Hallo,
ich möchte mich anderweitig bewerben und daher meine Frage ob zum Beispiel Stellengesuche ins Internet stellen darf oder ob ich vorher meinen AG informieren muss? Da das Internet kein "geheimes" Medium ist und es durchaus passieren kann das mein AG oder etwaige Erfüllungsgehilfen mein Stellengesuch entdecken möchte ich lieber auf der sicheren Seite sein.
Frage zwei zu dem Thema wäre: Ich habe gehört es gibt eine "Freistellung zur Stellensuche" oder so ähnlich. Wenn ich das bei meinem Personalchef anzeige, muss ich dann innerhalb einer Frist auch was finden,erlöscht diese Freistellung irgendwann oder gibt es Erfahrungen die mehr praxisorientiert sind?
Vielen Dank.
renemue
Bewerben trotz Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo ReneMue
zu 1: Dürfen darfst Du das. Solltest Du Deinen Chef jedoch nicht vorher über Deine Wechselabsichten informieren, kann dann die arbeitgeberseitige betriebsbedingte Kündigung in Deinem Briefkasten landen - würde ich jedenfalls so machen, wenn ich unangekündigt über Dritte davon erfahre, dass ein Mitarbeiter von mir das Weite sucht. Woran liegt's denn? Fühlst Du Dich dort nicht mehr wohl? Würde es helfen, das Gespräch zu suchen, so dass sich für Dich dort Arbeitsbedingungen ergeben könnten, die ein Weggehen verhindern?
Ich weiß nicht, ob das oben beschriebene Verhalten rechtskonform ist und Du ggf. gegen eine solche betriebsbedingte Kündigung Kündigungsschutzklage erheben kannst - dazu werden sich gewiss noch sachkundige Forumsmitglieder äußern!
zu 2. soviel ich weiß, gibt es diese Freistellung nur bei arbeitgeberseitiger betriebsbedingter Kündigung (nach dem Motto: 'Wenn ich Dich schon nicht weiterbeschäftigen kann, geb ich Dir wenigstens Gelegenheit, Dir was anderes zu suchen').
Hallo Nutellamonster,
woran liegt es? Naja an mehreren betriebsinternen Sachen.Außerdem arbeite ich 4 Jahre dort und habe das gleiche Phänomen wie viele AN. Am Anfang kannst du eine Menge lernen und dann kommt es dir vor als ob alle stehen bleiben.Ich möchte mich gern weiter entwickeln.Außerdem ist die Willkür meines AG auch ein Grund zum Wechsel. Heute so - morgen so.Und immer schön abstreiten es je angewiesen zu haben.
Ich habe zwischenzeitlich auch mit einer Arbeitsrecht-Anwältin telefoniert, die mir auch nochmal bestätigt hat das es keine rechtliche Vorschrift gibt anzuzeigen das man sich woanders bewerben will.
Vielleicht hat noch jemand praktische Erfahrungen in dem Thema für mich?
Danke.
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.. neben den rechtlichen fragen gibt es ja auch immer das miteinander. wenn das klima also nicht versaut ist, würde ich darüber sprechen, dass meine ziele weiter gesteckt sind usw. usf.
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