Betriebsvereinbarung Gültikeit

29. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
casbha23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsvereinbarung Gültikeit

Hallo,

meine wöchentliche Arbeitszeit in meinen Vertag beträgt 35 Std in der Woche, gearbeitet wurde jedoch 37,5 Std. Die 2,5 Std Mehrarbeit wurde uns auf einem Freizeitkonto vergütet.

2011 wurde uns nahegelegt, das es der Firma leider nicht so gut geht und wir auf die 2,5 std Vergütung aufs Freizeitkonto verzichten sollen, um der Firma zuhelfen. Alle außer 8 Arbeiter, darunter auch ich, haben schriftlich darauf verzichtet.

Nun zum 31.12.2013 geht dieser Vertag von den Unterschrieben zuende.

Seit nunmehr 4 Wochen wird uns 8 nahegelegt das wir noch Unterschreiben müssen, da in der Betriebsvereinbarung, die nach der Unterschriftenaktion erst von Bertiebsrat und Geschäftführung ausgehandelt wurde steht, das alle Arbeitnehmer eine Wochenleistung von 37,5 Std. ohne Vergütung der 2,5 Std. leisten zuhaben.

Meine Frage ist ist die Betriebsvereinbarung dann so gültig gewesen?

Kann die Firma mich zur Kasse bitten, weil ich die in der Bertiebsvereinbarung geleistete Wochenstunden nicht erbracht habe?

Um eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da ich am Dienstag ein weiteres Gespräch haben werde.

Mfg

Manu

P.S: In diesen Jahr wollen sie auch noch Verzicht auf die Hälfte des Weihnachstgeldes, kann auch mit Verzicht auf 6 Tage Urlaubsanspruch bezahlt werden.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

Lohnverzicht hat noch in den seltensten Fällen eine Firma gerettet,
zumeist ging es dann trotzdem den Bach runter, mit dem Unterscheid, daß vorher noch die Mitarbeiter zur Kasse gebeten wurden.........
du siehst ja selbst, es geht immer weiter, jetzt wollen sie auch noch an das Weihnachtsgeld...

eine Betriebsvereinbarung kann individuelle Vertragsbedingungen nicht verschlechtern
(Ausnahme wie im Link genannt, trifft bei dir nicht zu)
deswegen will man ja auch noch zusätzlich deine Unterschrift als Zustimmung................
stimmst du nicht zu, haben sie Pech gehabt

http://www.judix.de/betriebsvereinbarung/arbeitsvertrag.htm

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
da in der Betriebsvereinbarung, die nach der Unterschriftenaktion erst von Bertiebsrat und Geschäftführung ausgehandelt wurde steht, das alle Arbeitnehmer eine Wochenleistung von 37,5 Std. ohne Vergütung der 2,5 Std. leisten zuhaben.

Meine Frage ist ist die Betriebsvereinbarung dann so gültig gewesen?


Die Frage gehört m.E. in ein spezielles Forum, welches sich mit BR und dem BetrVG beschäftigt.
Aus meiner Sicht ist der BR gar nicht berechtigt, darüber Betriebsvereinbarungen abzuschliessen. Solche Dinge sind den Tarifvertragsparteien - also der Gewerkschaft auf AN-Seite - vorbehalten.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass diese Betriebsvereinbarung wirksam ist. Betriebsvereinbarungen entfalten nur da Wirksamkeit, wo im Tarifvertrag eine Lücke ist.

Beispiele: Kantinenregelungen für eine Firma, oder aber auch bei Personalabbau der Sozialplan. Das ist sehr speziell, kann nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden. Jedenfalls ist die Betriebsvereinbarung nicht dazu da, den Tarifvertrag oder auch den individuellen Arbeitsvertrag nachzubessern - sei es nun positiv oder negativ.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn der Betriebsrat eine BV mit der Geschäftsführung vereinbart, in der die Ansprüche der Arbeitnehmer gekürzt werden, dann steht weiterhin der individuelle Arbeitsvertrag über der Vereinbarung.
Haben Sie die BV gesehen? Steht da wirklich drin, die Arbeitnehmer verzichten alle?
Wurde Ihnen in irgendeiner Form gedroht,für den Fall, dass Sie nicht unterschreiben? Oder was bedeutet, Ihnen wurde "nahegelegt"?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Verzicht auf die Bezahlung einiger Stunden die Woche wäre ein Fall für eine individuelle Änderung der Arbeitsverträge, ist einer Betriebsvereinbarung also überhaupt nicht zugängig. Deshalb ist es einerlei, was wo in der Gesetzespyramide steht.

Und nochmals: die Betriebsvereinbarung ist ausschließlich ein "Lückenauffüller." Sie ist nicht dazu da, Tarifverträge oder Individualverträge auszuhebeln.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 30.09.2013 08:34

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Selbstverständlich können BR und GF jederzeit einen freiwilligen Verzicht der AN auf Gehalt vereinbaren.
Nur braucht es für die Wirkung der Vereinbarung eben die Zustimmung der Arbeitnehmer, die hier nicht gegeben wird.

Ein Beispiel:
http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2009-11/opel-sanierung-gehaltsverzicht

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum werden irgendwelche Veröffentlichungen nur immer als geltendes Recht genommen? Dogmatisch ist es völlig klar, Betriebsvereinbarungen können weder Tarifvertrag noch geltende Arbeitsverträge aushebeln.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Nochmal zur Bestätigung: Betriebsvereinbarungen können nicht zum Nachteil der Mitarbeiter in dieser Weise abgeschlossen werden.
Dass Lohnverzicht keine gute Idee ist, wurde schon gesagt. Um aber aus der Position "Alles oder Nichts" heraus zu kommen, möchte ich anregen, über eine Lohnstundung nachzudenken - der Anspruch bleibt bestehen, aber man steht nicht als unflexibel da, wenn oder da ist der Firma nicht so gut geht. Allerdings würde ich so etwas auch nicht ohne Beratung machen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ blaubär: kleine Korrektur. Betriebsvereinbarungen können auch nicht zum Vorteil von Mitarbeitern in dieser Weise abgeschlossen werden. Es ist keine Lücke da, folglich geht das nicht. Gar nicht.

wirdwerden

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