Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
Ich arbeite seit 24 Jahren in einem Betrieb mit mehreren Standorten.
Mein Arbeitgeber hat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.
Ich arbeite 30 Stunden/ Woche und meine Arbeitszeit war täglich von 6.30 bis 13.00 Uhr.
Nun ist es so, daß meine Arbeitszeit zu meinen Ungunsten geändert wurde, und zwar muss ich jetzt von 9.00 - 15.00 Uhr arbeiten wegen der telefonischen Erreichbarkeit. Das bedeutet für mich auch längere Anfahrtszeiten.
Ich habe keine Möglichkeit auf Flexibilität, im übrigen die einzige im Unternehmen.
Die Betriebsvereinbarung ist vom 15.10. und gilt ab 1.11.
Ich bin chronisch krank und habe Gleichstellung.
Ich habe Arzttermine bis September 2026, die ich wegen der geänderten Arbeitszeiten nicht mehr wahrnehmen kann.
Was kann ich hier tun? Muss ich die geänderten Arbeitszeiten in kauf nehmen
Betriebsvereinbarung, geänderte Arbeitszeiten, Gleichstellung
Zitat :Ich habe Arzttermine bis September 2026, die ich wegen der geänderten Arbeitszeiten nicht mehr wahrnehmen kann.
Warum nicht? Entweder kann man die Termine verschieben (dürfte bei Terminen, die noch mindestes Monate in der Zukunt liegen möglich sein) oder der AG stellt für diese Termine bei Fachärzten frei
Das hat der AG im Einvernehmen mit dem Betriebsrat gemacht. Das ist zulässig.Zitat :Mein Arbeitgeber hat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.
Was beinhaltet denn die BV zur Flexibilität?
Es bleibt bei 6 Stunden Arbeitszeit. Die Fahrtzeit zum AG muss nicht berücksichtigt werden.Zitat :Nun ist es so, daß meine Arbeitszeit zu meinen Ungunsten geändert wurde, und zwar muss ich jetzt von 9.00 - 15.00 Uhr arbeiten wegen der telefonischen Erreichbarkeit.
Wer hat denn bisher von 9-3 Telefondienst gemacht?
Haben Ärzte dir das schon schriftlich gegeben?Zitat :Ich habe Arzttermine bis September 2026, die ich wegen der geänderten Arbeitszeiten nicht mehr wahrnehmen kann.
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Die Frage ist doch hier, ob die Arbeitszeiten willkürlich geändert werden können. Das sollte sich durch einen Blick in den Arbeitsvertrag feststellen lassen. Ein Arbeitsvertrag kann auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung ausgehebelt werden. Insoweit gilt das Günstigkeitsprinzip zugunsten des Arbeitnehmers. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dies kann natürlich bedeuten, dass man im Fall der Nichtakzeptanz seinen Arbeitsplatz verliert.
wirdwerden
So ist es:
Wenn im Arbeitsvertrag die bisherigen Arbeitszeiten drinstehen, gelten die erstmal weiter.
Wenn im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeiten drinstehen, dann unterliegen die Arbeitszeiten dem Direktionsrecht des Arbeitsgebers. Es gibt dabei keinen Bestandsschutz.
Zitat :Das hat der AG im Einvernehmen mit dem Betriebsrat gemacht. Das ist zulässig.
Was beinhaltet denn die BV zur Flexibilität?[/quote
In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr darf gearbeitet werden.
Es ist aber so, daß ausnahmslos alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, außer ich.
Wozu, diese Termine lagen vorher in meiner FreizeitZitat :Haben Ärzte dir das schon schriftlich gegeben?
Zitat :Die Frage ist doch hier, ob die Arbeitszeiten willkürlich geändert werden können. Das sollte sich durch einen Blick in den Arbeitsvertrag feststellen lassen. Ein Arbeitsvertrag kann auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung ausgehebelt werden. Insoweit gilt das Günstigkeitsprinzip zugunsten des Arbeitnehmers. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dies kann natürlich bedeuten, dass man im Fall der Nichtakzeptanz seinen Arbeitsplatz verliert.
