guten tag,
x hat betriebsbedingte kündigung erhalten mit der regelung, dass pro angef. jahr der betriebszugehörigkeit ein halbes gehalt gezahlt wird.
von 08/2007 bis 04/2009 war x als werkstudent im unternehmen neben dem studium beschäftigt. anschließend sofort als angestellter.
welche beschäftigungszeit wird für die ermittlung der abfindung zugrunde gelegt?
danke im voraus!
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Betriebszugehörigkeit - Abfindung
15. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 15. Januar 2011 | 13:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebszugehörigkeit - Abfindung
#1
Antwort vom 15. Januar 2011 | 14:00
Von
Status: Praktikant (540 Beiträge, 175x hilfreich)
als werkstudent bist du normaler arbeitnehmer
diese zeit muß also zur betriebszugehörigkeit hinzugerechnet werden,
insbesondere wenn der übergang zum angestelltenverhältnis nahtlos war
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#2
Antwort vom 19. Januar 2011 | 14:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo!
Das ist zwar eine gute Nachricht, aber wo finde ich denn diese Regelung auf Papier? Will sagen, welches Gesetz regelt dies denn? Ich bin seit 18 Monaten als Werkstudent bei einer großen deutschen Firma tätig. Mir wurde ein Wechsel in ein reguläres Arbeitsverhältnis angeboten. Müssen mir die 18 Monate zur Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, wenn mir ein nahtloser Übergang angeboten wird?
Vielen Dank in Voraus!
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-- Editiert am 19.01.2011 14:27
-- Editiert am 19.01.2011 14:28
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