Bezahlen bei unentschuldigtem fehlen

5. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Blue206
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlen bei unentschuldigtem fehlen

Hallo ihr Lieben, habe vor längerer Zeit bereits einmal geschrieben. Hätte noch eine Frage.
Ich habe mich mündlich abgemeldet und trotzdem unentschuldigtes Fehlen eingetragen bekommen. Jetzt wurden mir diese Tage nicht bezahlt. Kann ich da etwas machen?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Was heißt 'mündlich abgemeldet'? Man kann sich doch nicht einfach so abmelden.

Kannst Du das beweisen?

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#2
 Von 
Blue206
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich. Hab mich krank gemeldet für 14 Tage. Sieht man ja auf meinem Telefonauszug. Mein krankenschein kam halt 2 Tage zu spät. Die hat die ganzen Wahrheiten verdreht und gesagt, ich hätte 8 Tage unentschuldigt gefehlt. Das kann doch net sein!!!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Der AG darf Dich zwar für die verspätete Einreichung der AU-Bescheinigung abmahnen, er darf jedoch nicht Gehalt einbehalten.

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#4
 Von 
Blue206
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch in der Probezeit?

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

Wenn noch Probezeit besteht, kann das Arbeitsverhältnis ja noch nicht lange bestehen. Wann hat das Arbeitsverhältnis begonnen und wann war die Zeit mit dem krank?

Die Frage stelle ich deshalb, weil es innerhalb der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses keine Lohnfortzahlung gibt. Das Verhalten des AG ist, wenn die Krankheit in diesem Zeitraum fiel gesetzeskonform.

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Hatte schon was im andren Thread geschrieben, aber Frau Kollegin Eidechse hat mal wieder recht mit der Nachfrage. Wenn Sie aber ausserhalb der Rahmenfrist des ersten Monats, sofern dies nicht durch TV abbedungen ist krank sind und sich wenn auch arbeitsvertragswidrig verspaetet abmelden und dann durch Privaturkunde rückwirkend den AU Nachweis bringen ist natürlich der AG verpflicht Lohnzahlung im Krankheitfall zu leisten.
Bei sowas riskieren Sie aber ggf. dass sie die Probezeit nicht überleben.

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