Bezahlung Zeitarbeit

9. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)
Bezahlung Zeitarbeit

Ich habe einen Job über eine Zeitarbeitsfirma angeboten bekommen, welcher im Grunde ganz gut bezahlt ist.

Nun habe ich aber gelesen (im IGZ-Tarifvertrag), dass nach Arbeitstagen im Monat bezahlt wird. Sprich bei 20 Arbeitstagen im Monat werden nur 140 Tage bezahlt usw. Das wäre natürlich ein großer Gehaltsverlust. Auch wenn ich in Monaten mit 23 Arbeitstagen wieder mehr bekomme. In den Monaten mit 20 Arbeitstagen muss ich ja auch irgendwie leben.

Ich dachte immer, 151,67 (also 35 Wochenstunden) werden immer bezahlt? Könnt ihr mir sagen, wie das ist?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sprich bei 20 Arbeitstagen im Monat werden nur 140 Tage bezahlt <hr size=1 noshade>

Das ist doch mehr als großzügig??? Geradezu exorbitant sensationell.

Die meisten werden - nach Arbeitstagen im Monat bezahlt wird - bei 20 Arbeitstagen im Monat auch nur 20 Tage bezahlt bekommen...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

das eine ist das sogenannte "verstetigte" Monatsentgelt:

Jahr = 52 Wochen, 52 Wochen / 12 Monate = 4,33 Wochen/Monat

4,33 Wochen * 35 Std. = 151,66 Std./Monat

in Monaten mit 20 Arbeitstagen ein Plus von 11,66 bezahlten Std.

...

...

in Monaten mit 23 Arbeitstagen ein Minus von 9,34 bezahlten Std.

Viele "Stammis" (festangestellt) erhalten eben dies (per Tarifvertrag) verstetigte Entgelt,
gibt "Planungssicherheit" für AG und AN.

Die Leihbuden wollen das meist nicht, bzw. nehmen Bezug auf igz/bap Tarifvertrag:
igz § 3.1.2
In Monaten mit
20 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 140 Std.
21 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 147 Std.
22 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 154 Std.
23 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 161 Std.

§11
Die Arbeitnehmer erhalten ein Monatsentgelt
auf der Basis der individuellen regelmäßigen monatlichen
Arbeitszeit oder der regelmäßigen Arbeitszeit
pro Monat, das spätestens bis zum 15.
Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat
folgenden Monats fällig wird.
Auf Verlangen des Arbeitnehmers wird mit rechtzeitiger
Ankündigung am Ende eines jeweiligen
Abrechnungsmonats ein Abschlag von bis zu 80
Prozent des zu erwartenden Netto-Einkommens
ausgezahlt. Bereits gezahlte Abschläge werden
angerechnet. Sofern das Beschäftigungsverhältnis
nach dem 20. des betreffenden Abrechnungsmonats
beginnt sowie im Austrittsmonat besteht
kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Diese
Abschlagsregelung findet Anwendung ab dem
01. Juli 2014.

Also alles eindeutig geregelt.

Anmerkung:
aufs Jahr gerechnet ist beides gleich
in "plus"monaten halt was unters Kopfkissen für die "minus"monate
Der "Trick" der Leihbuden ist zudem die 35 Std. Woche.
Die "normale" Arbeitszeit beträgt meistens 37,5 oder 40.
also 10 - 20 Std. im Monat "Überstunden" die auf ein "Freizeit"konto kommen.






-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Das mit den 38,5 h/Woche arbeiten und 35 bezahlt bekommen, kann ich bei dem Gehalt schon akzeptieren. Aber das mit den Arbeitstagen/Monat die nur bezahlt werden (eben 20, 21, 22 oder 23) kann ich nicht akzeptieren. Ich kann ja nicht in Monaten mit 20 Arbeitstagen meinen Verpflichtungen sagen, ich zahl das in Monaten mit 23 Arbeitstagen.

Na ich werde mal sehen, was im Arbeitsvertrag steht. Aber die Regelung unterschreibe ich nicht. Ich unterschreibe nur, ich bekomme 151,66 h/Monat bezahlt, Rest Freizeitkonto.

