Bewerbungsgespräch -> Fahrkostenerstattung ?

20. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Stöpsel2008
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Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)
Bewerbungsgespräch -> Fahrkostenerstattung ?

Hi !

Man ließt ja immer ziehlich viel und google spuckt da auch eine ganze Menge aus, aber ich will es lieber jetzt mal von Profis lesen :) .

Ich bin zu einem Vorstellungesgespräch gefahren, hin und zurück ca. 880 km. Habe mir kein Hotel genommen, sondern bin nach eigenem Wohlbefinden so weit gefahren an einem Tag.

Nun stand in keiner email dass er die Fahrkosten ablehnt. Ich gehe also davon aus, dass er sie bezahlen muss. Er selbst hat nichts davon gesagt.

Nun bin ich von dem Arbeitgeber garnicht begeistert und fand das Gespräch mangelhaft und würde selbst bei einer Zusage ablehnen.

Was darf ich dem Unternehmen in Rechnung stellen ?

Auto: 880x0,30€ = 264 €
Bahn: 129x2 = 258 €


Bin mit dem Auto gefahren und die reinen Sprittkosten waren ca. 100 €. Oder nur die 100 € ?

Ein Freund von mir ist bei einem anderen AG eingeladen worden auch 400 km entfernt, er hat damals von Carl Zeiss 260 € Auslagen bekommen und ein Hotelzimmer. (Unglaublich !)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17375 Beiträge, 6468x hilfreich)

... die bahnkosten kannst du sicher ansetzen. du musst dir nur eine fahrtkostenbescheinigung besorgen. benzingeld scheint mir in jedem fall zu wenig, während km-geld am wirtschaflichkeitsgebot scheitern dürfte, es sei denn, es gäbe einen sachlich zwingenden grund, mit dem auto zu fahren.

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#2
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich war ja schon mit dem Auto da. Woher kann ich also so eine fahrtkostenbescheinigung bekommen ?

Mit dem Auto bin ich gefahren, weil es via Zug hin und zurück an einem Tag 16 Stunden gewesen wären zu fahren. mit 8x Umsteigen insgesamt hin und zu rück.

Die Bahnkosten muss ich jedoch korrigieren, diese sind nur 170 €, nicht 260 €.



-- Editiert am 20.07.2011 08:14

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17375 Beiträge, 6468x hilfreich)

... die bahn stellt so eine bescheinigung aus. oder du erläuterst, dass du mit dem auto angereist bist, aber die bahnkosten nach bahn.de in rechnung stellst.

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#4
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

das ist auch legitim, das kann ich also machen ?

So habe ich mir das auch vorgestellt, denn der Tag dort hat ja auch mehr gekostet, als nur das Benzingeld.

Werde mich da heute Mittag mal dran begeben und eine Mail verfassen.

Ich bin gespannt *G*. Wenn die nicht zahlen, wie verhält sich dann sowas ?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17375 Beiträge, 6468x hilfreich)

.. ich würde es nicht per mail machen, sondern mit einem klassischen brief und rechnung.
wenn die nicht zahlen, musst du dich entscheiden, wie und wie energisch du die sache verfolgen willst.
ich würde wohl nochmals schreiben, bevor ich vor gericht zöge.

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#6
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

warum via Brief ? Eine wirkliche Rechnung kann ich ja nicht schreiben, als Privatperson ?!

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17375 Beiträge, 6468x hilfreich)

.. den brief halte ich für angemessener - eine mail scheint mir doch immer noch 'beiläufiger' zu sein. und du kannst doch schreiben, dass du dich für das gespräch bedankst und bittest, die fahrtkosten in höhe von .. zu überweisen.

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#8
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

jo, so habe ich es jetzt auch drin stehen. Geht per Post heute raus :) .

Danke, bin ja mal gespannt. 7 Tage Frist ist doch auch okay, oder ?

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

2 Wochen würde ich hier höflicher finden.

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#10
 Von 
Stöpsel2008
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 40x hilfreich)

gesagt, getan :) .

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#11
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

Wenn DU Arbeitslosengeld beziehst, musst Du VORHER zum Amt und Dir einen Antrag holen, den der AG dann ausfüllt bzw nur abstempelt. Dann bekommst Du die Kosten vom Amt erstattet.

Bei solch hohen Kosten würde ich es vorher schon abklären

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