Hallo,
Vor knapp 2 Wochen habe ich mich als Student für einen Minijob in einem Freizeitpark beworben.
Ich habe eine Bewerbung und einen Lebenslauf abgegeben und wurde darauf verwiesen, dass ich einen Tag verbindlich Probearbeiten sollte. Von 8:00 – 18:00 habe ich dann Sonntags Kisten getragen, ausgepackt, Sachen zusammengeschraubt etc., wurde bei der Arbeit auf Tätigkeiten hingewiesen und hatte insgesamt 1 Stunde Pause.
Schriftlich ist an dem Tag kein Arbeitsvertrag zustande gekommen, auch wurde nicht über eine Vergütung gesprochen. Am Ende der 10 Stunden wurde mir jedoch versichert, ich hätte den Job und müsste nun warten, bis der Arbeitsvertrag schriftlich fertig ist und dann könne ich arbeiten.
Über die letzten 2 Wochen habe ich mich mehrmals telefonisch gemeldet und mir wurde gesagt, dass der Betrieb beschäftigt ist und es deswegen länger dauert bis der Arbeitsvertrag fertig ist. Ich bin wirklich sauer, man hat mich 10 Stunden arbeiten lassen und mir nichts bezahlt, also rief ich heute an und fragte nach Bezahlung für die Probearbeit. Anscheinend ist der Chef, der mich damals arbeiten ließ, nicht mehr da und mir wurde gesagt ich hätte keinen Anspruch auf Bezahlung. Ist dem so, oder kann ich da etwas machen?
Vielen Dank!
-- Editier von MinijobAushilfe am 20.03.2016 14:11
Bezahlung Probearbeit Minijob
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nun ja - mit Beweisen sieht es ja eher mau aus... Aber da Sie dort anscheinend ohnehin nicht mehr arbeiten wollen, können Sie die schriftlich auffordern, Ihnen die entsprechende Bezahlung (9 mal 8,50 Euro) zu überweisen - mit, sagen wir, 14 Tagen Frist. Und danach gehen Sie zum Arbeitsgericht und erheben Lohnklage - die Rechtspfleger da wissen, wie man sowas aufsetzt.
-- Editiert von muemmel am 20.03.2016 16:02
Ja das mit dem dort arbeiten hat sich für mich erledigt. Gibt es eine Art Vorlage, an die ich mich für die Aufforderung halten sollte?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
"Ich habe am (Datum) in der Zeit von 8 bis 18 Uhr 9 h Probearbeit nach mündlicher Vereinbarung mit Herrn XY in den Geschäftsräumen der Firma (Name, Adresse) verrichtet. Mangels anderweitiger Vereinbarung greift hier der § 1 des MiLoG, der einen Lohn von 8,50 Euro/h vorsieht. Bitte überweisen Sie daher 76,50 Euro bis zum 03.04.2016 auf mein Konto (IBAN *********)."
Irgendein Anspruch auf Zuschläge wegen Sonntagsarbeit existiert übrigens nicht - nur falls Sie das evtl. vermuten.
Super, Danke nochmal!
Ich habe den Text jetzt nochmal überarbeitet, geht das so?:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 06.03.2016 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr 9 Stunden Probearbeit nach mündlicher Vereinbarung mit Herrn x in den Geschäftsräumen der Firma x verrichtet.
Ein Arbeitsverhältnis ist laut § 611 des BGB
mündlich zustande gekommen. Eine Vergütung ist laut § 612 des BGB
somit vereinbart und mangels anderweitiger Vereinbarung greift hier der § 1 des MiLoG, der einen Lohn von 8,50 Euro/Stunde vorsieht.
Bitte überweisen Sie daher 76,50 Euro bis zum 04.04.2016 auf mein Konto IBAN
Danke!
Muemmel hatte das schon sehr treffend formuliert, Sie können davon ausgehen, dass ein so großer Arbeitgeber das BGB kennt.
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