Die Arbeitszeiten stehen leider nicht in meinem Arbeitsvertrag.
Wie sieht es denn aus mit der Gleichstellung.
Ich bin einem Behinderten gleichgestellt
Zitat :Wie sieht es denn aus mit der Gleichstellung.
Ich bin einem Behinderten gleichgestellt
Darauf bilde dir nichts ein.
Ich wurde gekündigt weil ich meine Gleichstellung beantragt habe.
Der Arbeitgeber findet leider immer einen Weg dich loszuwerden.
Was steht denn nun wirklich in dieser Betriebsvereinbarung?
"Jeder darf wie er will in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr arbeiten, nur Anchiluti muss von 9 Uhr bis 15 Uhr arbeiten."???
Sinn der Gleichstellung ist es, bestimmte mögliche Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen, insoweit finanzielle Unterstützungen zu erhalten. Sinn ist es nicht, eine Besserstellung zu Nichtbehinderten zu erreichen. Das gilt auch für den Kündigungsschutz. Gleichgestellte dürfen nicht wegen ihrer Behinderung gekündigt werden. Wohl aber ansonsten aus jedem anderen Grund wie auch ein Nichtbehinderter.
Bei Dir macht der Arbeitgeber lediglich von seinem Direktionsrecht Gebrauch. Das steht ihm wohl nach dem Arbeitsvertrag zu. Du kannst natürlich versuchen, eine neue substantiiertere individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu erreichen, die Deinen Vorstellungen entspricht.
wirdwerden
Zitat :Was kann ich hier tun? Muss ich die geänderten Arbeitszeiten in kauf nehmen
Man könnte vielleicht(!) noch argumentieren, dass die Änderung zu kurzfristig ist. Dann könnte man die Änderung vielleicht(!) noch etwas herauszögern.
Aber wie gesagt: Wenn die Arbeitszeiten nicht im Vertrag stehen, können die Arbeitszeiten geändert werden. Davor schützt weder Gewohnheitsrecht noch eine Gleichstellung.
Zitat :In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr darf gearbeitet werden.
Es ist aber so, daß ausnahmslos alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, außer ich.
Sofern dein Arbeitsplatz das erfordert (und der Arbeitsplatz der anderen Mitarbeiter nicht), geht das m.E. in Ordnung.
Dann kannst du im Prinzip nur kündigen und dir was suchen, was deinen zeitlichen Vorstellungen entspricht.
Und auch bei einem anderen Arbeitgeber werden die Arbeitszeiten nicht in Stein gemeißelt sein.
Zitat :Mein Arbeitgeber hat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.
Ich arbeite 30 Stunden/ Woche und meine Arbeitszeit war täglich von 6.30 bis 13.00 Uhr.
Nun ist es so, daß meine Arbeitszeit zu meinen Ungunsten geändert wurde, und zwar muss ich jetzt von 9.00 - 15.00 Uhr arbeiten wegen der telefonischen Erreichbarkeit. Das bedeutet für mich auch längere Anfahrtszeiten.
Ich habe keine Möglichkeit auf Flexibilität, im übrigen die einzige im Unternehmen.
Die Betriebsvereinbarung ist vom 15.10. und gilt ab 1.11.
Hast du schon das Gespräch gesucht mit dem AG und/oder dem BR?
Wer hat deine vorherige Arbeitszeit (06:30-13:00 Uhr) festgelegt? Wurde diese schriftlich angewiesen?
Zitat :Ich bin chronisch krank und habe Gleichstellung.
Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung? Die wäre in dem Fall auch für dich zuständig und könnte ggf. versuchen zu vermitteln.
Zitat :Ich habe Arzttermine bis September 2026, die ich wegen der geänderten Arbeitszeiten nicht mehr wahrnehmen kann.
Ist in deinem Arbeitsvertrag § 616 BGB ausdrücklich ausgeschlossen? Falls nein, hat dein AG dich für Arzttermine unter Entgeltfortzahlung freizustellen, wenn die Termine aufgrund nicht in deiner Person liegender Gründe nicht außerhalb deiner Arbeitszeit stattfinden können (Praxiszeiten, etc.).
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