Betriebsvereinbarung, geänderte Arbeitszeiten, Gleichstellung

1. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Anchiluti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebsvereinbarung, geänderte Arbeitszeiten, Gleichstellung

Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
Ich arbeite seit 24 Jahren in einem Betrieb mit mehreren Standorten.
Mein Arbeitgeber hat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.
Ich arbeite 30 Stunden/ Woche und meine Arbeitszeit war täglich von 6.30 bis 13.00 Uhr.
Nun ist es so, daß meine Arbeitszeit zu meinen Ungunsten geändert wurde, und zwar muss ich jetzt von 9.00 - 15.00 Uhr arbeiten wegen der telefonischen Erreichbarkeit. Das bedeutet für mich auch längere Anfahrtszeiten.
Ich habe keine Möglichkeit auf Flexibilität, im übrigen die einzige im Unternehmen.
Die Betriebsvereinbarung ist vom 15.10. und gilt ab 1.11.
Ich bin chronisch krank und habe Gleichstellung.
Ich habe Arzttermine bis September 2026, die ich wegen der geänderten Arbeitszeiten nicht mehr wahrnehmen kann.
Was kann ich hier tun? Muss ich die geänderten Arbeitszeiten in kauf nehmen




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 539x hilfreich)

Zitat (von Anchiluti):
Ich habe Arzttermine bis September 2026, die ich wegen der geänderten Arbeitszeiten nicht mehr wahrnehmen kann.


Warum nicht? Entweder kann man die Termine verschieben (dürfte bei Terminen, die noch mindestes Monate in der Zukunt liegen möglich sein) oder der AG stellt für diese Termine bei Fachärzten frei

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39118 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Anchiluti):
Mein Arbeitgeber hat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.
Das hat der AG im Einvernehmen mit dem Betriebsrat gemacht. Das ist zulässig.
Was beinhaltet denn die BV zur Flexibilität?

Zitat (von Anchiluti):
Nun ist es so, daß meine Arbeitszeit zu meinen Ungunsten geändert wurde, und zwar muss ich jetzt von 9.00 - 15.00 Uhr arbeiten wegen der telefonischen Erreichbarkeit.
Es bleibt bei 6 Stunden Arbeitszeit. Die Fahrtzeit zum AG muss nicht berücksichtigt werden.
Wer hat denn bisher von 9-3 Telefondienst gemacht?

Zitat (von Anchiluti):
Ich habe Arzttermine bis September 2026, die ich wegen der geänderten Arbeitszeiten nicht mehr wahrnehmen kann.
Haben Ärzte dir das schon schriftlich gegeben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41791 Beiträge, 14608x hilfreich)

Die Frage ist doch hier, ob die Arbeitszeiten willkürlich geändert werden können. Das sollte sich durch einen Blick in den Arbeitsvertrag feststellen lassen. Ein Arbeitsvertrag kann auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung ausgehebelt werden. Insoweit gilt das Günstigkeitsprinzip zugunsten des Arbeitnehmers. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dies kann natürlich bedeuten, dass man im Fall der Nichtakzeptanz seinen Arbeitsplatz verliert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10169x hilfreich)

So ist es:

Wenn im Arbeitsvertrag die bisherigen Arbeitszeiten drinstehen, gelten die erstmal weiter.

Wenn im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeiten drinstehen, dann unterliegen die Arbeitszeiten dem Direktionsrecht des Arbeitsgebers. Es gibt dabei keinen Bestandsschutz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anchiluti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das hat der AG im Einvernehmen mit dem Betriebsrat gemacht. Das ist zulässig.
Was beinhaltet denn die BV zur Flexibilität?[/quote

In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr darf gearbeitet werden.
Es ist aber so, daß ausnahmslos alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, außer ich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anchiluti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Haben Ärzte dir das schon schriftlich gegeben?
Wozu, diese Termine lagen vorher in meiner Freizeit

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anchiluti
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist doch hier, ob die Arbeitszeiten willkürlich geändert werden können. Das sollte sich durch einen Blick in den Arbeitsvertrag feststellen lassen. Ein Arbeitsvertrag kann auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung ausgehebelt werden. Insoweit gilt das Günstigkeitsprinzip zugunsten des Arbeitnehmers. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dies kann natürlich bedeuten, dass man im Fall der Nichtakzeptanz seinen Arbeitsplatz verliert.


