Hat jemand Erfahrung, wann und ob immer eine Einsicht in die Personalakte stattfindet?
Ich habe eine Ermahnung in meiner Akte. Wird der neue Arbeitgeber die Akte überhaupt sehen oder was genau darf der neue Arbeitgeber einsehen?
Ist eine Ermahnung sehr schlimm? Ich habe mir schon überlegt, wie ich sie erklären würde, falls ich zu einem Gespräch eingeladen werde und darauf angesprochen werde.
Falls aber nicht: Sollte ich sie trotzdem von mir aus erwähnen?
Gibt es vielleicht Leute aus dem Personalbereich, die damit Erfahrung haben
Bewerbung im öffentlichen Dienst. Einsicht in die P Akte, Ermahnung
Wenn der neue Arbeitgeber auch ein neuer im juristischen ist, wird er keine Einsicht in die alte Personalakte haben. Allerdings kann ihn niemand daran hindern, aus anderen Quellen zu erfahren, warum es in der derzeitigen Stelle nicht so recht geklappt hat.
wirdwerden
Ich musste bei der Bewerbung der Einsicht in die Personalakte zustimmen. Ich weiss nur nicht wann die normalerweise stattfindet und on und was genau angeschaut wird.
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Also von Behörde zu Behörde. Die Einsicht findest statt, wann es der mögliche neue AG für erforderlich hält. Und was mit welchen Konsequenzen wann von wem angeschaut wird, das muss man den Anschauenden fragen.
wirdwerden
... ansonsten: eine Ermahnung ist die unterste Stufe, einem AN von Seiten des AG mitzuteilen, dass es da eine Unzufriedenheit gibt. Eine Ermahnung wird i.d.R. erteilt, wenn es zur Abmahnung nicht reicht.
Zitat :Ist eine Ermahnung sehr schlimm?
Wie 'schlimm' eine Ermahnung ist, hängt freilich auch von deren Inhalt ab; es wird einen Unterschied machen, ob dein AG dir sagt, du sollst am Arbeitsplatz nicht essen, Schreibtisch und Tastatur nicht verkrümeln, ob er dir zu verstehen gibt, dass du die weiblichen Azubis nicht so anzuglotzen hast, oder ob zu viele Fehler in deiner Arbeit auffallen ...
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