Bewerbung öffentlicher Dienst - Ermittlungsverfahren wegen Verstoß BtmG und AMG

18. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Prukkl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung öffentlicher Dienst - Ermittlungsverfahren wegen Verstoß BtmG und AMG

Hallo Leute,

ich wollte mich in einer Kommune bzw. Zweckverband (keine Behörde) für eine Abschlussarbeit bewerben. Leider habe ich vor zwei Wochen eine Vorladung als Beschuldigter bezüglich Verstoß gegen das BtmG und AMG bekommen.
Ist es mir dennoch möglich mich für die Bachelorarbeit im öffentlichen Dienst zu bewerben?
Als ich mein Vertrag für das Praxissemester in der Kommune ausfüllen musste, musste ich angeben ob ein laufendes Verfahren gegen mich läuft. Zählt die Vorladung schon zum laufenden Verfahren oder muss ich diesbezüglich keine Angaben machen?
Und wie sieht es aus falls ich über 90 Tagessätze verurteilt werde und ich die Stelle bekommen habe. Wird dies dem Arbeitgeber mitgeteilt auch wenn die Straftat in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz steht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Zählt die Vorladung schon zum laufenden Verfahren Na sicher doch - was dachten Sie, wann ein Verfahren beginnt? Das beginnt in dem Moment, wo die Polizei Delikt X bemerkt oder jemand deswegen Anzeige erstattet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wird dies dem Arbeitgeber mitgeteilt auch wenn die Straftat in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz steht?

Theoretisch ja - praktisch stellt sich die Frage, woher die Staatsanwaltschaft wissen soll, wo Sie arbeiten. Momentan arbeiten Sie ja noch nicht im öD, sondern bewerben sich nur. Und wenn die Bewerbung erfolgreich ist, müssen Sie das der Staatsanwaltschaft ja nicht auf die Nase binden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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