Hallo!
Ich habe gerade einen neuen Arbeitsvertrag bei meinem zukünftigen Arbeitgeber unterschrieben. Bisher war ich als Verkäufer im 6. Berufsjahr tätig und habe 2471,-€ brutto bei 37,5 Std./Woche (15,69 Stundenlohn (37,5 Std. x 4,2 bei 30 Tagen/Monat)) nach MTV Einzelhandel NRW erhalten.
Um beruflich weiter aufzusteigen, wechsele ich zum 01.02. den Arbeitgeber und bin ab diesem Zeitpunkt stellvertretender Filialleiter im Einzelhandel, ebenfalls nach MTV, soll aber lediglich ein Entgelt von 2224,-€ brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit
von 45 Stunden erhalten, was ja nur 11,77€/Std. wären. Im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass der MTV Einzelhandel NRW angewandt wird.
Das kann doch so nicht richtig sein, oder?
Ich habe mir nun die Staffelung der Gehälter nach MTV herunter geladen und frage mich nun, unter welche Lohngruppe ich in Zukunft fallen würde, um mit meinem Arbeitgeber eventuell nochmals in Verhandlung zu treten.
Bin für jede Info dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Amine
Bezahlung für einen stellvertretenden Filialleiter im Einzelhandel NRW
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Na was steht denn im MTV bezüglich deiner Eingruppierung und Entlohnung?ZitatDas kann doch so nicht richtig sein, oder? :
Da muss man mal in den Tarifvertrag schauen. Und natürlich kann das sein. Wenn nämlich der bisherige Arbeitgeber übertariflich gezahlt hat.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Unter §5 -Vergütung und sonstige Leistungen steht:
"1.1 Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung, deren Höhe sich an dem Gehaltstarifverrtrag für die für die Angestellten im Einzelhandel in NRW in seiner jeweils gültigen Fassung orientiert.(...) Die monatliche Vergütung beträgt EUR 2.224,00 brutto."
Die Eingruppierung wird nirgends erwähnt, daher auch meine Frage, unter welche ich fallen würde.
Wie in der Lohntabelle der ver.di (https://www.verdi.de/++file++55d484236f6844604d0000cd/download/tarifinfo_eh%20nrw.pdf) ersichtlich ist, hat mir mein bisheriger Arbeitgeber genau den Satz bezahlt, der für Verkäufer seit dem 1.05.2016 ab dem 6. Berufsjahr festgesetzt wurde.
Gibt es einen Betriebsrat? Der kann helfen zur Frage der Bezahlung.
Verkäufer??? Was ist denn deine Tätigkeit? Das hast du bisher nicht verraten.Zitat......unter welche ich fallen würde. :
Als stellvertretender Filialleiter bist du noch lange kein leitender Angestellter!!!
http://trabhardt-arbeitsrecht.de/leitender-angestellter-definition/
Ein Gehalt als stellvertretender Filialleiter von 2224€ im Monat ist bei einer 45h/Woche ein schlechter Witz. Für den Quatsch eines anderen Titels hast du echt die alte besser bezahlte Stelle aufgegeben???
-- Editiert von -Laie- am 25.01.2018 17:09
Zitat:
"1.1 Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung, deren Höhe sich an dem Gehaltstarifverrtrag für die für die Angestellten im Einzelhandel in NRW in seiner jeweils gültigen Fassung orientiert.(...)
Das Wörtchen "orientiert" lässt mich vermuten, dass nicht genau nach Tarif gezahlt wird.
Wir haben in vielen Tarifverträgen doch die Regelung, dass die Berufserfahrung/Tätigkeit sich gehaltserhöhend auswirkt. Ein Wechsel in eine andere "Sparte" bedeutet dann, dass der Betroffene, obwohl die Position eine höhere Qualifizierung erfordert, wieder von vorne anfängt und erst im Lauf der Jahre wieder auf sein altes Gehaltsniveau und dann auch höher kommt. Wir wissen allerdings nicht, ob "stellvertretener Filialleiter" überhaupt eine eigene Klassifizierung hat.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
11 Antworten