Bezahlung der Überstunden

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go479022-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung der Überstunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei mir kommen immer öfter Überstunden zu Stande, was an sich nicht das Problem ist, sondern die Bezahlung.

Ich bekomme in meinem Betrieb einen Betrag X dafür dass ich dort arbeite ( mehr als die Leiharbeiterfirma in meiner Entgeltgruppe bezahlt ) wenn ich meine Überstunden nehme ( die ich beim Kunden ja schon geleistet habe) bekomme ich weniger also sagen wir statt 18€ nur 11€ (das was ich auch in meiner Entgeltgruppe bekommen würde.) Jetzt ist meine Frage, ob es richtig ist, dass ich beim Kunden für 18€ die Überstunden machen und am Ende nur 11€ dafür berechnet werden obwohl ich die Stunden ja beim Kunden schon eingearbeitet habe ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von go479022-59):
Jetzt ist meine Frage, ob es richtig ist, dass ich beim Kunden für 18€ die Überstunden machen und am Ende nur 11€ dafür berechnet werden obwohl ich die Stunden ja beim Kunden schon eingearbeitet habe ?

Kommt darauf an.

Wie begründet der Arbeitgber das?
Was genau steht diesbezüglich in den vertraglichen Vereinbarungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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