Hallo zusammen,
vor kurzem habe ich mich auf eine Stelle beworben, hatte ein sehr gutes Vorstellungsgespräch und habe im Nachgang die Information erhalten, dass die Stelle aus organisatorischen Gründen nicht besetzt werden wird. Wenige Wochen später wurde dieselbe Stelle erneut ausgeschrieben und durch einen anderen Bewerber besetzt. Dieser Bewerber war bei der ersten Stellenausschreibung ebenfalls zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Dies habe ich leider erst im Nachhinein erfahren.
Ist das arbeitsrechtlich zulässig gewesen?
Ich freue mich auf Ihre Einschätzung.
Bewerbung: Absage aus organisatorischen Gründen
9. Februar 2018
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Frage vom 9. Februar 2018 | 18:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung: Absage aus organisatorischen Gründen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. Februar 2018 | 19:16
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Durchaus. Man hätte Sie nicht mal im ersten Durchlauf einstellen müssen. Es ist durchaus legitim, wenn sich ein Arbeitgeber, auch nach und trotz einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch, für einen anderen Bewerber entscheidet.
#2
Antwort vom 9. Februar 2018 | 19:16
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Ja, das ist zulässig gewesen. Das Arbeitsrecht begründet keinen Anspruch auf eine Stelle. Da heißt es, sich weiter bewerben.
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