Bezahlt nach TVL - "neuer Arbeitsvertrag", weniger Geld

29. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
fb528807-88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlt nach TVL - "neuer Arbeitsvertrag", weniger Geld


Guten Abend in die Runde,

ich arbeite seit 14 Jahren in einer öffentlichen Verwaltung und wurde dort lange nach TVL 6 bezahlt und hatte immer einen unbefristeten Arbeitsvertrag (40 Stunden). Vor ungefähr zwei Jahren bewarb ich mich auf eine Schwangerschaftsvertretung in der selben Einrichtung (TVL 8, auch 40 Stunden) und der Ausschicht, dass diese Stelle einmal entfristet werden würde.
In den zwei Jahren bekam ich jetzt keine "richtige" TVL 8 - sondern eine TVL 6 mit "Zuschlag" zur TVL 8.
Die ursprüngliche Schwangerschaftsvertretung war für ein Jahr befristet und und wurde zweimal um jemals 6 Monate verlängert.

Da die Dame, deren Vertretung ich jetzt über zwei Jahre war, eine andere Stelle in unserer Einrichtung bekam, wurde mir im August diesen Jahres von meiner Vorgesetzten und ihrer Vorgesetzten mündlich mitgeteilt, dass meine Stelle entfristet wird. Auf meine Frage, ob ich den die TVL 8 behalten könnte, wurde dies bejahrt und mir weitere "höherwertige Aufgaben" in Aussicht gestellt.

Heute rief die Personalchefin der Einrichtung an und meinte, ich würde, für die jetzige Stelle, einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, der meinen "alten TVL 6er" - Arbeitsvertrag ersetzt. Dabei wäre der Personalchefin aber aufgefallen, dass meine jetzige Stelle gar keiner 8er Stelle wäre, sondern eine TVL 6er Stelle und die Stelle wäre (Originalzitat) "historisch gewachsen" auf eine 8.
Meine Chefin meinte, sie hätte eine etwas veraltete Stellenbeschreibung von der Personalstelle bekommen und versucht jetzt, weitere Aufgaben zu finden und mir die 8er( bzw.. der Zuschlag zu 8) nicht "weggenommen" wird.

Hätten Sie vllt. noch eine Idee, was ich noch machen könnte?
Die Entscheidung über diese Stelle wird die Personalchefin, nach eigenen Aussagen, erst in 4 Wochen treffen.
Personalrat einschalten und/oder Tee trinken und abwarten?

Da es sich hier um eine öffentliche Einrichtung handelt, wird wohl auch alles mit richtigen Dingen zugehen?

Danke für Ihre/Eure Meinungen dazu.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34769 Beiträge, 5958x hilfreich)

Zitat (von fb528807-88):
Hätten Sie vllt. noch eine Idee, was ich noch machen könnte?
Ja. Darauf vertrauen, dass die Personalerin die Stellenbeschreibung so formuliert, dass es ne 8er-Stelle wird.

D.h. abwarten und hoffen. Erst dann ggfl. was machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18169 Beiträge, 6669x hilfreich)

PR ins Boot holen - keine schlechte Idee. Ansonsten: abwarten, Tee trinken und hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125431 Beiträge, 40490x hilfreich)

Zitat (von fb528807-88):
Da es sich hier um eine öffentliche Einrichtung handelt, wird wohl auch alles mit richtigen Dingen zugehen?

In der Regel ja - aber was ist wenn DU eine der seltenen Ausnahmen bist?



Zitat (von fb528807-88):
Personalrat einschalten

Das dürfte jetzt durchaus angesagt sein - der kann der Personalerin durchaus behilflich sein, passendes zu finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17436 Beiträge, 9579x hilfreich)

Naja - man muss auch passende Aufgaben finden, die EG 8 TVL rechtfertigen.

Der Unterschied zwischen EG 8 und EG 6 ist nämlich im Verwaltungsdienst folgender: "Tätigkeit [die] mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert"
Und selbständige Leistungem sind wie folgt definiert: "Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen." (aus der Entgeltordnung des TVL)

Platt gesagt: Bei reiner Verwaltung ist EG 6 angezeigt. Für EG 8 müssen mindestens 33% Tätigkeiten geleistet werden, die über reine Verwaltungstätigkeit (= Arbeiten nach Vorschriften) hinausgehen und Eigeninitiative erfordern (also etwas, wo nicht nach irgendwelchen Vorschriften gearbeitet wird).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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