Betriebsurlaub kurzfristig verlängern

19. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)
Betriebsurlaub kurzfristig verlängern

Hallo zusammen.
Hoffe ich bekomme Hilfe.
In unserer Firma arbeiten ca 70 AN.
Urlaub haben alle 27 im Jahr. Der Betrieb hat dieses Jahr schon 20 verplant. Jetzt will er aber den Betriebsurlaub im Winter um eine Woche verlängern.
Die Termine für Betriebsurlaub hat schon am Anfang dieses Jahr ausgehangen, diesbezüglich haben wir auch alle schon unseren Urlaub verplant, so dass wir mit 0 oder 1 bis 2 Tagen ins nächste Jahr gehen.
Jetzt überlegt der AG den Betriebsurlaub im Winter zu verlängern um eine weiter woche oder mehr und uns dies als unbezalten Urlaub abzuziehen oder wir müssten dann nächstes jahr mit Minustagen an Urlaub anfangen.

Kann der denn rechtlich so einfach? wenn nicht, gibt es irgendeine Rechtsgrundlage auf das wir uns stützen können???

Danke vorab für eure Antworten.

PS: BR gibt es nicht. Im Vertrag ist auch bei keinem sowas geregelt.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Maßgeblich ist das BUrlG. Wenn der AG den gesamten Urlaub für die AN festlegt, verstößt er auf jeden Fall gegen das Mitgestaltungsrecht der AN - schon 20 Tage von 27 sind sehr viel.
Offenbar habt ihr keinen BR.
Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich zweierlei - euer Thema wird also sein, eure Interessen ggü dem AG zu kommunzieren, ohne dass alles im Krach endet.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
gibt es irgendeine Rechtsgrundlage auf das wir uns stützen können???


Dem Arbeitgeber dürfte hier eher die Rechtsgrundlage fehlen, einen so lange vorher angekündigten BU kurzfristig zu verlängern und so die Arbeitnehmer zu unbezahltem Urlaub zu zwingen.

Der Chef ist reif für einen Betriebsrat, der wäre hier zu gründen. Die Gewerkschaft berät und unterstützt ausführlich dabei.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt überlegt der AG den Betriebsurlaub im Winter zu verlängern um eine weiter woche oder mehr und uns dies als unbezalten Urlaub abzuziehen oder wir müssten dann nächstes jahr mit Minustagen an Urlaub anfangen. <hr size=1 noshade>

Dafür fand ich keine Rechtsgrundlage.
Wenn der AG keine Arbeit hat, ist das sein Problem, das kann er nicht per unbezahltem Urlaub auf dem Rücken der AN austragen.



quote:<hr size=1 noshade>Urlaub haben alle 27 im Jahr. Der Betrieb hat dieses Jahr schon 20 verplant. <hr size=1 noshade>

Es muss abgewogen werden, ausreichend Urlaub zur freien Planung seitens des AN gegen die betrieblichen Interessen.

Das BAG hat mal entschieden, das 3/5 des Erholungsurlaubes als Betriebsurlaub zulässig wären (BAG AZ: 1 ABR 79/92).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
wenn nicht, gibt es irgendeine Rechtsgrundlage auf das wir uns stützen können???


Fragen Sie den Arbeitgeber ganz einfach nach seiner Rechtsgrundlage für die spontane Verlängerung.
Das ist die entscheidende Frage.
Die gibt es wahrscheinlich eher nicht.

Tatsächlich ist das Rechtssystem nicht darauf ausgelegt, jeden irgendwie möglichen Einfall von Betroffenen im vorneherein festzulegen. Ich denke, es gibt keine Rechtsgrundlage für die Verlängerung des BU. Und die muß der Arbeitgeber im Klagefall haben.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen (@harry)

.... 27*3/5 = 16,2

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Was irgendwelche Beschädigungen damit zu tun haben ... Überbleibsel aus anderem Beitrag?
:)


quote:<hr size=1 noshade>16,2 <hr size=1 noshade>

Das dumme ist, das 3/5 des Erholungsurlaubes als Betriebsurlaub zulässig wären.
Das das eine Obergrenze wäre hat des BAG nicht geäußert ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... Ja da hat offenkundig Control C nicht funktioniert und ich habe nicht Korrektur gelesen
:sad:

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#8
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

Das heißt also auch, dass der AG nicht mit dem Argument kommen kann;"Ja die Auftragslage ist dieses Jahr nicht so gut, und wir müssen die Maschienen runterfahren"

Ich kenne Firmen die haben ca ca 2 Monate Betriebsurlaub im Jahr. Vielleicht haben die aber auch andere Verträge.

Das Problem ist eben, dass wirklich 95 der AN in dem Betrieb 0 bis 2 Tage noch haben, und wenn die noch eine Woche dranhängen, dann bekommen wir ja fast mehr Urlaub verplant als wir überhaupt im Jahr haben.
Das ist halt e bissel komisch.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist halt e bissel komisch. <hr size=1 noshade>

Na, eher ein bischen sehr rechtswidrig ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Gibt es irgendeinen Grund, hier keinen Betriebsrat zu gründen?

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#11
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

Ein Problem gäbe es...
mit nur 2 Mann weiß ich net ob man ein Betriebsrad gründen kann... Bevor man sowas gründen will, sagen alle ja das wäre super.. wenn man aber dann die
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