Beurteilung = Geheimnis?

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
legeArtis
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Beurteilung = Geheimnis?

Ich hätte da mal eine Frage zur grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht von Dienststellenleitern. Ich, als Mitarbeiter im Rettungsdienst, wurde vor einiger Zeit, als es um die Umwandlung meines Zeitvertrages in einen unbefristeten Vertrag ging durch meinen Dienststellenleiter und 3 handverlesene Mitarbeiter beurteilt. Über das Zustandekommen, die Kriterien und die endgültige Beurteilung will ich mich hier gar nicht aufregen.
Meine Frage ist: Darf das Ergebnis dieser Beurteilung vor anderen Mitarbeitern breitgetreten werden?
Der Dienststellenleiter hat sich in einem Gespräch mit einem "ehrenamtlichen Kollegen" darüber ausgelassen, wie schlecht meine Beurteilung doch gewesen sei, und dass ich, wenn er als Dienststellenleiter zu entscheiden hätte, keinen unbefristeten Vertrag bekommen würde (zumindest noch nicht...).
Welche Möglichkeiten habe ich gegen so ein Verhalten vorzugehen? Und welche Konsequenzen können dem Dienststellenleiter drohen?

-- Editiert von legeartis am 17.11.2004 08:27:33

-- Editiert von legeartis am 17.11.2004 08:29:03

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

na du bist ja drauf ... sei doch froh das du nen festes av hast aber nein du musst wegen sowas rummeckern ... aber scheinbar hatte dein dienststellenleiter recht ???

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ mandozer
- lass doch mal gutsein! Du kennst doch die Hintergründe gar nicht! Die Diskussionsforen sind nicht zum rumpöbeln da! Wenn du nichts anderes beizutragen hast, dann lass es doch bitte! Ich habe deine Beiträge in den letzten Minuten in drei verschiedenen Foren gelesen und es war nichts konstruktives dabei! Wenn du Frust ablassen willst, kauf dir einen Boxsack!

@legeartis

Interne Beurteilungen unterliegen m.W. der Schweigepflicht und gehen keinen ausser den unmittelbar Beteiligten etwas an. Du kannst natürlich Beschwerde gegen den Dienststellenleiter wegen übler Nachrede einlegen - aber das solltest du dir wirklich überlegen. Ich glaube nämlich nicht, dass dies dem Arbeitsklima besonders förderlich wäre. Und schließlich möchtest du ja in ein festes AV übernommen werden und wirst dann auch mit dem Dienststellenleiter zusammenarbeiten müssen.

lg

-----------------
"Julchen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
legeArtis
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, Julchen!
Danke erstmal! Das Problem ist einfach, dass der DL bei keinem der Kollegen gerne gesehen ist. Profilneurose istt glaube ich das, was am besten auf seinen Gemütszustand passt. Den ganzen Tag bekommt man nur Sachen zu hören, die ähnlich wie mandozers Beitrag sind. Und darunter haben alle zu leiden, nicht nur ich. Es könnte also evtl. dem Arbeitsklima ziemlich zuträglich sein...!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Gut - dann leg eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein und lass den Diensstellenleiter abmahnen!

-----------------
"Julchen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich finde den Tip von Julchen gut,
denke, es könnte hilfreich sein die Dienstaufsichtsbeschwerde mit möglichst vielen Kollegen zusammen einzureichen. Alleine der Umgang dürfte genug Inhalte für eine Beschwerde liefern.

Ihr konkretes Problem können Sie da sicher mit einbauen, aber wenn es hart auf hart kommt hat niemand etwas von dem gehört, was der Vorgesetze über Sie gesagt hat.

In so mancher Firma wird Kritik ungern gesehen und einer, der sich beschwert, ist das schwarze Schaf. Wenn mehrere sich beschweren, ist das wesentlich schwerer zu ignorieren.

-- Editiert von hamburgerin01 am 17.11.2004 21:57:36

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Wie Hamburgerin01 schon geschrieben hat, haben die meisten anschließend, wenn man sie benötigt, nichts gehört, nichts gesehen und wissen tun sie auch nichts.

Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob du die Dienstaufsichtbeschwerde wirklich machen solltest. Ich habe bei uns life mitbekommen, dass sich die komplette Verwaltung schriftlich (mit allen Unterschriften) über das Verhalten unseres Verwaltungsleisters beschwert haben. Was ist passiert? Es gab eine kleine lachhafte Supervision und die Probleme haben sich noch verstärkt. Positiv geändert hat sich nichts, weil der Geschäftsführer die Augen verschließt und nicht den Mumm hat, durchzugreifen.

Also legeartis, überlege dir wirklich gut, ob du die Beschwerde machen willst - verlass dich nicht auf andere. Ich hoffe, du kannst deine Kollegen und Vorgesetzen richtig einschätzen und erlebst nachher kein blaues Wunder, wie uns das passiert ist. Untereinander ist nämlich richtig "krieg" ausgebrochen.

Hast du deinen Dienststellenleiter denn einfach mal drauf angesprochen - was dir zu Ohren gekommen wäre und dass du das nicht ok fändest? Das du dich verletzt fühlst? Diesen Weg würde ich erst einmal einschlagen, anschließend kannst du immer noch die Beschwerde einreichen, wenn du willst. Aber wenn man die Mitmenschen offen auf ihr Fehlverhalten anspricht, wirkt dies meist besser, als wenn man direkt zu dessen Vorgesetzten geht. Dann fühlen sie sich "verpetzt"...

Gruß
Marion

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
legeArtis
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi, Marion!
Diverse Kollegen (mich eingeschlossen) haben ihn schon auf sein Verhalten angesprochen. Er predigt auch immer, dass er auf seine Fehler aufmerksam gemacht werden möchte. Allerdings ist er absolut nicht kritikfähig. Und ausserdem sind ja alle anderen daran Schuld, dass er sich so verhält. Alle sind zu doof und alle wollen ihn nur schlecht machen.
Hier ist wirklich "der Bock zum Gärtner gemacht worden": Keine Ahnung von Menschenführung, keine Ahnung von betriebswirtschaftlichen Grundregeln, eine Profilneurose in extremster Ausprägung. Aber er ist unfehlbar. Da gerät sogar in Vergessenheit, dass er regelmässig Sex auf der Dienststelle hat (nicht mit seiner Ehefrau). Und wir werden schon dumm angemacht, wenn wir nur von unserer Partnerin besucht werden...!

Meine Güte, was für ein Frust...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

wenn alle Kollegen - oder zumindest der größte Teil davon - der gleichen Meinung sind wie du, könnte eine Gemeinschaftsbeschwerde durchaus Früchte tragen. Habt ihr einen Betriebsrat oder einen Ombudsmann o.ä., der für solche Angelegenheiten zuständig ist? Vielleicht nutzt es ja schon was, wenn sich mal alle Beteiligten
unter Gesprächsleitung eines Unabhängigen zusammensetzen.

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"Julchen"

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