Betriebsvereinbarung wird ignoriert (AÜG)

22. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
sebastianhb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Betriebsvereinbarung wird ignoriert (AÜG)

Guten Abend
im Jahr 2008 ist im Betrieb eine Betriebsvereinbarung getroffen worden die besagt (fast) wortlich: (...)nach 12 monaten im Betrieb, sollte interne stellenausschreibung keinen Erforg haben ist dem Arbeiter aus der AÜG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anzubieten(...) . Nun ist der AN(AÜG) schon annähernd 60 Monate im Betrieb (ohne über diese Betriebsvereinbarung vorher informiert zu werden...warum auch immer). Nach Kenntnisnahme rennt dieser zu Betriebsrat und fragt nach warum dieser nicht eingestellt werden kann. Daraufhin wird der informiert, dass speziell in dieser Abteilung (Abteilung ist weder Rechtlich noch sonst irgendwie vom Betrieb abgekoppelt) werden keine feste Stellen angeboten, da man heute "hier" und morgen "da" eingesetzt wird (hier/da werden verschiedene Abteilungen des Betriebes gemeint zb.Warenannahme, Produktion, Controlling, Verpackung, Versand....gemeint). Der AN(AÜG) sagt den Betriebsrat daraufhin, dass es eine Vereinbarung im Tarifvertrag eines grossen Industrie Gewerkschft (Mai 2012) gibt (sowohl Betriebstrat, als auch der AN(AÜG) sind Mitglieder der Gewerkschaft) die besagt, dass (wortlich)sollte es im Betrieb keine Betriebsvereinbarung bezüglich übernahme AN(AÜG) geben, so ist dieser nach 24 Monaten ausnahmslos zu übernehmen. Weiterhin sagt der AN(AÜG): vielleicht wäre es besser die (nicht verfolgte)Betriebsvereinbarung zu kündigen, sodass das Betrieb einem so übernehmen müsste. Der AN(AÜG) wird (!!!!)ausgelacht mit verweis auf nichtdurchführbarkeit. Eine beschwerde bei DGB Haus erscheint dem AN(AÜG) erstmal nicht vernünftig, da der betroffene Betriebsrat ist gleichzeitig ein Vertrauensmann der Gewerkschaft auf dem Gelände des Betriebes. Frage ist von meine seite: Betrieb ist nach § 77 Abs. 1 BetrVG verpflichtet die Vereinbarung durchzuführen. Tut der dies nicht handelt dieser (warscheinlich)nach § 23 Abs. 3 BetrVG . Hierbei ist dann der Betriebsrat gefragt, da nur dieser berechtigt ist eine unterlassungsklage durchzuführen. WENN aber auch der Betriebsrat nichts tut, wie kann der kleine AN(AÜG) eine übernahme erzwingen....

Da habt ihr was zu knabbern.... Freue mich über jede Antwort...
MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

In der Tat ist der Betriebsrat gehalten, die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen auch zu überwachen. Mir scheint es denkbar, dass ein Betroffener den Betriebsrat wegen grober Pflichtverletzung / Untätigkeit anklagt. Aufjedenfall würde das Bewegung die Sache bringen.

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-- Editiert :blaubär: am 23.05.2014 10:10

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#2
 Von 
niedersachse123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Überlassungsdauer allein ist schon sittenwidrig (Lohn, ???). http://ig-zeitarbeit.de/system/files/2014/vortrag-judeutschlands-zeitenwendeinderzeitarbeit-2-2014-berlin.pdf

Hast Du schon einmal den AL oder GF des Unternehmens auf Übernahme angesprochen? Ist der BR ein GF BR?

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#4
 Von 
sebastianhb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

auf Übernahme nicht gesprochen, da arbeitsdirektor mehr oder weniger nicht erreichbar, AL findet die sorgen von ANÜ uninteressant, GF setzt sich aus mehrköpfigen Vorstand, BR alleine hat ca. 45 leute......
MfG

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Eine beschwerde bei DGB Haus erscheint dem AN(AÜG) erstmal nicht vernünftig, da der betroffene Betriebsrat ist gleichzeitig ein Vertrauensmann der Gewerkschaft auf dem Gelände des Betriebes.


Das ist doch kein Argument. Viele Betriebsräte sind Vertrauensleute.
Als Mitglied einer Gewerkschaft wäre es hier schon sehr sinnvoll, sich Rechtsbeistand bei der Gewerkschaft zu holen. Die ist für solche Fälle zuständig.

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