Betriebsübergang - Änderung eines unbefristeten Vertrag in Befristeten. Rechtsgültig?

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kenney Stone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsübergang - Änderung eines unbefristeten Vertrag in Befristeten. Rechtsgültig?

Hallo,

mein Vater arbeitet seit über 15 Jahren in einer Gastronomie. Im Februar gab es einen Betriebsübergang, wobei er einen Vertrag unterschrieben hat, ohne ihn richtig verstanden zu haben. Sein alter Vertrag beinhaltete ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wobei der Neue ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 31.01.2021 setzt.

Ist dieser neue Vertrag nichtig / anfechtbar? Gibt es eine Frist die wir schon überschritten haben? Wie sieht es mit der Betriebszugehörigkeit aus? Kann er so einfach "gekündigt" werden? Er ist über 55 Jahre alt und es gibt eine gewisses Sprachbarriere bei ihm, was eine erneute Jobsuche für ihn sehr erschweren wird.

Danke im Voraus!

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20 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Interessante Frage. Ein befristeter Vertrag nach einem unbefristeten ist beim selben AG nicht möglich. Aber durch den Betriebsübergang wird es wohl eben nicht mehr derselbe AG sein. Insofern könnte der befristete AV rechtens sein.
(Dein Vater hätte gar keinen neuen AV unterschreiben müssen, weil der alte ja weiter gilt. Da verstehe ich nicht, wie einer ohne hinreichende Deutschkenntnisse etwas unterschreibt, was er nicht versteht.)

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Aber durch den Betriebsübergang wird es wohl eben nicht mehr derselbe AG sein. Insofern könnte der befristete AV rechtens sein.


Der Logik nach eigentlich nicht, der AV ist bereits auf den neuen AG übergegangen, somit basiert die Vertragsänderung zwangsläufig auf einem unbefristetem Arbeitsverhältnis.

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#3
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Gab es parallel zum neuen AV eine Kündigung des alten Vertrages?

Vielleicht steht in der Gehaltsabrechnung das Eintrittsdatum Deines Vater in den Betrieb. Da wäre es interessant zu schauen, ob das Datum 02/ 2020 ist oder nicht.

Ich tendiere zu der Aussage von "Alter Sack", nachdem der unbefristete Vertrag übergegangen ist.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

.... Ich neige dazu, meine Vermutung #1 zu korrigieren resp. zurück zu nehmen.
Der Gedanke von @altersack und @eff, dass der Vater bei dem neuen AG 'erst einmal' den unbefristeten AV aus dem alten Arbeitsverhältnis beibehalten hat und es klare Abgrenzung alt/neu gar nicht gegeben hat, überzeugt mich.

Dann wäre die angesagte Strategie: Abwarten, bis der AG von der Befristung Gebrauch macht. Wenn Ja, die Befristung vor dem Arbeitsgericht anfechten. Also Jan/Feb 2021.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Es gibt hier wohl einen Zusammenhang zwischen den beiden Problemen.
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f578707.html

Man sollte die Abmahnungen nicht einfach nur abheften...und das Abwarten wegen der Befristung ist auch nur eine Seite.
Ob die Befristung später für wirksam erklärt wird oder nicht, steht dahin.
Vermutlich legt der AG es jetzt darauf an. uU kommt sogar eine Kündigung...?

Ich rate zur Achtung!!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

"Ich rate zur Achtung!!" Unbestreitbar und richtig, gleichwohl keine Handlungsoption.
Da gibt es also Abmahnungen wegen 'Schlechtleistung' (Beschwerden) und wohl einen AG, der den AN mit einem vmtl. zu Unrecht befristeten AV über den Tisch gezogen hat.
Der Herr Papa hat nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten: Gegen die Abmahnung oder Abmahnungen anzugehen, bringt hier nicht viel und gießt womöglich eher Öl ins Feuer, als dass da was geklärt würde. Und jetzt gegen die Befristung zu klagen ... :???:

Vielleicht sollte Papa aus dieser Mühle aussteigen und sich was Neues suchen.
Wenn das der Rat ist, pflichte ich bei.
Wenn Papa aber die Sache durchstehen will und kann, rate ich, die Dinge dann anzugehen, wenn es ernst wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der Herr Papa hat nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten: Gegen die Abmahnung oder Abmahnungen anzugehen, bringt hier nicht viel und gießt womöglich eher Öl ins Feuer, als dass da was geklärt würde.
Genau das will ich ausdrücken.
Zitat (von blaubär+):
Und jetzt gegen die Befristung zu klagen ...
Nein. Jetzt auf keinen Fall.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Kenney Stone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Gab es parallel zum neuen AV eine Kündigung des alten Vertrages?

Vielleicht steht in der Gehaltsabrechnung das Eintrittsdatum Deines Vater in den Betrieb. Da wäre es interessant zu schauen, ob das Datum 02/ 2020 ist oder nicht.

