Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Gehaltskürzung nach einer Kündigung in der Probezeit.
Ich habe am 01.04.20 in einer Kita begonnen und fristgerecht zum 31.07.20 innerhalb der Probezeit beim Träger gekündigt. Nun habe ich zum 06.07.20 gekündigt und die Schlieszeit/der Betriebsurlaub des Trägers begannen am 13.07.20 und laufen bis zum 31.07.20. Für diesen Betriebsurlaub müsste ich einen Urlaubsantrag stellen. Die Bestätigung meiner Kündigung habe ich ebenfalls bekommen. Nun sah ich heute, dass mir 200 Euro netto weniger ausgezahlt wurden. Meine Abrechnung liegt mir noch nicht vor. Ich vermute allerdings, dass die Abzüge etwas mit dem Urlaubsanspruch zu tun haben. Ist das, rechtlich gesehen, erlaubt, dafür Geld vom letzten Gehalt einzubehalten? Ich habe mir den Urlaub nicht ausgesucht. Der ist für alle Mitarbeiter verpflichtend (jedes Jahr!)
Ich danke für Ihre Antwort
Betriebsurlaub, Probezeit und Kündigung
27. Juli 2020
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Frage vom 27. Juli 2020 | 20:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsurlaub, Probezeit und Kündigung
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#1
Antwort vom 27. Juli 2020 | 20:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119463 Beiträge, 39731x hilfreich)
Zitatfristgerecht zum 31.07.20 innerhalb der Probezeit beim Träger gekündigt. Nun habe ich zum 06.07.20 gekündigt :
Warum 2 Kündigungen?
Und warum das "krumme" Datum bei der zweiten Kündigung?
ZitatFür diesen Betriebsurlaub müsste ich einen Urlaubsantrag stellen. :
Wer erzählt denn so einen Unfug?
ZitatMeine Abrechnung liegt mir noch nicht vor. :
Dann warten bis diese vorliegt.
Und jetzt?
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