Wie funktioniert das mit Bewerbungskosten, die ich vom Arbeitsamt zurück bekomme?

12. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Knuddelbaerchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie funktioniert das mit Bewerbungskosten, die ich vom Arbeitsamt zurück bekomme?

Wie funktioniert das mit den Bewerbungskosten, die ich vom Arbeitsamt zurück bekomme?

Ich habe den Antrag zugeschickt bekommen, nun wie viele Bewerbungen kann ich da nun angeben, wie lange gilt der denn?
Und wann muß ich einen neuen beantragen für die nächsten Bewerbungen?

Reicht es, wenn ich die Anschreiben mitschicke, als Nachweis?

Wer kennt sich damit aus und wer hat das schonma gemacht?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Arbeitsagentur erstattet pro Bewerbung in der Regel 5 Euro. Maximal können Sie pro Jahr 260,- Euro erhalten.

Sie können auch die Bewerbungsunterlagen fertig machen und in der Arbeitsagentur abgeben. Dann werden die Bewerbungen von dort losgeschickt und Sie haben keine Portokosten.

Den Bogen soll man normalerweise abgeben, wenn er voll ist, es gibt keinen vorgegebenen Zeitrahmen.
Wenn Sie sich eine Kopie des Antrags machen, brauchen Sie keinen neuen anzufordern.

Beim Nachweis wird es schwieriger, hier wurden Bewerbungskopien und Ablehnungsschreiben der Unternehmen gefordert. Da aber viele Unternehmen nicht reagieren, haben wir nur die Anschreiben hingeschickt und das erläutert. Hat funktioniert.

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#2
 Von 
Knuddelbaerchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für die Informationen, haben mir echt weitergeholfen.

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#3
 Von 
Matrose
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo!
Wer hat denn eigentlich Anspruch auf Erstattung der Bewerbungskosten? Jede Person, die sich bewirbt? Hat ein Student, der sich für die Zeit nach dem Studium um eine Stelle bewribt, Anspruch auf Erstattung der Bewerbungskosten?
Danke für Eure Hilfe!

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#4
 Von 
magic799
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

meines Wissens hat jeder Arbeitssuchende (also auch irgendwann mal Studenten) Anspruch auf die Erstattung von Bewerbungskosten. Ich hatte jedenfalls noch nie Probleme bei den Erstattungen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo Matrose,
jedem von Arbeitslosigkeit Bedrohten kann die Leistung der Übernahme der Bewerbungskosten bewilligt werden.

Hallo Klippi,
leider hat man keinen Anspruch auf die Erstattung, das ist eine sogenannte Kann-Leistung, kann aber muß nicht gewährt werden.

-- Editiert von hamburgerin01 am 22.02.2005 00:27:04

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#6
 Von 
magic799
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Hamburgerin01,

du hast natürlich recht. Ich war fälschlicherweise davon ausgegangen, da ich noch nie Probleme hatte.

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#7
 Von 
Matrose
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Kann man sich das Arbeitsamt, bei welchem man den Antrag stellt, aussuchen, oder ist man an ein spezielles Arbeitsamt gebunden?
Danke fürs Beantworten!!!

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#8
 Von 
magic799
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Meines Wissens muss es schon das Arbeitsamt sein, bei dem du gemeldet bist.

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#9
 Von 
Steff28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich wollte nach Ende meiner Arbeitslosigkeit einen Antrag auf Erstattung meiner Bewerbungskosten stellen und wurde abgewiesen. Es wurde mir mitgeteilt,daß ich den Antrag gleich zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit hätte stellen müssen und dieser Antrag nicht nachträglich gestellt werden kann.Darauf wurde ich aber bei meinen Beratungsgesprächen nicht hingewiesen.Mir wurde jetzt lediglich gesagt,daß dies in einer Broschüre der AA stehen würde. Ist das rechtens oder kann ich dagegen etwas unternehmen.

Gruß,Steff.

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Steff28 Das ist rechtens. Jeder Arbeitslose bekommt das Merkblatt 1 wo das drinsteht und unterschreibt sogar, dass er es liest. Wenn dus nicht gelesen hast, dann ist das nicht Schuld der Arbeitsagentur. Die haben diese Merkblätter damit sie nicht täglich jedem (neuen) Arbeitslosen einen Vortrag über seine Rechte und Pflichten halten müssen.

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#11
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Es stimmt zwar, das jeder Arbeitslose das Merkblatt 1 bekommt, aber dort steht ganz bestimmt nicht drinnen, das man Bewerbungskosten direkt am Anfang seiner Arbeitslosigkeit stellen muss. Man kann den Antrag jederzeit stellen, solange man arbeitslos oder arbeitsuchend ist. Allerdings können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die NACH dem Tag geschrieben wurden, an dem du den Antrag auf Bewerbungskosten gestellt hast.

Ausserdem : Wenn man nach dem Gesetz geht gibt es keine Vorschrift, das du den Antrag auf BeKo in der für dich zuständigen Arbeitsagentur stellen musst. Theoretisch müsste jede Arbeitsagentur in Deutschland deinen Antrag annehmen, un ihn weiterleiten.

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