Guten Tag,
ich hoffe das ich hier ein paar hilfreiche Tipps bekomme....keien Rechtsberatung bitte...
Fang ich mal an:
Ich bin seit anfang Oktober angestellt bei der °°°°°°° Firma als Inventurhelfer auf 400 Eurobasis wie viele andere..... Die Firma existiert erst seit diesem Jahres also Anfang Januar !
Probleme:
- Keine Bezahlung vor 7 Uhr, obwohl wir schon um 6.30 Uhr anfangen und uns wird dauernd versprochen das wir es irgendwann mal gutgeschrieben bekommen.
- Lohnsteuerkarte wurde eingezogen von der Firma, obwohl ich nur einen 400 Eurojob habe !
- Genauso meine Krankenversicherungskarte !
- Wie es im Vertrag steht das der Lohn bis spätestends zum 20 sten des Monats ausgezahlt werden solle was nicht der Fall ist .... von meinen Kollegen höre ich es das der Lohn erst 3 Wochen später oder gar nicht gezahlt wird.....
- Manchmal arbeiten wir 10 Stunden am Stück und haben nie Pause wenn mal wer Pause macht bekommen alle es abgezogen die Zeit und bekommen eine Strafe.
- Im Vertrag steht wenn wir nicht alle Anordnung gehorchen/mit machen wird unser Gehalt in Höhe von 350 Euro eingezogen.....
Liebe Grüße
Dominik25
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Betrug Job Arbeit Hilfe !!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also in Ihrem Vertrag steht, dass bis zum 20ten des Monats das Gehalt gezahlt wird. So wie ich das verstehe wären das genau 3 Wochen nach Monatsende. Sie müssten Ihr erstes Gehalt erhalten sie also frühestens am 20.11.2009.
Hier sollten Sie auf jeden Fall sich noch Geduld üben.
quote:
- Im Vertrag steht wenn wir nicht alle Anordnung gehorchen/mit machen wird unser Gehalt in Höhe von 350 Euro eingezogen.....
Diese Klausel dürfte höchstwahrscheinlich unwirksam sein, da sie den AN einseitig stark benachteiligt und die Höhe des "Strafe" unverhältnismäßig sein dürfte, da es im Laufe eines Monats meist immer dazu kommt, dasss man irgendeine Anweisung nicht befolgen konnte. Hier wäre aber der wörtliche Vertagstext wichtig.
Trotzdem würde ich nach einer anderen Stellung suchen, da Sie bei einem solchen AG kaum alt werden.
Gerichtlich im aktuellen Zeitpunkt etwas zu unternehmen, ist auf jeden Fall innerhalb der Probezeit nicht anzuraten.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Falsch die Mitarbeiter bekommen das Gehalt immer einen Monat später das heisst Monat August arbeitet man um es am 20 September auszahlen zulassen das es aber am 20 september nicht da ist wurde es erst 3 wochen später gezahlt wo eigentlich das nächste schon bald kommen sollte.....
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Genauso habe ich es verstanden, Ihr erstes Gehalt (vom Oktober) sollten Sie daher auch erst am 20.11. erhalten.
Aber auch hier sollte man nicht gleich die Zahlung einfordern, insbesondere nicht in der Probezeit.
Die Frage wäre jedoch, warum wird so spät gezahlt? Droht Insolvenz? Oder ist es einfach nur Schikane? Da es aber mehrere betrifft, scheint der Grund eher an der Zahlungsfähigkeit des AG zu liegen.
Ich rate Ihnen daher unbedingt nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten Ausschau zu halten.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
quote:
- Lohnsteuerkarte wurde eingezogen von der Firma, obwohl ich nur einen 400 Eurojob habe !
Das ist nicht unbüblich.
quote:
Genauso meine Krankenversicherungskarte
Mit welcher Begründung denn das?
Dann würde ich bei der Krankenkasse eine neue beantragen, die alte ist halt verloren gegangen...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
@Dominik
- Keine Bezahlung vor 7 Uhr, obwohl wir schon um 6.30 Uhr anfangen und uns wird dauernd versprochen das wir es irgendwann mal gutgeschrieben bekommen.
Die gesamte Arbeitszeit ist zu bezahlen. Wenn ab 7.00 Uhr bezahlt wird, muß man auch erst um 7.00 Uhr am Arbeitsplatz sein.
@Dominik
- Manchmal arbeiten wir 10 Stunden am Stück und haben nie Pause wenn mal wer Pause macht bekommen alle es abgezogen die Zeit und bekommen eine Strafe.
Das ist alles rechtswidrig! Und Kollektivstrafen gibt es nicht im Arbeitsrecht!
Wie sieht denn eine Strafe aus?
Arbeitszeitgesetz
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
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" Don`t feed trolls"
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