Bewerbung bei Bundeswehr trotz „Vorstrafe"

4. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Danny xenon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung bei Bundeswehr trotz „Vorstrafe"

Hallo zusammen,
Ich habe mich für die Feldwebel Laufbahn / Manschaften als Panzergrenadier, Jäger , Fallschirmjäger und eine andere Laufbahn Fachkraft für Lagerlogistik beworben.

Zu mir erstmal ich bin 23 Jahre alt ( bald 24 ) und habe seid 2021 eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik.
Desweiteren bin ich noch in der Freiwilligen Feuerwehr seit 2018 und hab alle Lehrgänge bis zum truppführer gemacht und wurde zum unterbrandmeister befördert und Ausbilder für den Grundlehrgang der Feuerwehr . ( alles natürlich der Bewerbung beigelegt).

Jetzt ist nur das Problem 2017 habe ich auf meine Fahrerlaubnis verzichtet, weil ich im begleitenden fahren ohne Begleitperson gefahren bin und in Folge dessen ein Unfall mit überhörter Geschwindigkeit baute. Strafrechtliche Konsequenzen hatte das ganze nicht damals.
Danach bin ich sofort in die Freiwillige Feuerwehr beigetreten ( bis heute noch in der Einsatz Abteilung )und habe parallel eine Ausbildung gestartet und diese 2021 beendet.
Soweit so gut.
Dann kam es vor 4 monaten bei einem Familien Streit zur körperlichen auseinander Setzung und ich wurde darauf hin angezeigt wegen vorsätzlicher Körperverletzung, weil ich wohl meine Tante und Cousin getroffen habe während ich mich verteidigt habe und muss jetzt eine Strafe von 30x30€ Tagessätzen zahlen.
Ich habe zu den beiden Dingen auch eine Stellungnahme mit Aktenzeichen geschrieben das ich das ganze bereue, ich damals draus gelernt habe und verkehrstechnisch jetzt seid 1 Jahr sogar aus der Probezeit raus bin und Besserung durch Ausbildung, Reue und Ehrenamt in der Feuerwehr gezeigt habe sowie vor 4 Monaten mich nach 2-3 Wochen persönlich entschuldigt habe alles geklärt wurde und der Streit beendet nur die Anzeige nicht zurück genommen werden konnte und ich nach dem Vorfall ein paar Sachen an mir geändert habe am Verhalten und daraufhin sogar Abteilungsleiter wurde und und und.
Also im Großen und Ganzen weiß ich das ich Mist gebaut habe und bereue es und Versuch es halt wieder gut zu machen bzw zu zeigen das ich draus gelernt habe.

Jetzt war ich beim Kariere Berater und er sagte mir es könne ein einstellungshindernis für die Feldwebel Laufbahn sein, aber es könnte sein das ich erst in die Mannschaften Laufbahn gehe und mich nach einer gewissen Bewährungszeit Zeit für die Feldwebel Laufbahn bewerben kann.
Er sagte auch das ganze geht zu einem Rechts Berater der das ganze prüft und evt Akte anfordert.
Er sagte das es 2 Rechtsberater stellen gibt und das meine Strafe wenn er sich nicht täuscht gerade so an der Grenze befindet das es innerhalb von wenigen Wochen klappt und ich zum Assessment eingeladen werde und der Rest im Hintergrund läuft also die Prüfung.
Dann gibt es noch die andere Rechtsberater Stelle bei der es bis zu einem Jahr dauern kann wenn Akten bzw das Urteil angefordert werden muss.

Hat jemand von euch dazu Erfahrungen was für eine Grenze er meint in die meine Strafe fällt und denkt ihr ich habe überhaupt eine Chance in die Manschaften Laufbahn zu kommen mit meinem jetzigen Stand oder kriege ich eine Sperre rein gedrückt.
Ist es zu früh für eine Bewerbung und ich werde abgelehnt oder habe ich eine Chance ?

Bitte nur ernste Antworten zum Thema ich versuche ja alles um es besser zu machen.

Vielen Dank und liebe Grüße

-- Editiert von User am 4. September 2023 19:32

-- Editiert von Moderator topic am 4. September 2023 19:37

-- Thema wurde verschoben am 4. September 2023 19:37

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18414 Beiträge, 6756x hilfreich)

Ich sage Mal so: Mit Sicherheit wird da jeder Fall für sich geprüft; und wenn hier jemand irgendwelche Erfahrungen hätte (mit der BW und deren Einstellungskriterien), wären es dessen Erfahrungen mit Null Vorhersagewert für die Entscheidung in deiner Sache.
Du wirst es also abwarten müssen.

