Hallo,
mein Mann bekommt 2 Tage seines Resturlaubes bezahlt, da er diese durch Kündigung nicht mehr nehmen konnte. Wie kann ich am besten nachvollziehen, ob die Summe auch stimmt, die der Chef gezahlt hat? Außerdem bekam mein Mann pro Urlaubstag auch Summe x Urlaubsgeld. Müssen die auch gezahlt werden?
Danke
Bezahlung Resturlaub
29. Januar 2006
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Frage vom 29. Januar 2006 | 17:00
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 9x hilfreich)
Bezahlung Resturlaub
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#1
Antwort vom 29. Januar 2006 | 20:09
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Wie kann ich am besten nachvollziehen, ob die Summe auch stimmt, die der Chef gezahlt hat?
suse, das wird nach § 11 Bundesurlaubsgesetz berechnet (einfach mal googlen)
quote:
Außerdem bekam mein Mann pro Urlaubstag auch Summe x Urlaubsgeld. Müssen die auch gezahlt werden?
Kommt drauf an, was genau dazu im Wortlaut vetraglich geregelt ist.
MfG
#2
Antwort vom 29. Januar 2006 | 20:15
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 9x hilfreich)
der Wortlaut lt. Arbeitsvertrag: Urlaubsgelt pro Tag Summe x, mehr steht dazu nicht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Januar 2006 | 20:27
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Wenn da nichts weiter steht, dann wird das wohl so gezahlt.
#4
Antwort vom 30. Januar 2006 | 20:38
Von
Status: Schüler (156 Beiträge, 9x hilfreich)
danke
dann werden wir mal fragen wie er auf die Summe kommt und wo das Urlaubsgeld bleibt
Und jetzt?
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