Ich tendiere zu der Aussage von "Alter Sack", nachdem der unbefristete Vertrag übergegangen ist.


Ich habe mal in seinen Unterlagen durchstöbert und er hat tatsächlich eine Kündigung per Übergabe erhalten, bei dem der alte AG das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.01.2020 wegen Betriebsaufgabe gekündigt hat. Im Kündigungsschreiben selbst befindet sich kein Datum, wann das Schreiben erstellt und übergeben wurde.

Das "neue" Arbeitsverhältnis, der neue Arbeitsvertrag startete am 01.02.2020. Heißt das jetzt, dass der befristete Vertrag nun gültig ist?

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#9
 Von 
Kenney Stone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es gibt hier wohl einen Zusammenhang zwischen den beiden Problemen.
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f578707.html

Man sollte die Abmahnungen nicht einfach nur abheften...und das Abwarten wegen der Befristung ist auch nur eine Seite.
Ob die Befristung später für wirksam erklärt wird oder nicht, steht dahin.
Vermutlich legt der AG es jetzt darauf an. uU kommt sogar eine Kündigung...?

Ich rate zur Achtung!!


Zitat (von blaubär+):
"Ich rate zur Achtung!!" Unbestreitbar und richtig, gleichwohl keine Handlungsoption.
Da gibt es also Abmahnungen wegen 'Schlechtleistung' (Beschwerden) und wohl einen AG, der den AN mit einem vmtl. zu Unrecht befristeten AV über den Tisch gezogen hat.
Der Herr Papa hat nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten: Gegen die Abmahnung oder Abmahnungen anzugehen, bringt hier nicht viel und gießt womöglich eher Öl ins Feuer, als dass da was geklärt würde. Und jetzt gegen die Befristung zu klagen ... :???:

Vielleicht sollte Papa aus dieser Mühle aussteigen und sich was Neues suchen.
Wenn das der Rat ist, pflichte ich bei.
Wenn Papa aber die Sache durchstehen will und kann, rate ich, die Dinge dann anzugehen, wenn es ernst wird.


Also würdet ihr was wegen der Mahnung unternehmen? Ich hatte vor den AG anzurufen und vielleicht den Streitschlichter zu spielen. Wobei der Vater erwähnte, dass als er versuchte den Sachverhalt zu klären, der AG nicht mit sich reden lässt und jedes mal sagt "Wenn es dir hier nicht gefällt, dann kündige einfach".

Ich versuche den Vater von einer anderen Arbeit zu überzeugen. Selbst wenn wir aus dieser Sache rauskommen, so herrscht immer noch ein schlechtes Arbeitsklima.

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#10
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist damit der befristete AV gültig.

Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen: Dein Vater sollte sich schnell etwas Neues suchen.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Das ändert freilich alles, wenn zuvor die Kündigung beim alten Arbeitgeber vorausging. Damit gibt es beim neuen Arbeitgeber offenbar ein neues Arbeitsverhältnis das dann auch gültig befristet sein wird.

Gegen die Abmahnung vorzugehen, halte ich nach wie vor für ein größeres Risiko, als es vorerst auf sich beruhen zu lassen. Und mit deinem noblen Angebot, als Vermittler aufzutreten, vermute ich stark, dass du deinem Vater damit keinen großen Gefallen tust.

-- Editiert von blaubär+ am 19.09.2020 14:43

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#12
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Kenney Stone):
..., bei dem der alte AG das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.01.2020 wegen Betriebsaufgabe gekündigt hat.


Damit hat dann, zumindest für den Vater, auch kein Betriebsübergang stattgefunden und es ist beim beim neuen AG ein komplett neues Arbeitsverhältnis entstanden. Damit ist dann auch die Betriebszugehörigkeit beim neuen AG wieder auf null zurückgesetzt.

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#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

... noch ein Nachrag zu #11

Meine Bemerkung am Ende zielt ausdrücklich auf Vermittlung durch dich als Sohn; als Dolmetscher kannst du freilich segensreich tätig werden, um allfälliges Nicht- oder Falschverstehen zu umgehen.

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Kenney Stone):
Also würdet ihr was wegen der Mahnung unternehmen? Ich hatte vor den AG anzurufen und vielleicht den Streitschlichter zu spielen
Das empfehle ich nicht.
Zitat (von Kenney Stone):
Wenn es dir hier nicht gefällt, dann kündige einfach".
Da lässt sich die Richtung doch schon erkennen.
Der befristete AV ist wirksam. Man wird den Vertrag nicht verlängern. Dein Vater sollte aber nicht selbst kündigen. Der AG wird seine Arbeitskraft für die paar Monate vermutlich noch benötigen und dann Ende Januar sang-und klanglos Tschüs winken...
Das schlechte Arbeitsklima hält sich dann bis spätestens zum 31.01.2021.

