Betriebsvereinbarungen

7. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)
Betriebsvereinbarungen

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob diese Frage hier richtig ist. Wenn nicht, möchte ich mich schon hier dafür entschuldigen.

Unsere Gesamt BV Rufbereitschaft ist gekündigt.

Zwischen den beiden örtlichen BR's bestehen unterschiedliche Ansichten über eine neue Gesamt BV.

Nun meine Frage:

Da die Rufbereitschaft ja unter den §87 BertrVG fällt müssen doch nun erst einmal beide örtlichen BR's den GBR auffordern eine neue GBR-BV Rufbereitschaft zu erstellen.
Ist es rechtens, dass der GBR einfach, ohne Rücksprache und Genehmigung der einzelnen BR's eine neue GBR-BV verhandelt?

Die Mehrheitsverhätnisse im GBR sind so gelagert, dass ein Mitglied vom BR-A die beiden Mitglieder vom BR-B überstimmen kann.

Ich hoffe ich bekomme da Klarheit.

Es grüsst der Gelackmeierte

-----------------
"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

-- Editiert am 07.08.2009 12:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

// ...Ist es rechtens, dass der GBR einfach, ohne Rücksprache und Genehmigung der einzelnen BR's eine neue GBR-BV verhandelt?

Aus § 50 BetrVG ergibt sich m.E., dass der GBR originär zuständig ist für Angelegenheiten, die den ganzen Betrieb verpflichten. Er kann auch von dem BR eines Betriebszweiges beauftragt werden, aber es ist offenbar nicht so, dass der GBR in dem erstgenannten Fall um Genehmigung fragen muss.

BetrVerfG

Zitat:
§ 50 Zuständigkeit

(1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet.


-- Editiert am 07.08.2009 15:12

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#2
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo @blaubär49

vielen Dank für die erschöpfende Antwort.

Es ist klar, dass wir als örtlicher BR das selbst regeln können und das werden wir auch.


Eins Scönes WE wünscht

Der Gelackmeierte



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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das ist auch wohl richtig, dass im umkehrschluss der gbr nicht an sich reißen kann, was der lokale br selbst regeln kann. wenn er das tut, gibt es auch rechtsmittel dagegen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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