Betriebsübergang und Neueinstellung

1. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Daniel610
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsübergang und Neueinstellung

Guten Tag zusammen,
Mein Arbeitgeber hat zum Februar 2024 einen Betriebsübergang/carve-out durchgeführt. Von 180 Mitarbeitern waren 40 betroffen.
Aus meiner ehemaligen Abteilung sind 2 Mitarbeiter betroffen. Zum einen ein Kollege mit Techniker, jedoch ohne Techniker-Stelle und ich, als Elektroniker mit Elektronikerstelle. :smile:
Jetzt, also nicht einmal ein halbes Jahr später werden für diese Abteilung in der Mutterfirma exakt diese zwei Stellen extern ausgeschrieben! Unbefristet! Eine Stelle davon wäre zwar damit belegbar, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist. Die zweite jedoch ist für uns nicht begründbar.
Man kommt mit einem Betriebsübergang auf die Mitarbeiter zu und erklärt ihnen förmlich „bitte widersprich dem Betriebsübergang nicht, sonst müssen wir dich kündigen da wir keinen Platz mehr für dich haben" und innerhalb eines halben Jahrs werden exakt diese 2 „vertriebenen" Mitarbeiter extern ersetzt.
Wenn wir uns auf diese Stellen bewerben, heißt es nur - Mitarbeiter der Firma x können nicht berücksichtigt werden.
Ist dieses Vorgehen legal?
Von einem befreundeten „Hobby-Juristen" :grins: fiel das Wort „Umgehung der Schutzmaßnahmen(?)" und ich solle mich informieren, ob ich nicht auf Schadensersatz klagen wolle.
Daher dachte ich mir, ich frag mal die Profis.
Zeitgleich habe ich bei meiner Rechtsschutzversicherung den Fall geschildert und warte hier auf Rückmeldung - ob da was kommt weiß ich nicht.
Grüße, Daniel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17961 Beiträge, 6611x hilfreich)

Wenn ich recht verstehe, hat es einen Teilübergang gegeben: Alt-AG hat einen Teil seines Betriebes an einen neuen Betreiber /AG verkauft. Der Betriebsübergang bedeutet, dass die alten Vertragsbedingungen für 1 Jahr weiter gelten und für die betroffenen MA, dass sie für diese Zeit gegen Verschlechterungen geschützt sind.

Jetzt bist du irritiert, dass eine Stelle wie deine beim Alt-AG ausgeschrieben wird, und ziehst die Seriosität des Betriebsübergangs in Zweifel, weil man als Alternative nur die Kündigung genannt hat, wenn du widersprichst.
Du überlegst, auf Schadensersatz zu klagen.

'Umgehung von Schutzmaßnahmen' klingt beeindruckend, wäre aber erst einmal zu belegen - wer hat denn welche Schutzmaßnahmen umgangen? Dito Schadensersatz: welcher Schaden wäre da zu beziffern?
Ich bin skeptisch und mir kommt eher 'Energieverschwendung' in den Sinn, dieser Spur zu folgen.
Dieses dumme Gefühl, womöglich veräppelt worden zu sein, gehört einer anderen Kategorie an.

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2400 Beiträge, 369x hilfreich)

Zitat (von Daniel610):
Mitarbeiter der Firma x können nicht berücksichtigt werden.


Dieser Ansatz könnte evtl. zielführender sein. Das könnte ein AGG-Verstoß sein.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17961 Beiträge, 6611x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Das könnte ein AGG-Verstoß sein.

:???:
Schwerlich: Welcher Benachteiligungsgrund sollte denn herhalten?
Zitat (von AGG):
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

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#4
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Daniel610):
Wenn wir uns auf diese Stellen bewerben, heißt es nur - Mitarbeiter der Firma x können nicht berücksichtigt werden.


Wurde die (Teile)Funktion deiner alten Abteilung an die neue Firma ausgelagert? Sprich arbeitet die neue Firma nun für deine alte Firma als Dienstleister?

Dann wäre die Nichtberücksichtigung der Mitarbeiter der neuen Firma mehr oder weniger normal.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daniel610
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde quasi eine komplette Sparte ausgegliedert, die wir jetzt unter dem neuen Namen verkaufen.
Als Dienstleister für die „alte" Firma sind wir aber nicht tätig.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17961 Beiträge, 6611x hilfreich)

Zitat (von Daniel610):
Wenn wir uns auf diese Stellen bewerben, heißt es nur - Mitarbeiter der Firma x können nicht berücksichtigt werden.

Ein AG ist im Grundsatz frei einzustellen, wen er will, und außen vor zu lassen, wenn er nicht will - (im Grundsatz, Ausnahmen kann es geben für besonders schützenswerte Personengruppen). Da ihr nun EX-MA der alten Firma seid, gibt es auch keine rechtliche Bindung zwischen euch und dem Ex-AG; somit auch keinerlei Verpflichtungen. Anders gesagt: Pflichten hat ein AG gegenüber MA, nicht aber gegenüber Nicht-MA.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123873 Beiträge, 40292x hilfreich)

Zitat (von Daniel610):
Man kommt mit einem Betriebsübergang auf die Mitarbeiter zu und erklärt ihnen förmlich „bitte widersprich dem Betriebsübergang nicht, sonst müssen wir dich kündigen da wir keinen Platz mehr für dich haben"

Bitten darf man immer, die muss ja keiner erfüllen.
Wenn man sie dann dennoch erfüllt, hat man durchaus ein Problem, wenn die Fristen abgelaufen sind.



Zitat (von Daniel610):
und innerhalb eines halben Jahrs werden exakt diese 2 „vertriebenen" Mitarbeiter extern ersetzt.

Man hat wohl gemerkt, das man doch nicht ohne diese beiden Stellen auskommt. Überrationalisierung, dass passiert immer wieder mal.



Zitat (von Daniel610):
Wenn wir uns auf diese Stellen bewerben, heißt es nur - Mitarbeiter der Firma x können nicht berücksichtigt werden.

Firma X darf durchaus ablehnen Mitarbeiter der Firma Y einstellen zu wollen.



Zitat (von Daniel610):
Ist dieses Vorgehen legal?

Nach bisherigem Sachverhalt sehe ich keine illegalen Verhaltensweisen, allenfalls moralisch fragwürdige.



Zitat (von Daniel610):
Von einem befreundeten „Hobby-Juristen" fiel das Wort „Umgehung der Schutzmaßnahmen(?)"

Ja, der berühmte "Umgehungstatbestand". Den müsste man erst mal nachweisen können, ob das hier gelingen könnte ist fraglich.



Zitat (von Daniel610):
ob ich nicht auf Schadensersatz klagen wolle.

Schadensersatz gibt es - wie der Name schon sagt - für den Ersatz eines Schadens.
Also wäre die Frage, welcher Schaden ist in EUR konkret entstanden und wie genau wäre dieser belegbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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