Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob diese Frage hier richtig ist. Wenn nicht, möchte ich mich schon hier dafür entschuldigen.
Unsere Gesamt BV Rufbereitschaft ist gekündigt.
Zwischen den beiden örtlichen BR's bestehen unterschiedliche Ansichten über eine neue Gesamt BV.
Nun meine Frage:
Da die Rufbereitschaft ja unter den §87 BertrVG fällt müssen doch nun erst einmal beide örtlichen BR's den GBR auffordern eine neue GBR-BV Rufbereitschaft zu erstellen.
Ist es rechtens, dass der GBR einfach, ohne Rücksprache und Genehmigung der einzelnen BR's eine neue GBR-BV verhandelt?
Die Mehrheitsverhätnisse im GBR sind so gelagert, dass ein Mitglied vom BR-A die beiden Mitglieder vom BR-B überstimmen kann.
Ich hoffe ich bekomme da Klarheit.
Es grüsst der Gelackmeierte
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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "
-- Editiert am 07.08.2009 12:30
Betriebsvereinbarungen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
// ...Ist es rechtens, dass der GBR einfach, ohne Rücksprache und Genehmigung der einzelnen BR's eine neue GBR-BV verhandelt?
Aus § 50 BetrVG
ergibt sich m.E., dass der GBR originär zuständig ist für Angelegenheiten, die den ganzen Betrieb verpflichten. Er kann auch von dem BR eines Betriebszweiges beauftragt werden, aber es ist offenbar nicht so, dass der GBR in dem erstgenannten Fall um Genehmigung fragen muss.
BetrVerfG
Zitat:§ 50 Zuständigkeit
(1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet.
-- Editiert am 07.08.2009 15:12
Hallo @blaubär49
vielen Dank für die erschöpfende Antwort.
Es ist klar, dass wir als örtlicher BR das selbst regeln können und das werden wir auch.
Eins Scönes WE wünscht
Der Gelackmeierte
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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "
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... das ist auch wohl richtig, dass im umkehrschluss der gbr nicht an sich reißen kann, was der lokale br selbst regeln kann. wenn er das tut, gibt es auch rechtsmittel dagegen.
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"... nach bestem Wissen .
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