Was mit dieser Grenze gemeint ist, scheint doch offenkundig: Du bist angeklagt und verurteilt für Körperverletzung, hast also vmtl. ein Aggressionsproblem ('während ich mich verteidigt habe' zieht wohl nicht so richtig).
Demgegenüber dürfte das Fahren ohne Fahrerlaubnis von 2017 keine große Rolle mehr spielen.

Auf der anderen Seite scheinst du ja daran zu arbeiten, dich in den Griff zu kriegen - das wird wahrscheinlich auch zu deinen Gunsten auf die Waage kommen.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8439 Beiträge, 1776x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Auf der anderen Seite scheinst du ja daran zu arbeiten, dich in den Griff zu kriegen - das wird wahrscheinlich auch zu deinen Gunsten auf die Waage kommen.


Auch der ehrenamtliche Part mit der Feuerwehr wird das einstige Fehlverhalten relativieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18414 Beiträge, 6756x hilfreich)

Das Engagement bei der Feuerwehr war mir auch positiv aufgefallen.
Feuerwehr wie Bundeswehr haben eins gemeinsam: es geht nur gemeinsam und mit Disziplin, Drill - Uni-Form: als Einheit, in der sich einer auf den anderen verlassen kann. Die beiden Delikte zeigen eine Kehrseite: den Mangel an Disziplin/Impulskontrolle, die Verweigerung von Auflagen (begl. Fahren), Ungehorsam sozusagen.
Danny arbeitet daran - 'Zwei Seelen, ach, wohnen in seiner Brust'; Stirnrunzeln machen mir Beschönigungen a la Selbstverteidigung - durch ist er damit anscheinend noch nicht.
Ob die BW der Ort einer 'Nachreifung' ist oder sein kann?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Danny xenon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Stellungnahme habe ich nichts von Selbstverteidigung erwähnt, weil es von keiner Einsicht meines Erachtens zeigen würde und das ist nicht der Fall bei mir.
Nur das ich beides bereue, gezeigt habe das ich zu Fehlern und verhalten stehe, zeige das ich mich besser und draus lerne anhand von Fakten und mir bewusst bin das ich eine Vorbild Funktion sowohl als Feuerwehrmann und Soldat dann hätte insgesamt 2 Seiten lang das ganze

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35604 Beiträge, 6059x hilfreich)

Zitat (von Danny xenon):
Ich habe mich ... beworben.
Dann kannst du doch in Ruhe abwarten, was der eine oder andere AG noch von dir wissen will, ob er sich außer der Stellungnahme mit viel Reue und Einsicht evtl. noch einen persönlichen Eindruck durch ein Gespräch mit dir verschaffen will.
Das kann ein Forum nicht vorhersagen.
Zitat (von Danny xenon):
Ist es zu früh für eine Bewerbung und ich werde abgelehnt oder habe ich eine Chance ?
Beworben hast du dich--- also abwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11451 Beiträge, 4337x hilfreich)

Zitat (von Danny xenon):
Ist es zu früh für eine Bewerbung und ich werde abgelehnt oder habe ich eine Chance ?


Dein "Vergehen" ist zumindest kein gesetzliches Einstellungshindernis gemäß §38 SG.
Die BW darf dich also einstellen, die Frage, ob sie es will, wird sich dann nach Rücksprache und Einschätzung durch die Berater herausstellen.

Ich würde mich aber soweit aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass die Feldwebellaufbahn vorerst nicht realistisch ist.
Eine der "Besonderheiten" der Bundeswehr als Arbeitgeber ist hier dann aber auch, dass das Ganze mehr mit Verwaltungsrecht als mit Arbeitsrecht zu tun hat.

-- Editiert von User am 5. September 2023 16:29

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Danny xenon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

„Ich würde mich aber soweit aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass die Feldwebellaufbahn vorerst nicht realistisch ist."

Also denkst du es wird eher manschaften Laufbahn und dann irgendwann Feldwebel oder gar nichts von beiden ?

„Eine der "Besonderheiten" der Bundeswehr als Arbeitgeber ist hier dann aber auch, dass das Ganze mehr mit Verwaltungsrecht als mit Arbeitsrecht zu tun hat."

Also wäre das in meinem Fall jetzt gut oder schlecht ?

Danke für die Antworten bis jetzt!

-- Editiert von User am 5. September 2023 17:08

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18414 Beiträge, 6756x hilfreich)

Zitat (von Danny xenon):
Also wäre das in meinem Fall jetzt gut oder schlecht ?

Weder dies noch das - einfach ein anderer Rechtsweg für Entscheidungen von Behörden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11451 Beiträge, 4337x hilfreich)

Zitat (von Danny xenon):
Also denkst du es wird eher manschaften Laufbahn und dann irgendwann Feldwebel


Ich schätze darauf wird es hinauslaufen, irre mich aber gern, falls es doch klappt. ;)

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