Guten Morgen, habe heute meine Kündigung erhalten zum 31.08.2013 !!!!per Fax!!!! Grund Abmeldung des Gewerbes. Ich war/bin der einzige Mitarbeiter.Mein AG will aus dem Tarifbund durch die Abmeldung des Gewerbes austreten(Bau) und dann einen anderen Betrieb aufmachen(Hausmeisterservice),um den Tarif zu umgehen.
Was kann ich dagegen tun ? Danke für Eure Antworten
Betriebsübergang-Kündigung per Fax
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
bei Betrieben unter 10 MA gibt es so gut wie keinen Kündigungsschutz. Allerdings gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Abmeldung des Gewerbes bringt da auch nichts, weise deinen AG darauf hin. (http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html). Melde dich umgehend bei der AfA arbeitslos. Du wirst voraussichtlich beim Arbeitsgericht wegen der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist klagen müssen.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
quote:<hr size=1 noshade>!!!!per Fax!!!! <hr size=1 noshade>
Ich wuerde einfach mal sagen, die Kuendigung ist nicht wirksam.
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" "
Zitat:§ 623 BGB
Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Als Arbeitnehmer wuerde ich erst mal so tun, als waere nichts geschehen.
Je laenger der Arbeitgeber braucht zu kappieren, wie man richtig kuendigt, desto weiter verschiebt sich die Kuendigungsfrist nach hinten.
-- Editiert Steffen Meier am 29.08.2013 12:26
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Hallo,
ein Fax mit dem dazugehörigen Übertragungsbericht sollten reichen. Elektronische Form wäre eine E-Mail.
Das ignorieren der Kündigung halte ich für sinnlos. In einem Kleinbetrieb ist das Kündigungsschutzgesetz wirkungslos. Beharre auf die gesetzliche Kündigungsfrist hingegen macht Sinn.
Gruß
Andreas
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@amako
Steffen Meier und florian3011 haben recht, ein Fax genügt eben nicht der Schriftform.
Sollte ein Betriebsübergang vorliegen (der Sachverhalt ist reichlich konfus beschrieben) so würde auch im Kleinbetrieb zusätzlich der § 613a BGB
greifen.
Der hilft zwar nicht langfristig, aber man könnte immerhin einige Wochen Zeit schinden. Das selbe gilt für die aktuell unwirksame Kündigung per Fax.
@Knietot
Seit wann arbeiten Sie in dem Betrieb? Kommt der allgemeinverbindliche BRTV zur Anwendung?
Erst einmal schönen Dank allen für die Antworten.Ich habe bis heute keine andere Kündigungsform erhalten, ausser dem Fax.Dem Arbeitgeber sage ich auch nichts.Ich werde dann gegen die Kündigung Klagen.Ich kann mir gut Vorstellen,dass ich diese Klage dann gewinne.Aber was ist danach....es zieht sich ja hin...die alte Firma gibt es ja dann nicht mehr...Wie ist das mit dem geld bis dahin?Ich Danke Euch nochmals.
@ 1000kleinesachen,
seit zweieinhalb Jahren, Der Tarifvertrag BRTV gilt auch für mich, deshalb möchte der AG ja seine Firma schließen und dann als "Hausmeisterservice" neu Starten....
Die Kündigungsfrist wurde auch nicht eingehalten.
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Und sollst Du bei der neuen Firma weiter arbeiten? Du müsstest auf jeden Fall am 1.9. bzw. 2.9. zur Arbeit erscheinen und Deine Arbeitskraft anbieten.
quote:
Aber was ist danach....es zieht sich ja hin...die alte Firma gibt es ja dann nicht mehr...Wie ist das mit dem geld bis dahin?
Wenn der AG dich nicht weiterbeschäftigt, dann wärst du zunächst arbeitslos und müsstest ALG beantragen und auch den Vermittlungsbemühungen der AA zur Verfügung stehen.
Nein, ich soll nicht weiterarbeiten......bin ja nach seiner Meinung gekündigt.AA war ich schon.
die Kündigung per Fax reicht nicht. Deshalb besteht das Arbeitsverhältnis fort. Allerdings ist es bei einem Mitarbeiter völlig wurscht, wie das Unternehmen weiter firmiert. Es geht also um die Kündigungsfrist, darum, ob die eingehalten ist oder nicht. Nach einer wirksamen Kündigung.
wirdwerden
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quote:<hr size=1 noshade>Allerdings ist es bei einem Mitarbeiter völlig wurscht, wie das Unternehmen weiter firmiert. <hr size=1 noshade>
Ist es nicht. Die Schutzvorschriften des § 613a BGB betreffen auch kleinbetriebe und AN, die sich noch in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses befinden. Findet die Kündigung gleichzeitig mit dem Betriebsübergang statt, so wird angenommen, die Kündigung fand wegen des Übergangs statt.
Ob hier ein Betriebsübergang vorliegt, kann zwar nicht endgültig festgestellt werden. Trotzdem sollte man das im Auge behalten. Wenn der Betrieb die selben Tätigkeiten mit den selben Gerätschaften, etc. weiter ausführt und sich aber statt "In- und Ausbau GmbH" zukünftig "Partyservice" nennt, dann wäre das für mich ein Betriebsübergang.
Auch den allgemeinverbindlichen BRTV wird man nicht mit einer simplen Ubenennung in Hausmeisterservice los, wenn in der Realität die darin benannetn Tätigkeiten ausgeführt werden.
http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/Tarifvertraege/brtv/#paragraf1
Auf jeden Fall wäre es sinnvoll, noch etwas Zeit zu schinden. Denn die tariflichen Kündigungsfristen sind in den ersten 3 Jahren sehr kurz.
http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/Tarifvertraege/brtv/#paragraf11
Besten Dank für Eure Antworten.Ja die Kündigungsfrist wurde auch nicht eingehalten...Wenn ich Euch richtig Verstehe wäre ich bei einer erfolgreichen Klage weiter angestellt obwohl es die Firma dann gar nicht mehr gibt ?
Die Sache wird immer Verrückter.Jetzt behauptet doch der Ag (am Telefon) er hätte mir auch einen Brief(kein Einschreiben)am gleichen Tag zukommen lassen. Ich habe aber nie einen erhalten.Muss der AG mir dies Nachweisen oder reicht Ihm die Aussage?
-- Editiert Knietot am 03.09.2013 10:27
quote:
Muss der AG mir dies Nachweisen oder reicht Ihm die Aussage?
Du bist doch nicht ganz unerfahren, was Arbeitsrecht und Klagen betrifft. Wie siehst Du das selber?
Was ich so dem Internet entnehmen kann recht gut
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