Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

4. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)
Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Hallo,

eine BV sieht Vergütung bzw. Abgleiten von Überstunden vor.
Im Arbeitsvertrag steht hingegen, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
Die BV ist älter als der AV und wurde auch zusammen mit dem AV ausgehändigt.

Was gilt ?

Danke
M.

P.s:
Unterschlagen wir mal, dass pauschale Überstundenklauseln von der laufenden Rechtsprechung wegen BGB §307 kassiert werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Steht im AV, für welche Bereiche der TV Anwendung findet?

Ansonsten gilt das Günstigkeitsprinzip, zu Ungunsten des AN darf ein AV nicht vom Tarif abweichen.

Tarifvertragsgesetz
§ 4 Wirkung der Rechtsnormen
(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
....
(3) Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.
.....
(4) Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung von tariflichen Rechten ist ausgeschlossen. Ausschlußfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.
...

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)

Was ist mit AT-Verträgen und Unternehmen ohne Tarifvertragsangehörigkeit ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

http://www.igmetall4you.de/AT-Vertrag-Aussertarif.137.0.html

Regelhaft gilt hier die vertragliche Vereinbarung, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.
Bei einem AT-Vertrag könnte man höchstens prüfen, ob das Gehalt noch verhältnismäßig ist, mehr dazu im Link oben.


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