Bezahlte Freistellung wenn das Kind krank ist - Tarifvertrag

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jim_Panse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlte Freistellung wenn das Kind krank ist - Tarifvertrag

Guten Morgen zusammen,

in dem für mich geltenden Tarifvertrag gibt es eine Regelung für die bezahlte Freistellung, wenn ein Kind krank ist. Leider werde ich aus der Formulierung nicht ganz schlau. Es heißt:

"Für den nachweislich erforderlichen Zeitaufwand, höchstens jedoch
a) bis zur Dauer von 2 Arbeitstagen bei unerwarteter schwerer Erkrankung
der zur Wohngemeinschaft gehörenden Ehegatten, Kinder, Eltern,
wobei sofortige ärztliche Hilfe notwendig sein muss, sofern die schwere
Erkrankung durch ärztlich Bescheinigung nachgewiesen wird und eine
Hilfe durch eine andere Person als den Mitarbeiter nicht möglich ist;

sind im Falle der Erkrankung eines Kindes die Voraussetzungen des § 45
Sozialgesetzbuch V erfüllt, so tritt an die Stelle der tariflichen Freistellung
der gesetzliche Freistellungsanspruch gem. § 45 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V"

Wenn jetzt mein Kind krank wird - werde ich erstmal zwei Tage von der Firma bezahlt freigestellt oder muss ich erst die 10 Tage Krankengeld (pro Kind) ausgeschöpft haben?
Wie oft stehen mir diese zwei Tage zu, einmalig, einmalig pro Kind oder für jede Erkrankung?

Vielen Dank schon mal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

Soweit ich es weiß resp. erinnere - es ist schon eine Weile her, dass ich mich dezidiert mit dieser Frage auseinandergesetzt habe - , sind erst die 10 Tage nach SGB auszuschöpfen und die beiden Tage lt. TV kommen im Notfall dazu. Solche 'Gaben' der AG sind an Restriktionen gebunden - vor allem muss weit und breit niemand in der Lage sein, diese Betreuung zu übernehmen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Wenn jetzt mein Kind krank wird - werde ich erstmal zwei Tage von der Firma bezahlt freigestellt oder muss ich erst die 10 Tage Krankengeld (pro Kind) ausgeschöpft haben?

Die zweite Variante trifft zu.

Zitat:
Wie oft stehen mir diese zwei Tage zu, einmalig, einmalig pro Kind oder für jede Erkrankung?

im Prinzip pro Erkrankung. Wobei diese Regelung eher theoretischer Natur ist. Denn die bezahlte Freistellung gilt nur für "schwere Erkrankung wobei sofortige ärztliche Hilfe notwendig ist" - also quasi dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt nötig ist. Im Krankenhaus ist das Kind aber betreut, nämlich vom Krankenhauspersonal.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Die tarifliche Regelung greift nur dann, wenn die Voraussetzungen des SGB V nicht erfüllt sind. Wir haben hier eine Ausweitung auf eine andere Gruppe der Erkrankten, und bei Kindern eben auch auf die, die nicht vom SGB V erfasst werden. Das ist z.B. bei Kids der Fall, deren Eltern nicht in der GKV versichert sind. Wenn der Fragesteller in der GKV versichert ist, dann kommt die dortige Regelung zum Zuge.

wirdwerden

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