Zum Glück ist es kein Vermittlungsvorschlag der AA, da kann ich noch den Rückzieher machen. Ich wusste doch, dass da ein Haken ist. Keine Leihbude zahlt so ein Gehalt in meinem Job.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10677 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Aber das mit den Arbeitstagen/Monat die nur bezahlt werden (eben 20, 21, 22 oder 23) kann ich nicht akzeptieren.


Na dann mal viel Glück, es ist nämlich nicht selten, dass bei einem Stundenlohn auch nur die Arbeit bezahlt wird die auch geleistet worden ist.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5545 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich frage nochmal nach, weil ich das eigentlich nicht glauben kann:

du möchtest tatsächlich einen ansonsten gut dotierten Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, weil du laut Vertrag nur die Arbeit bezahlt bekommst, die du geleistet hast?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Was heißt gut? Ich sag mal für Zeitarbeit gut. Wenn ich so bezahlt werde, gibt es Monate, wo ich nicht einmal den Mindestlohn, der ab Januar in meiner Branche gilt, haben werde (gilt ja bei Zeitarbeit erst ab Juni 2016). Wenn ich in den Monaten dann noch meine Fahrtkosten abziehe, hab ich nach Abzug der Miete und meiner sonstigen Kosten nichts mehr übrig. Nenn mir einen Grund, warum ich einen solchen Vertrag dann unterschreiben sollte. Wenn das wirklich so ist, ist Zeitarbeit endgültig für mich gestorben.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nenn mir einen Grund, warum ich einen solchen Vertrag dann unterschreiben sollte. <hr size=1 noshade>

1. Weils dennoch mehr als Hartz IV ist?
2. Weil ALG meines Wissens dennoch gekürzt werden kann, auch wenn es kein kein Vermittlungsvorschlag der AA war? (frag mal hier im Forum Sozialrecht nach)
3. Weil es sich aus einem ungekündigten Job heraus leichter auf bessere Jobs bewerben lässt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10677 Beiträge, 4201x hilfreich)

Weil es sich durch den folgenden Monat in der Regel wieder ausgleicht?

Z.B. der Dezember und der Januar sollten wohl ausreichen um den kurzen Februar auszugleichen, zumal der März schon wieder ein langer Monat ist.

Es macht unterm Strich keinen Unterschied.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38417 Beiträge, 13998x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch ganz einfach. Es gibt einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Entweder sie unterschreibt, oder sie unterschreibt nicht. Nicht unterschreiben, das muss man sich leisten können.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Ich muss dazu sagen, der Job ist eh nur bis Februar 2015 vorgesehen. Also mit ausgleichen wird da nicht mehr viel. Die Firma (in dem Fall Stadtwerke) haben Mehrarbeit und brauchen jemanden bis Februar, Übernahme ausgeschlossen.

Ich bin und werde nicht auf H4 angewiesen sein. In den 20-Tage-Monaten wäre mein ALG I wesentlich höher als mein Verdienst (liegt an meinem sehr guten Vorverdienst, da beißt die AA öfters auf Granit).

Und Jobs ohne Vermittlungsvorschlag kann man ablehnen, ohne eine Sperre zu bekommen. Interessiert das AA nicht.

Außerdem ist am Dienstag meine Verhandlung wegen meiner Kündigungsschutzklage. Evt. bin ich gar nicht arbeitslos (Kündigung wegen Schwerbehinderung unwirksam). Dann hat sich das eh erledigt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

wirdwerden Ich hab gesehen es gibt zwei unterschiedliche Tarifverträge. Einmal BAP und einmal IGZ. Ich warte ab, nach welchem das Arbeitsverhältnis laufen soll. Nach BAP werden nämlich 151,67 h immer bezahlt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38417 Beiträge, 13998x hilfreich)

Die Frage ist doch, welcher Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10677 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat:
der Job ist eh nur bis Februar 2015 vorgesehen. Also mit ausgleichen wird da nicht mehr viel.


Mal auf den Kalender geschaut, wieviele 20 Tage Monate es bis Februar 2015 noch gibt?

