat Unternehmen A aber noch 1/4 Anteil der Tochtergesellschaft.
Zwischen A & B gibt es eine Vereinbarung welcher Art auch immer?
Die Dienstleistung für Unternehmen A wird weiterhin von Unternehmen B durch die Tocher erbracht.
Es hat sich dadurch nichts geändert was die Mitarbeiter betrifft.
Dies soll nun rückabgewickelt werden (lt einiger Medien gegen Summe X).
Laut Pressemitteilung steht die Umsetzung der Vereinbarung unter Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Laut Bundeskartellamt steht dieses Zusammenschlussverfahren unter Fusion.Die Freigabe dafür, wurde wohl auch schon gegeben (letze Woche)
Unternehmen A ernennt für die Tochtergesellschaft eine neue Geschäftsführung und entwickelt ein neues Geschäftsmodell.
Nun ist es aber so, das Unternehmen B Mitarbeiter kündigt die in der Probezeit sind, oder aber ihre Probezeit nur 3 Monate betrug und nun kurz vor Kündigungsschutz stehen ( 1.04.2009) und befristete Verträge einfach auslaufen lässt.
Die Kündigungen werden betriebsbedingt ausgesprochen.
Meine Frage: Ist dies ein Rechtsgeschäft nach § 613a BGB
oder nicht?
Sind die Kündigungen wirksam oder wegen Übergang rechtswidrig?
Laut BGB ist auch ein Teilübergang eines Unternehmens ein Betriebsübergang.
Wenn ich auf dem Holzweg bin, lass ich mich gerne berichtigen :-)
Vielen Dank im voraus!!
SilentAngel
Betriebsübergang , Fusion, Kooperation, Kündigung
29. März 2009
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Frage vom 29. März 2009 | 17:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsübergang , Fusion, Kooperation, Kündigung
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#1
Antwort vom 30. März 2009 | 20:01
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 506x hilfreich)
Etwas verwirrend erscheint mir der Status der Mitarbeiter von A - hat damals ein Betriebsübergang zu B stattgefunden? Wenn nein - dann besteht doch noch ein Vertrag mit A und wo soll da ein Betriebsübergang sein?
Die Leute in Probezeit und bei auslaufenden Zeitverträgen haben keinen Schutz/Vorteile durch Betriebsübergang.
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