Ab jetzt kann man etwas anderes suchen, kann Resturlaub nehmen, kann Überstunden abfeiern, kann mal arbeitsunfähig werden--- vor allem nicht mehr irgendwas unterschreiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kenney Stone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich werde mich an eure Ratschläge halten und den Vater überzeugen die Arbeitsstelle zu wechseln. Schade um die Stelle und seinen Stammkunden.

Jedoch habe ich eine letzte Frage. Wie in #5 beschrieben liegt eine schriftliche und mündliche Abmahnung wegen Fehlverhalten vor. Wenn wieder eine negative Rezession kommt, dann wäre das glaube ich der Abschuss von ihm und das Arbeitsverhältnis könnte vor den 31.01.2021 von AG beendet werden. Die Rezession wofür er damals die schriftliche Abmahnung erhalten hat wiederspricht jedoch nicht der Wahrheit. In vielen Textteilen wurde einfach gelogen oder etwas erfunden.

Sollten wir vor Gericht, wenn er wegen einer erneuten schlechten Rezession vor der Frist gekündigt wird?

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Kenney Stone):
Die Rezession wofür er damals die schriftliche Abmahnung erhalten hat wiederspricht jedoch nicht der Wahrheit.

Zitat (von Kenney Stone):
In vielen Textteilen wurde einfach gelogen oder etwas erfunden.

Ja was denn nun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kenney Stone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kenney Stone):
Die Rezession wofür er damals die schriftliche Abmahnung erhalten hat wiederspricht jedoch nicht der Wahrheit.

Zitat (von Kenney Stone):
In vielen Textteilen wurde einfach gelogen oder etwas erfunden.

Ja was denn nun?


Sorry, hätte ich das anders beschreiben müssen. Die Rezession stimmt nicht. Sie wiedergibt nicht die Wahrheit und es wurden in vielen Textteilen gelogen oder etwas erfunden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Kenney Stone):
Die Rezession stimmt nicht. Sie wiedergibt nicht die Wahrheit und es wurden in vielen Textteilen gelogen oder etwas erfunden.

Ok, dann jetzt sich Notizen dazu machen was gelogen ist und wie es wirklich was und was erfunden ist.

Man könnte auch überlegen eine Gegendarstellung mit entsprechendem Inhalt zu verfassen. Hier könnte schweigen im späteren Prozess zum Nachteil führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17423 Beiträge, 6484x hilfreich)

Stand alles in Allem: Schlechte Bewertung in einem Internetportal und eine Abmahnung daraufhin. Und womöglich noch eine Kündigung bei erneut schlechter Bewertung im Internet.

Das wäre wirklich von Interesse zu erfahren, ob so eine anonyme und nicht nachvollziehbare Bewertung für eine Kündigung taugt. Insofern Ja: Kündigungsschutzprozess für den Fall einer vorzeitigen Kündigung. Und Nein - Schweigen jetzt zur Abmahnung bringt keine Nachteile in einem KSch-Prozess.

Zuvor aber ist zu prüfen, ob der neue befristete AV überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit vor dem Beendigungsdatum erlaubt. Das müsste ausdrücklich vermerkt sein. Wenn nicht ist eine Kündigung vor Ende der Befristung nicht möglich.

Kleine, pingelige Anmerkungen
Eine Rezession bedeutet Rückgang des Wirtschaftswachstums; Rezension ist hier gemeint, aber 'Kritik' tuts auch.
Wahrscheinlich ist die Kritik via 'Google' zu finden, veröffentlicht ist sie aber vmtl. in einem einschlägigen Bewertungsportal für Gastronomie

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kenney Stone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Stand alles in Allem: Schlechte Bewertung in einem Internetportal und eine Abmahnung daraufhin. Und womöglich noch eine Kündigung bei erneut schlechter Bewertung im Internet.

Das wäre wirklich von Interesse zu erfahren, ob so eine anonyme und nicht nachvollziehbare Bewertung für eine Kündigung taugt. Insofern Ja: Kündigungsschutzprozess für den Fall einer vorzeitigen Kündigung. Und Nein - Schweigen jetzt zur Abmahnung bringt keine Nachteile in einem KSch-Prozess.

Zuvor aber ist zu prüfen, ob der neue befristete AV überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit vor dem Beendigungsdatum erlaubt. Das müsste ausdrücklich vermerkt sein. Wenn nicht ist eine Kündigung vor Ende der Befristung nicht möglich.

Kleine, pingelige Anmerkungen
Eine Rezession bedeutet Rückgang des Wirtschaftswachstums; Rezension ist hier gemeint, aber 'Kritik' tuts auch.
Wahrscheinlich ist die Kritik via 'Google' zu finden, veröffentlicht ist sie aber vmtl. in einem einschlägigen Bewertungsportal für Gastronomie


Nein, alles gut. Nur so lernt man. Danke für die Verbesserung. Danke an euch alle ich werde mich an die Ratschäge halten!

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