-- Editiert spatenklopper am 10.10.2014 17:18

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

November 20
Dezember 20 (Heiligabend und Silvester habe ich jetzt mal je 1/2 Tag gerechnet, so verstehe ich den Tarifvertrag)
Januar 21
Februar 20

Also sieht schlecht aus oder?

wirdwerden Klär mich doch bitte mal auf, welcher ist denn allgemeinverbindlich? Also du meinst, der gilt dann? Ich hab jetzt nochmal in die Stellenausschreibung geschaut, da steht BAP. Da es in meiner Branche mangelnder Arbeitgeberunterstützung keinen Tarifvertrag gibt, kenne ich mich damit nicht so gut aus.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
>Bezahlung Zeitarbeit
Die Frage ist doch, welcher Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.
wirdwerden

-----------------
""




Die Frage stellt sich überhaupt nicht.

Der iGZ-MTV beinhaltet im Übrigen beide Varianten, zumindest war das in den früheren Versionen der Fall. Ob man darüber verhandeln kann, hängt davon ab, wie dringend der AG die Stelle vergeben muss. Verhandlungspielraum sollte da schon vorhanden sein. Es gibt auch Firmen, die von vornherein eine höhere Wochenarbeitszeit vereinbaren. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die 35h in der Regel nicht eingehalten werden und das ganze nur zum Aufbau des AZK dient, welches dann das Beschäftigungsrisiko des AG je nach Dauer auf Null minimiert.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

wie so oft kommen nach und nach mehr Details zum Vorschein:

quote:
Da es in meiner Branche mangelnder Arbeitgeberunterstützung keinen Tarifvertrag gibt, kenne ich mich damit nicht so gut aus.


deine "Branche" ist im beschriebenen Fall Zeitarbeit: ohne Tarifvertrag keine Erlaubnis zur AÜG.

erst IGZ jetzt BAP
Grundsätzlich sind beide Tarifverträge ähnlich

BAP:
§ 2 Dauer der Arbeitszeit/Vollzeitarbeit
Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 151,67 Stunden; dies entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Diese muss im Durchschnitt von 12 Kalendermonaten nach Maßgabe des § 4 erreicht werden.
In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter dauerhaft in ein Unternehmen mit längerer Arbeitszeitdauer überlassen wird, können die Arbeitsvertragsparteien eine entsprechend längere Arbeitszeit (max. 40 Stunden/Woche) vereinbaren. Die Vergütung wird in diesem Fall entsprechend angepasst.
Die individuelle regelmäßige jährliche Arbeitszeit ergibt sich aus der monatlichen Arbeitszeit gem. Satz 1 multipliziert mit 12.

IGZ
3.1. Arbeitszeit
3.1.1. Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. Das entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.
aber:
3.1.2. Die individuelle regelmäßige Arbeitszeit pro Monat richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage.
In Monaten mit
20 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 140 Stunden
21 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 147 Stunden
22 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 154 Stunden
23 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 161 Stunden.
(ja ich wundere mich jetzt auch, irgendwie widerspricht sich das ja !?)

iss aber auch eigentlich "Wurst"
weil:
weniger ein Arbeitsrecht "problem" sondern was zum rechnen:
Du wirst insgesamt 81 Tage arbeiten !?
81*7=567 (35 Std.Woche)
verteilt auf 4 Monate 567/4=141,75
du möchtest aber:
151,67 monatlich
151,67*4=606,68

Differenz: 567-606,68=-39,68

mit anderen Worten: Ende Februar (ist ja befristet) wären auf deinem Zeitkonto 39,68 Minusstunden

Diese Minusstunden würden dir dann in der Februarabrechnung "abgebucht" werden,dh. 151,67-39,68=111,99

d.h. im Februar die "Arschkarte"

aber gehen wir eine Schritt weiter:








-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Also der Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma wird unbefristet sein. Aber der Einsatz bei den Stadtwerken ist Ende Februar beendet. Es sei denn, es stellt sich heraus, dass die zu erledigende Arbeit Ende Februar noch nicht geschafft ist, dann auch noch März. Aber es ist keine Übernahme vorgesehen.

