Betriebsübergang - Aufnehmende Firma weiß angeblich von nichts

17. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebsübergang - Aufnehmende Firma weiß angeblich von nichts

Hallo,
mein Mann arbeitet bei einer Verwaltungsfirma, die alle Arten von Immobilien verwalten als Techniker.
Arbeitsort laut Vertrag das örtliche Wohnheim.
Der Träger des Wohnheims der Landkreis hat zu Ende August den Vertrag mit der Verwaltungsfirma gekündigt, der Landkreis möchte dies in Zukunft über eine eigene GmbH selber Verwalten.
Alle Mitarbeiter der Verwaltungsfirma sollte sich dann bei der neuen Landkreis-GmbH Bewerben, das wurde gemacht, mein Mann erhielt eine Absage.
Er hat sich jetzt schon darauf eingestellt, das wohl bald eine Kündigung kommt, doch anstatt der Kündigung, bekam er und seine Kollegen ein Schreiben seines aktuellen Arbeitgebers, mit der Unterrichtung des Betriebsüberganges nach § 613 BGB. Der Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch usw. geht zum 01.09 auf die Landkreis GmbH über, dann noch ein Hinweis, dass der neue Arbeitgeber nicht wegen dem Betriebsübergang kündigen kann.
Mein Mann hat dann bei der GmbH angerufen und nachgefragt, diese wollen angeblich nichts über einen Betriebsübergang wissen.
Was meint Iht, ist mein Mann mit diesen Schreiben von seinen aktuellen Arbeitgeber auf der sicheren Seite?
Ist es auch wirklich ein Betriebsübergang?
Die Verwaltungsfirma besteht ja weiter, nur das im Arbeitsvertrag als Arbeitsort genannte Objekt dann nicht mehr.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Ines200_3):
Was meint Iht, ist mein Mann mit diesen Schreiben von seinen aktuellen Arbeitgeber auf der sicheren Seite?

Nicht mal ansatzweise.



Zitat (von Ines200_3):
Ist es auch wirklich ein Betriebsübergang?

Das wird einem mangels hellseherischer Fähigkeiten keiner hier beantworten können ...

Die Indizien sprechen jedoch gegen einen Betriebsübergang, da weder die Verwaltungsfirma noch ein Teilbereich von ihr übernommen wurde. Im Gegenteil, man hat dem Dienstleister - mehr war sie ja nicht - gekündigt. Also eigentlich das genau Gegenteil eines Betriebsübergangs.

Wie begründet die Firma denn den angeblichen Betriebsübergang?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Als Begründung steht in dem Schreiben:

Zitat:
Dem Übergang liegt die ordentliche Kündigung des von uns mit dem Landkreis abgeschlossenen Betreibervertrages zu dem Objekt (Adresse) zum 31.08.2021 durch den Landkreis und die Fortführung der Betreibung des Objektes ab dem 01.09.2021 durch die Internate im Landkreis GmbH zu Grunde.


-- Editiert von Ines200_3 am 17.05.2021 18:59

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Eine sehr mutige Interpretation des Arbeitgebers, die ich nicht teile. Hier wird offensichtlich Vertragsbeendigung (Dienstleistung) mit Übernahme eines Betriebes verwechselt. Es gehen keine Verpflichtungen des bisherigen Arbeitgebers auf den bisherigen Auftraggeber über. Dafür spricht auch, dass die Mitarbeiter eben nicht übernommen wurden, sondern sich bewerben mussten.

wirdwerden

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#4
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten.
Was passiert denn, wenn mein Mann bis Ende August arbeitet und am nächsten Tag, am 01.09 geht er auch zur Arbeit kommt aber nicht rein oder so ähnlich.
Sein Arbeitsvertrag bei seinen aktuellen Arbeitgeber bleibt aber bestehen, auch wenn er die Arbeit nicht leisten kann?
Könnt ihr uns einen Rat geben, was wir am besten tun können?

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Was passiert denn, wenn mein Mann bis Ende August arbeitet und am nächsten Tag, am 01.09 geht er auch zur Arbeit kommt aber nicht rein oder so ähnlich.


Taktisch gesehen würde ich erst einmal stillhalten (nicht schlafende Hunde wecken) - und dann entsprechend reagieren, was am 01.09 genau passiert.
Es liegt ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis vor, d.h. der alte Arbeitgeber ist an alle Pflichten gebunden.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Dein Mann sollte die Zeit nutzen, sich woanders zu bewerben. Abwarten und so tun, als sei nichts, halte ich für die ungünstigere Strategie.
Auch wenn schon unisono von einigen gesagt: Von Betriebsübergang nicht die Spur.

Der Vorgang ist doch deutlich: Der Landkreis hat der Putzfirma A gekündigt, in der dein Mann schafft, und den Auftrag bekommt ein anderes Unternehmen B, bei dem sich die Leute von A bewerben können.
Und dein Mann hat eine Absage bekommen.
Noch ist ja Zeit bis Ende August, auch Zeit zu kündigen für den AG; dein Mann sollte schon Mal nachsehen, welche Kündigungsfrist einzuhalten ist.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn der jetzige Arbeitgeber nicht kündigt, bleibt der Arbeitsvertrag bestehen. Er muss seine Arbeitskraft anbieten, dann hat er auch einen Anspruch auf Bezahlung. Wenn er nicht reingelassen wird am 1. Aug., dann geht/fährt er zu seinem Arbeitgeber und bittet um Arbeitszuteilung. Vorsichtshalber bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Mehr würde ich im Augenblick nicht tun.

wirdwerden

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Dein Mann sollte die Zeit nutzen, sich woanders zu bewerben. Abwarten und so tun, als sei nichts, halte ich für die ungünstigere Strategie.
Auch wenn schon unisono von einigen gesagt: Von Betriebsübergang nicht die Spur.


