Hallo zusammen,
ich bin für ein ein Unternehmen seit dem 01.01.2016 über einen Minijob tätig. Es gab dazu keinen Arbeitsvertrag oder ähnliches sondern ich würde nach einem mündlichen Einstellungsgespräch direkt eingestellt. Mir wurde zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot gemacht ob ich nicht Vollzeit für das Unternehmen arbeiten möchte, also gesagt getan. Ich wurde dann zum 01.01.2022 mit einem Arbeitsvertrag eingestellt worden.
Nun habe ich festgestellt das meine Betriebszugehörigkeit nicht ab dem 01.01.2016 eingetragen ist sondern das Startdatum ist der 01.01.2022.
Nach Rücksprache mit der HR wäre das normal da ich ja einen neuen Arbeistvertrag bekommen habe und dort keine Regelung enthalten wäre das meine Betriebszugehörigkeit aus der Vergangenheit angerechnet wird. Ist das so richtig bzw. habe ich nun die Jahre davor verloren?
Danke und Grüße,
Johnydo
Betriebszugehörigkeit von Minijob wird nicht angerechnet
Zitat :Ist das so richtig bzw. habe ich nun die Jahre davor verloren?
In Bezug auf was verloren? Wenn es vorher keinen Arbeitsvertrag gab, wirds eben schwierig
'Richtig' ist das vom Grundsatz her so nicht, denn zur Betriebszugehörigkeit gehören alle Jahre bei eben diesem AG. Aber nun ist es Mal so geschrieben - und das auch schon eine ganze Weile und wäre zeitnah auch sicherlich zu korrigieren gewesen. Aber nach bald 4 Jahren?
Und was geht dir verloren?
Sicher Zeiten, die sonst bei einer Kündigung für die K-Frist mitzählen würden.
Möglicherweise Zeiten, die bei Dienstjubiläen rechnen könnten - sofern es dergleichen bei euch noch gibt.
Mehr sehe ich aber nicht an Verlust(en).
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Richtig ist das so nicht, es zählen alle Zeiten der Betriebszugehörigkeit, egal ob man als Voll- oder Teilzeit angestellt war. Auch ein Minijob ist eine normales (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis, insofern zählt auch das mit.
Zitat :Wenn es vorher keinen Arbeitsvertrag gab, wirds eben schwierig
Natürlich gab es einen Arbeitsvertrag, nur eben keinen schriftlichen, aber warum sollte das schwierig werden?
Die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit kann man auf verschiedene Arten nachweisen und seien es eben die Lohnabrechnungen seit 2016.
Zitat :Ist das so richtig bzw. habe ich nun die Jahre davor verloren?
Ich habe zwar auch keine Idee, worauf Du aktuell hinaus willst, aber verloren ist da nichts.
Selbstverständlich gab es einen Arbeitsvertrag das schreibst du ja sogar selbst:Zitat :Es gab dazu keinen Arbeitsvertrag
Auch ein mündlicher Vertrag zählt. Du hast ja auch einen Lohn erhalten, der Vertrag ist also sogar nachweisbar.Zitat :n ich würde nach einem mündlichen Einstellungsgespräch direkt eingestellt
Dazu bedarf es keiner gesonderten Regelung. Wenn beiden Verträge nahtlos ineinander übergehen, dann zählt auch der Minijob.Zitat :Nach Rücksprache mit der HR wäre das normal da ich ja einen neuen Arbeistvertrag bekommen habe und dort keine Regelung enthalten wäre das meine Betriebszugehörigkeit aus der Vergangenheit angerechnet wird.
Für was spielt denn im Augenblick die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle? Mir fallen da nur zwei Konstellationen ein: einmal beim Personalabbau, wenn die Dauer der Zugehörigkeit zu einer Erhöhung der Sozialpunkte führt oder aber wenn es einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung gibt, woraus sich automatische Gehaltserhöhungen ergeben, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig sind. Wenn letzteres der Fall ist, dann gibt es aber auch Regelungen, wie mit den Fällen umzugehen ist, in denen ein Wechsel während einer bestimmten Zeitstufe erfolgt.
Also, um was geht es hier?
wirdwerden
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