Betriebsübernahme!!!!

18. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kasch1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsübernahme!!!!

Hallo

Ich brauche dringend hilfe.

Ich bin kurz davor ein Betrieb zu übernehmen. Der alte Besitzer hat von mir Unterschreiben lassen, dass ich das Personal (6 Pers.) übernehme.
Er selbst hat natürlich die Kündigung an das Personal geschickt und
ihnen mitgeteilt das ich "Sie " übernehme.

Das ganze ist 2 Tage jetzt her.Da ich jetzt eigene Leute habe,
kann ich doch nicht alle übernehmen.

1.Frage- kann ich nach dem Die Firma auf meinem Namen ist,
einfach sagen das ich jetzt doch kein Platz mehr habe?

2.Frage-Habe ich eine widerrufsfrist bei diesem Schreiben(was ich unterschrieben habe) das ich das Personal einstellen werde????

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-- Editiert am 18.02.2010 20:30

-- Editiert am 18.02.2010 20:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Mannmannmannmann,
wie kann man nur so unvorbereitet in die Selbstständigkeit gehen ?
Du brauchst wirklich Hilfe, und zwar von einem Profi, einem Anwalt.
Nicht in einem Laienforum.
Und zwar schnellstens.

Der kann *vielleicht* helfen Klarheit zu bringen oder ggfs. aus dieser Nummer wieder mit einem blauen Auge rauszukommen, bevor noch Existenzen incl Deiner eigenen vernichtet werden !

Der Anwalt kann auch den ganzen Schriftverkehr incl der "Kündigungschreiben" an die alte Belegschaft" und des Gesellschaftsvertrages unter die Lupe nehmen.

Möglicherweise hat der alte Inhaber Dir und seinen alten Mitarbeiter einen Bärendienst mit den "Kündigungen mit Übernahmeversprechen" (widersinnig) erwiesen die Du ausbaden musst.
Riecht nach juristischem Nachspiel.

Ansonsten:
Ansprüche an Lohnforderungen, Schadensersatzforderung und Rechtskosten für die Abwicklung werden die Liquidität des kleinen Betriebes sehr schnell ins Wanken bringen. Wenn da Altgediente im Unternehmen sind wirds besonders teuer, weil diese Menschen in der Regel lange Kündigungsfristen haben.

Es steht auch beim Übernahmevertrag der Verdacht einer arglistigen Täuschung (Versucht) Deinerseits im Raum die relaitiv leicht zu beweisen wäre. Ein Staatsanwalt nennt so etwas sogar Betrug.
Und dann haftet nicht das GmbH-Kapital alleine sondern der Geschäftsführer noch persönlich.



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-- Editiert am 18.02.2010 23:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Nachtrag:
Am interessanten hierzu ist der §

http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mirkano
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)



Ich bin kurz davor ein Betrieb zu übernehmen. Der alte Besitzer hat von mir Unterschreiben lassen, dass ich das Personal (6 Pers.) übernehme.
Er selbst hat natürlich die Kündigung an das Personal geschickt und
ihnen mitgeteilt das ich "Sie " übernehme.

[color=blue] Sie haben also einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen, in dem die Übernahme des Stammpersonals geregelt wurde....[/color]

Das ganze ist 2 Tage jetzt her.Da ich jetzt eigene Leute habe,
kann ich doch nicht alle übernehmen.

Aha..vor 2 Tagen hatten Sie kein Personal? Und nun auf einmal ? :???: Sie wussten bereits vor 2 Tagen...dass Sie 6 Mitarbeiter haben !!! Und dann stellen Sie noch neue ein? Und nun fällt Ihnen ein, es ist zuviel Personal für die Firma da??? DAS..hätten sie sich vorher überlegen sollen, bevor Sie die neuen Mitarbeiter eingestellt haben...

1.Frage- kann ich nach dem Die Firma auf meinem Namen ist,
einfach sagen das ich jetzt doch kein Platz mehr habe?

Sagen dürfen Sie alles, nur..auch die Arbeitnehmer haben Rechte- VERTRAGLICHE Rechte an die SIE auch gebunden sind.

2.Frage-Habe ich eine widerrufsfrist bei diesem Schreiben(was ich unterschrieben habe) das ich das Personal einstellen werde???

Wenn Sie eine Widerspruchfrist in dem Vertrag vereinbart haben? Wahrscheinlich nicht, denke ich mal.

[color=green]ich fasse mal zusammen:

Sie..übernehmen eine Firma und verpflichten sich vertraglich.. das vorhandene Personal zu übernehmen...

dann stellen Sie 2 Tage später neues Personal ein - wahrscheinlich zu deutlich niedrigen Löhnen - und möchten nun das alte Personal kündigen und suchen hier eine Möglichkeit, einen Ausweg ..., um Ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen zu müssen.... ?



Was für eine Art Geschäftsmann sind Sie überhaupt , dass Sie erst rechtskräftige Verträge eingehen und 2 Tage später diese brechen wollen?


Als Chef wie auch als Geschäftsmann haben Sie sich durch Ihr Vorhaben bereits disqualifiziert. Verträge brechen zu wollen, die man eingegangen ist, gehört nicht zu einem seriösen Geschäftsgebarden.



[/color]








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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
1.Frage- kann ich nach dem Die Firma auf meinem Namen ist, einfach sagen das ich jetzt doch kein Platz mehr habe?

Ja. Das nennt sich Aufhebungsvertrag.
Die Höhe des Schadesnersatz den man in diesem Falle an den Gekündigten zu zahlen hat, richtet sich nach der Zeit die dieser dort beschäftigt war. Man kann von einem Gehalt pro Beschäftigungsjahr ausgehen. Dafür das der Gekündigte einen nicht in Grund und Boden klagt sollte man noch mal etwas oben drauf legen (2-4 Gehälter).

Will der Mitarbeiter diesen nicht unterschreiben, muss man ihn weiterbeschäftigen. Und zwar solange, bis man ihm gesetzeskonform Kündigen kann.



quote:
2.Frage-Habe ich eine widerrufsfrist bei diesem Schreiben(was ich unterschrieben habe) das ich das Personal einstellen werde????

Nein. Es gilt Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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