Bewertung des Zwischenzeugnis

14. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
BvB.07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewertung des Zwischenzeugnis

Hallo an alle,
Ich wollte mal fragen, ob jemand das Zwischenzeugnis von mir bewerten könnte, da ich bisschen unsicher bin, ob es gut ist oder nicht. Ich danke im voraus ^^




XXX, geboren am XXX, trat am XXX in unser
Unternehmen ein. Sein Einsatz erfolgt als Verkaufshilfe im Rahmen einer geringfügigen
Beschäftigung. Mit Wirkung vom XXX wurde er als Verkaufshilfe eingesetzt.

In dieser Funktion nimmt XXX im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
die Warenannahme
die Sicherstellung des reibungslosen und inventursicheren Kassiervorgangs
die Erstellung der Kassenabrechnungen
die Bearbeitung von Kundenreklamationen
die Befüllung von Tabakwaren und der Kassenzone
die Sicherstellung der Verkaufsbereitschaft im Kassenbereich
die Umsetzung der Kassenleitlinien

XXX ist stets in hohem Maße eigen- und erfolgsmotiviert und realisiert sehr zielstrebig die
gesetzten und selbst gesteckten Ziele.

Er ist ein im positiven Sinne ehrgeiziger Mitarbeiter. In neuen Situationen findet er sich stets sicher
und sehr gut zurecht.

Er verfügt über eine große Berufserfahrung. Seinen Arbeitsbereich beherrscht er umfassend und
überdurchschnittlich.

Seine Aufgaben erledigt er stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit. Er
arbeitet qualitäts- und kostenbewusst.

XXX liefert stets eine weit überdurchschnittliche Arbeitsqualität. Arbeitspensum und Arbeitseffizienz von XXX sind stets sehr gut. Er ist ein äußerst produktiver Mitarbeiter.

XXX ist ehrlich, pünktlich und ordentlich.

Seine Aufgaben erfüllt XXX stets zu unserer absoluten Zufriedenheit. Er ist für uns ein äußerst wertvoller Mitarbeiter.

Das Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen ist stets vorbildlich. Er ist ein geachteter und gern gesehener Mitarbeiter und trägt in jeder Hinsicht zu einer sehr guten und effizienten Teamarbeit bei.

Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden und anderen Geschäftspartnern ist stets vorbildlich. Mit seinen exzellenten Umgangsformen sind wir stets außerordentlich zufrieden.

XXX bat um die Erstellung eines Zwischenzeugnisses, seinem Wunsch sind wir gern nachgekommen.

Wir danken ihm für seine stets sehr guten Leistungen.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Ich lese da ein "sehr gut".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Und ich sehe ein Zeugnis, das mit einem Zeugnisgenerator erstellt wurde und von den Inhalten her für die Position als "Verkaufshilfe" vollkommen überzogen ist.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von BvB.07):
Verkaufshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung

Das Zeugnis ist dermaßen gut, dass es in dem genannten Rahmen Verkaufshilfe im Rahmen einer geringfügigen
Beschäftigung
schon als Karikatur erscheint. Fehlt noch die Heiligsprechung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BvB.07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Verkaufshilfe im Rahmen einer geringfügigen


Ich meine eher damit ist die Beschäftigung als 450€ jobber gemeint, die abgekürzt auch gfb heißt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von BvB.07):
Ich meine eher damit ist die Beschäftigung als 450€ jobber gemeint, die abgekürzt auch gfb heißt.
ja, das ist klar und verständlich. Du bist ein Minijobber.
Trotzdem klingt dieses Zeugnis wie eine weit überzogene Lobhudelei. Das Zwischenzeugnis ist ganz einfach zuuu gut.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

... gewissermaßen ist es doch so, dass ich mir 'die Augen reibe' - und anderen wohl auch - , wenn ich lese 'geringfügig' und dann so ein bombastischer Text, einfach unverhältnismäßig. Möglicherweise empfindest du selbst dabei sowas wie eine Störung, wenn du eingangs sagst, dass du dich unsicher fühlst in der Einschätzung des Zeugnisses.
Die Wahrnehmung als zu viel des Guten geht nicht gegen dich, sondern allenfalls gegen denjenigen, der solche Texte verfasst.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BvB.07
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
wenn ich lese 'geringfügig'


Ja da hast du auch wieder recht. Wobei ich ja sagen muss das ich nur ein Jahr als mini jobber tätig war und danach auf 80 stunden teilzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von BvB.07):
Ja da hast du auch wieder recht. Wobei ich ja sagen muss das ich nur ein Jahr als mini jobber tätig war und danach auf 80 stunden teilzeit.
Egal ... alleine eine Tätigkeit als "Verkaufshilfe" widerspricht schon dem viel zu langen Inhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich empfinde es tatsächlich auch als extrem überzogen gut. Das passt einfach nicht so recht zur genannten Stellenbeschreibung.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Ja klar, Zeugnisgenerator sieht man. Man stellt das Ding auf die Note ein, die der Mitarbeiter verdient hat und klickt alles zusammen. Mittlerweile ist das ja üblich.

Was mich aber doch erstaunt, ist das die Leute hier mal einfach so davon ausgehen das eine Verkaufshilfe nicht die im Zeugnis genannten (sehr guten) Leistungen erbringen kann...
Warum eigentlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Der Begriff "Verkaufshilfe" klingt so einfach und irgendwie auch abwertend. Aber wenn man sich die Aufgaben ansieht, sind die nicht so simpel wie vermutet, danach gehend würde ich den Stelleninhaber durchaus "Verkäufer" nennen.

Über das Zeugnis würde ich mir keine Gedanken machen. Negativ fällt es keinesfalls auf. Und so wichtig kann es eigentlich auch nicht sein.

Eine Frage noch: stimmt es denn, was wie im Zeugnis angegeben eine große Berufserfahrung hat?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Der Begriff "Verkaufshilfe" klingt so einfach und irgendwie auch abwertend.

Verkaufshilfe = Verkäufer (mit dem Unterschied das die Verkaufshilfe ein Quereinsteiger ohne IHK-Ausbildung ist)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen