Betriebszugehörigkeit während Elternzeit

22. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
tightstar
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebszugehörigkeit während Elternzeit

Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage:
Mitte November erwarte ich mein erstes Kind und werde ab 1. April wieder weiterarbeiten. D.h. nach dem Mutterschuczt (8 Wochen) nehme ich noch 11 Wochen Erziehungsurlaub.
Im August 2007 bin ich 10 Jahre in der Firma und bekomme eine Prämie.
Ich weiß, dass die 8 Wochen Mutterschutz nicht von der Betriebszugehörigkeitszeit abgezogen werden dürfen - leider finde ich aber im Netz keine Auskuft darüber, wie das mit der Erziehungszeit gehandhabt wird.
Darf mein Arbeitgeber die 3 Monate von der Betriebszugehörigkeit abziehen oder nicht?
Ich habe nämlich die Prämie schon für mein "littlefoot" eingeplant. Wer kann mir was dazu sagen?
merci im Voraus
tightstar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo, tightstar,
meines wissens verschieben sich die jubiläen bei sonderurlauben um die entsprechenden zeiten.

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#2
 Von 
Ebi1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich dabei um eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung von Kindern in der ersten Lebensphase. Der Bestand des Arbeitsverhältnisses wird durch die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht tangiert, die Betriebszugehörigkeit dauert weiter an.

HG

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"Ebi1"

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#3
 Von 
tightstar
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Ebi1
kann ich das irgendwo nachlesen, oder gibts da einen Gesetzestext für?
Gibt es eine Quelle Deines Wissens? :)

LG, tightstar

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#4
 Von 
guest-12310.03.2010 20:43:06
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Für die Beratung zur Elternzeit sind die Erziehungsgeldstellen der Landkreise und Gemeinden zuständig.
Erwerbstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (§§ 15 – 21). Der Anspruch auf Elternzeit besteht seit dem 01. Januar 2001 (damals Erziehungsurlaub). Seit dem 01. Januar 2004 gibt es Neuregelungen, die auch für die Eltern Anwendung finden, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Elternzeit befanden.

Was ist Elternzeit?
Während der Elternzeit werden die Eltern von Ihrem Arbeitgeber zum Zweck der Betreuung ihres Kindes unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Das Arbeitsverhältnis ruht also während der Elternzeit.
Kannst du hier auch nachlesen.
http://www.ms.niedersachsen.de/master/C15649620_N2556593_L20_D0_I674.html

Ich hoffe es hilft dir ein wenig.


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" "

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#5
 Von 
tightstar
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

@prinzessin1 - hab vielen Dank...
Ja, das hilft mir weiter ... super ;)

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