Betriebsübergang/Firmenverkauf

29. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hänschen Klein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsübergang/Firmenverkauf

Hallo,

wie verhält es sich, wenn ein Betrieb verkauft wird?

Meiner Meinung nach, muß der Käufer (neuer Arbeitgeber) die bisherigen Mitarbeiter 12 Monate übernehmen (§ 613 a BGB ).

Das will dieser aber nicht tun, weil er vor Ort keine Arbeit für die Mitarbeiter hat (Betrieb soll verlagert werden).

Was kann/muß ich als Arbeitnehmer tun?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3932x hilfreich)

Die Angesprochenen 12 Monate stammen aus § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB und gelten nur für Arbeitsbedingungen, die beim Veräußerer durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt waren und die beim Erwerber nicht kollektivrechtlich weiter gelten oder durch andere kollektive Regelungen abgelöst werden.

Mit Kündigungen beschäftigt sich § 613a Abs. 4 BGB . Die sind nur wegen des Betriebsübergangs unzulässig. Eine Kündigung aus anderen Gründen ist zulässig. Andere Gründe können auch betriebsbedingte Gründe sein, was eine Verlagerung des Betriebes sein kann. Wird der Betrieb wirklich nur von A nach B verlegt, dann entfällt die Arbeit ja nicht. Da müsste der AG entweder erstmal Versetzungen aussprechen oder Änderungskündigungen. Nur wenn die AN nicht bereit sind mitzugehen, bleibt nichts anderes übrig als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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