Die Arbeitszeiten stehen leider nicht in meinem Arbeitsvertrag.
Wie sieht es denn aus mit der Gleichstellung.
Ich bin einem Behinderten gleichgestellt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von Anchiluti):
Wie sieht es denn aus mit der Gleichstellung.
Ich bin einem Behinderten gleichgestellt


Darauf bilde dir nichts ein.

Ich wurde gekündigt weil ich meine Gleichstellung beantragt habe.
Der Arbeitgeber findet leider immer einen Weg dich loszuwerden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(876 Beiträge, 358x hilfreich)

Was steht denn nun wirklich in dieser Betriebsvereinbarung?

"Jeder darf wie er will in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr arbeiten, nur Anchiluti muss von 9 Uhr bis 15 Uhr arbeiten."???

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41791 Beiträge, 14608x hilfreich)

Sinn der Gleichstellung ist es, bestimmte mögliche Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen, insoweit finanzielle Unterstützungen zu erhalten. Sinn ist es nicht, eine Besserstellung zu Nichtbehinderten zu erreichen. Das gilt auch für den Kündigungsschutz. Gleichgestellte dürfen nicht wegen ihrer Behinderung gekündigt werden. Wohl aber ansonsten aus jedem anderen Grund wie auch ein Nichtbehinderter.

Bei Dir macht der Arbeitgeber lediglich von seinem Direktionsrecht Gebrauch. Das steht ihm wohl nach dem Arbeitsvertrag zu. Du kannst natürlich versuchen, eine neue substantiiertere individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu erreichen, die Deinen Vorstellungen entspricht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10169x hilfreich)

Zitat (von Anchiluti):
Was kann ich hier tun? Muss ich die geänderten Arbeitszeiten in kauf nehmen

Man könnte vielleicht(!) noch argumentieren, dass die Änderung zu kurzfristig ist. Dann könnte man die Änderung vielleicht(!) noch etwas herauszögern.
Aber wie gesagt: Wenn die Arbeitszeiten nicht im Vertrag stehen, können die Arbeitszeiten geändert werden. Davor schützt weder Gewohnheitsrecht noch eine Gleichstellung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2012 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von Anchiluti):
In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr darf gearbeitet werden.
Es ist aber so, daß ausnahmslos alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, außer ich.


Sofern dein Arbeitsplatz das erfordert (und der Arbeitsplatz der anderen Mitarbeiter nicht), geht das m.E. in Ordnung.

Dann kannst du im Prinzip nur kündigen und dir was suchen, was deinen zeitlichen Vorstellungen entspricht.

Und auch bei einem anderen Arbeitgeber werden die Arbeitszeiten nicht in Stein gemeißelt sein.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hamsterpups
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anchiluti):
Mein Arbeitgeber hat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann.
Ich arbeite 30 Stunden/ Woche und meine Arbeitszeit war täglich von 6.30 bis 13.00 Uhr.
Nun ist es so, daß meine Arbeitszeit zu meinen Ungunsten geändert wurde, und zwar muss ich jetzt von 9.00 - 15.00 Uhr arbeiten wegen der telefonischen Erreichbarkeit. Das bedeutet für mich auch längere Anfahrtszeiten.
Ich habe keine Möglichkeit auf Flexibilität, im übrigen die einzige im Unternehmen.
Die Betriebsvereinbarung ist vom 15.10. und gilt ab 1.11.


Hast du schon das Gespräch gesucht mit dem AG und/oder dem BR?

Wer hat deine vorherige Arbeitszeit (06:30-13:00 Uhr) festgelegt? Wurde diese schriftlich angewiesen?

Zitat (von Anchiluti):
Ich bin chronisch krank und habe Gleichstellung.


Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung? Die wäre in dem Fall auch für dich zuständig und könnte ggf. versuchen zu vermitteln.

Zitat (von Anchiluti):
Ich habe Arzttermine bis September 2026, die ich wegen der geänderten Arbeitszeiten nicht mehr wahrnehmen kann.


Ist in deinem Arbeitsvertrag § 616 BGB ausdrücklich ausgeschlossen? Falls nein, hat dein AG dich für Arzttermine unter Entgeltfortzahlung freizustellen, wenn die Termine aufgrund nicht in deiner Person liegender Gründe nicht außerhalb deiner Arbeitszeit stattfinden können (Praxiszeiten, etc.).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.212 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.