Was ist mit den 3,5 h die ich jede Woche aber aufs Zeitkonto lege? Das ergibt ja (ich rechne jetzt mal nur mit 4 Wochen/Monat der Einfachheit halber) 56 Plusstunden. Abzgl. den 39,68 Minusstunden müssten mir dann ja noch 16,32 Stunden ausgezahlt werden. Angenommen man findet keinen neuen Einsatz für mich.

Und ja, der IGZ widerspricht sich in den beiden Punkten. Deshalb habe ich ja gefragt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

upps mal wieder zu langsam

ein Schritt weiter:

angenommen 38,5 Std/Woche
38,5/5=7,7
7,7*81=623,7
bei 151,67 mlt (606,68) gibt ein plus von 17,02

dazu kommt Urlaub:
1/12 des Jahresurlaubs pro Monat (24 Tage Jahr)= 2tage monat=8Tage
bedeutet: entweder du arbeitest im Februar 8 tage weniger
oder du beantragst urlaub in den Monaten (z.b. Dez. 22.12.2014-02.01.2015 sind 6 Urlaubstage für 3 Wochen frei !? (ich hoffe ich hab richtig gerechnet)

Anmerkung:
obwohl ich zuvor geschrieben habe dies sei eher ein "Rechen"problem tun sich auch "rechtliche" Probleme auf.
dazu müßte man allerdings
1.: den BAZ Tarifvertrag genauestens untersuchen (Stichwort: Verrechnung Minusstunden)
2.: eventuelle Nebenabsprachen (Arbeitsvertrag)
...

meiner Meinung nach wäre ein Gepräch mit dem AG (Leihbude) der erste Schritt (wenn dir an dem Arbeitsverhältnis liegt.)






-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Also ich habe ihr gesagt, was ich haben muss im Monat, um den Job machen zu können. Trotzdem habe ich die Stelle bekommen.

Der Betriebsrat der Stadtwerke muss jetzt noch zustimmen. Dann soll ich zum Vertrag unterschreiben kommen. Das werde ich tun, aber ich werde den Vertrag genau lesen und auch wegen dem Geld fragen.

Warum ich trotzdem den Job machen will? Ich will mich ins Gedächtnis der Stadtwerke einprägen. Vielleicht hat man ja später wieder einen Job zu vergeben und denkt an mich.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Ich will mich ins Gedächtnis der Stadtwerke einprägen. Vielleicht hat man ja später wieder einen Job zu vergeben und denkt an mich.


Das ist ein guter Ansatz und eine gute Vorlage! Kann funktionieren, viel Glück! :wipp:

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb462888-36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Sofern das Beschäftigungsverhältnis
nach dem 20. des betreffenden Abrechnungsmonats
beginnt sowie im Austrittsmonat besteht
kein Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Diese
Abschlagsregelung findet Anwendung ab dem
01. Juli 2014.

Hallo .
Ich hätte da noch eine Frage.
Kann der Arbeitgeber trotzdem eine Abschlagszahlung machen?
Verstehe ich das richtig? Ich habe zwar kein Anspruch ,aber von Arbeitgeber seiner Seite aus spricht nichts dagegen, dass er mir das Zahlt.
Habe gekündigt zum 1.
Lohn kommt zum 16-17.
Alle laufende Rechnungen laufen bei mir zum 1 .
Deswegen die Abschlagszahlung.

Kann mir der Chef einfach sagen das ,laut Tarifvertrag ,er mir das Geld ( Abschlagszahlung ) nicht zahlen DARF!?

Danke schon mal im Voraus !
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Eigenes Problem = Eigener Beitrag



Zitat (von fb462888-36):
Kann der Arbeitgeber trotzdem eine Abschlagszahlung machen?
Verstehe ich das richtig?

Stimmt. Er kann, aber er muss nicht.



Zitat (von fb462888-36):
Kann mir der Chef einfach sagen das ,laut Tarifvertrag ,er mir das Geld ( Abschlagszahlung ) nicht zahlen DARF!?

Ja, darf er.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.518 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.