Betriebsübergang / Betriebsbedingte Kündigung

3. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
lowtee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsübergang / Betriebsbedingte Kündigung

Es steht ein Betriebsübergang im Haus. Sollte diesem Betriebsübergang widersprochen werden, folgt die Betriebsbedingte Kündigung.

Meine Fragen:

Wie lange ist die Kündigungsfrist, bei jemandem der ungefähr 7 1/2 Jahre in dem Unternehmen arbeitet, 5 Jahre dieser Zeit aber vor dem 25. Lebensjahr waren? Zählt das mit dem 25. Lebensjahr auch bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Wird der Resturlaub in der Kündigungsfrist enthalten sein, oder kommt dieser "on Top"?

Wie hoch stehen die Chancen auf eine Abfindung, wenn diesem Betriebsübergang widersprochen wird?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn kein Tarifvertrag gilt, 4 Wochen.


http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/a_l/gesetzliche_kuendigungsfristen.php


Die 25 Jahre stehen ohne Einschränkung im Gesetz, das gilt wohl.
Zwischen Resturlaub und Kündigungsfrist besteht kein Zusammenhang, Urlaub könnte auch innerhalb der Frist gewährt oder sonst ausgezahlt werden.

Es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn der Arbeitgeber das Angebot der Weiterbeschäftigung macht und Sie dieses nicht annehmen wollen, ist da m.E. kein Grund für den AG, eine Abfindung zu zahlen. Oder will er sie gerne loswerden?

-- Editiert von hamburgerin01 am 03.02.2009 13:21

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#2
 Von 
lowtee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, der AG will ne ganze Linie innerhalb einer Abteilung "ausgliedern". Es werden nur keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen weil diese Linie mehr als ein Drittel des Umsatzes macht :)

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