Es ging darum, sich gegenüber dem eigenen Arbeitgeber und dieser neuen Firma ruhig zu verhalten.
Natürlich ist es ratsam, sich schon einmal einen neuen Job zu suchen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das habe ich als Selbstverständlichkeit voraus gesetzt.

wirdwerden

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#11
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
gut, dann werden wir erst die Füße still halten.
Ja, mein Mann bewirbt sich schon, vorige Woche hatte er ein erstes Vorstellgespräch, in 2 Wochen das nächste, mal sehen, was sich da ergibt.
Sollte es am 01.09 zu der Situation kommen, das er nicht mehr an seinen Arbeitsplatz darf, dann kann mein Mann nur Telefonisch und schriftlich seine Arbeitskraft anbieten, da die Firma fast 300 Kilometer weit weg ist und das nächste Objekt, was durch diese Verwaltet wird, fast ebenso weit weg liegt.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

.... das sind diese kleinen Informationen am Rande, die dann doch wesentlich werden.
Bestenfalls also kann dein Mann noch genau die Verlängerung erzielen, die die Kündigungsfrist ausmacht.
Sofern die Firma so 'neben der Kapp' tickt, dass sie tatsächlich keine ordentliche und zeitgerechte betriebsbedingte Kündigung hinkriegt.

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#13
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe das ganz vergessen, mein Mann ist gleichgestellt, davon weiß der Arbeitgeber aber nichts.
Das habe ich ganz vergessen.
Wenn dann die Kündigung kommt, ist diese dann automatisch unwirksam, oder muss die dann mittels Kündigungsschutzklage angefochten werden?
Ihr meint also mit etwas Glück, könnte mein Mann noch bis gegen Ende des Jahres bei seiner Firma angestellt sein, sollte er bis dahin keine neue Arbeit gefunden haben?

-- Editiert von Ines200_3 am 18.05.2021 18:15

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Ines200_3):
dann kann mein Mann nur Telefonisch und schriftlich seine Arbeitskraft anbieten,

Immer gerichtsfest nachweisbar, also mindestens per Einschreiben / Einwurf.
Per E-Mail geht auch, wenn der Empfänger darauf antwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Machen wir, also warten wir erstmal ab, melde mich wieder, wenn es Neuigkeiten gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
heute hat mein Mann die Mitteilung bekommen, er möge bitte seinen Arbeitsvertrag zur Prüfung an die neue Firma übermitteln.
Was meint Ihr, soll das gemacht werden?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Ines200_3):
Was meint Ihr, soll das gemacht werden?

Wenn, dann höchstens als Kopie ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, mal sehen was dabei rauskommt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist ein bisschen wie im Kindergarten.
Mein Mann hat ja seinen Arbeitsvertrag der neuen Firma übermittelt, um diesen Prüfen zu können, möchte diese den Vertrag aber Direkt von seinem aktuellen Arbeitgeber, dieser hat bisher nicht reagiert.
Nach langen Diskussionen, sieht es jetzt so aus, das mein Mann für ein Jahr in der neuen Firma übernommen wird.
Woher kommt denn diese ein Jahres Frist?
Im § 613a BGB wird zwar eine solche Frist erwähnt, aber nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag, oder versehe ich das falsch?

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#20
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// Nach langen Diskussionen, sieht es jetzt so aus, das mein Mann für ein Jahr in der neuen Firma übernommen wird.

So allmählich scheint sich unter den beiden AG die Ansicht durchzusetzen, dass es doch auf einen Betriebsübergang hinausläuft. Dabei übernimmt der neue AG alle Rechten und Pflichten, AN und deren Verträge. Die alten AV haben dann 1 Jahr Bestand, danach kann der neue AG neue AV durchsetzen.
Missverständlich - bestenfalls - ist hier die Formulierung, den Mann werde für 1 Jahr übernommen - das wäre dann ein befristeter AV. Für eine Befristung würde aber gelten, dass sie vor Arbeitsaufnahme und auch noch schriftlich vereinbart sein muss.
Hier gilt aber: Klappe halten und die Füße still - eine unzulässige Befristung greift AN am besten dann an, wenn AG davon Gebrauch machen will. Hier wäre abzuraten, den AG mit diesem Wissen klug machen und von einem Fehler abhalten zu wollen.

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#21
 Von 
Ines200_3
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, besten Dank.
Also dann keinen neuen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber Unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Sooo pauschal würde ich das nicht sagen: es kommt darauf an, wann ggf. dieser befristete AV vorgelegt würde. Keine Bedenken braucht ihr zu haben, wenn dein Mann schon beim bzw. für den neuen AG zu arbeiten angefangen hat.

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