Bewerbung auf sachgrundlose befristete Stelle TV-L?

14. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Professor_Dauerblau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung auf sachgrundlose befristete Stelle TV-L?

Guten Abend,

Folgender Sachverhalt:

K. ist seit 06/2021 in der öffentlichen Verwaltung im Landesdienst TV-L beschäftigt (unbefristet)

Es ist eine Ausschreibung (befristet für 2 Jahre) im selben Land veröffentlicht (interessantere Tätigkeiten, höhere Eingruppierung gD), auf die sich K. gern bewerben möchte. Eine Entfristung wird lt. Ausschreibung angestrebt. Allerdings kommt hier Paragraph 14 TzBfG ins Spiel.
Lt. Ausschreibung können Bewerber, welche zuvor im Dienstverhältnis mit dem Land standen, nicht berücksichtigt werden.

Welche Möglichkeiten hat K.?
Kann sich K ohne weiteres auf diese Stelle bewerben!? Und wie sehe die praktische Umsetzung aus? K. möchte natürlich möglichst eine Unbefristung erhalten und abgesichert sein.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. dauerblau

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Professor_Dauerblau):
Kann sich K ohne weiteres auf diese Stelle bewerben!?

Klar, warum sollte K nicht was vollkommen nutzloses machen können / dürfen?



Zitat (von Professor_Dauerblau):
Und wie sehe die praktische Umsetzung aus?

Wie bei jeder Bewerbung.



Zitat (von Professor_Dauerblau):
K. möchte natürlich möglichst eine Unbefristung erhalten und abgesichert sein.

Zumindest das eine Ziel hat er schon erreicht
Zitat (von Professor_Dauerblau):
K. ist seit 06/2021 in der öffentlichen Verwaltung im Landesdienst TV-L beschäftigt (unbefristet)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Professor_Dauerblau):
Kann sich K ohne weiteres auf diese Stelle bewerben!?


Diese Anfrage reizt freilich sehr, dass man sie ins Lächerliche zieht.
Erfolgsaussichten gleich Null.
Zitat (von Professor_Dauerblau):
Lt. Ausschreibung können Bewerber, welche zuvor im Dienstverhältnis mit dem Land standen, nicht berücksichtigt werden.

'Dauerblau' scheint ein treffender Nickname zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alter Mann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
'Dauerblau' scheint ein treffender Nickname zu sein.

Blaubär auch!

Signatur:

Herzliche Grüße,
A.M.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Alter Mann):
Blaubär auch!

Immerhin ist er Käpt'n ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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