Bezahlung v. Strafzettel durch Arbeitgeber

27. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 47x hilfreich)
Bezahlung v. Strafzettel durch Arbeitgeber

Hallo,
folgendes Problem:
AG bezahlt Strafzettel ( Bußgeldbescheide) des AN ohne diesem die Möglichkeit der Stellungnahme zugeben und zieht die Beträge vom Lohn ab.
AN bleibt mnachmal nichts anderes übrig als ausserhalb von Ladezeiten in Fussgängerzonen zufahren oder in Halteverbotszonen zu Parken da AN unter Zeitdruck steht.

Ist die vorgehensweise vom AG korrekt?
Muss AG dem AN nicht die Möglichkeit geben, Stellung zu den Beschuldigungen zu nehmen?
AG will Regelung nicht ändern, Zitat AG
"Wir werden das Bußgeld wie gewohnt bezahlen, da wir dafür haftbar sind."

Vielen Dank für Eure Hilfe


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Wer setzt den Arbeitnehmer unter Zeitdruck?

Was passiert, wenn die Fahrt länger dauert, sobald der Arbeitnehmer sich rechtmäßig verhält?

"Zitat AG
"Wir werden das Bußgeld wie gewohnt bezahlen, da wir dafür haftbar sind.""

Das stimmt.

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#2
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 47x hilfreich)

Wer setzt den Arbeitnehmer unter Zeitdruck?
- dadurch das AN muss bestimmte anzahl von kunden beliefern damit er genug geld bekommt da prämiensystem.

Was passiert, wenn die Fahrt länger dauert, sobald der Arbeitnehmer sich rechtmäßig verhält?
- Vorgegebene Anzahl an Kunden kann nicht angefahren werden
was bedeutet das es zum evtl. Minderverdienst kommen kann.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20099 Beiträge, 7281x hilfreich)

eine stellungnahme zum bußgeld hat doch wohl nur dann sinn, wenn du die ordnungswidrigkeit bestreitest. das system, das dich und euch zu ordnungswidrigem verhalten 'zwingt', wirst du dadurch auch nicht abstellen oder bekämpfen.

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Was willst du gegen Strafzettel denn machen. Nur weil du unter Druck bist werden die den Strafzettel nicht zurückziehen.

Dein Chef darf Strafzettel die ja "ihn und seine Fahrzeuge betreffen" nicht vom Lohn abziehen. Er kann eine Stellungnahme abgeben und den Fahrer nennen, dazu ist der Anhörungsbogen ja da.

Nur was bringt dir das ?

Falls du den Job beendest kannst du alle Abzüge die nicht verjährt sind einklagen. Dein Chef hat durch "seine" Bezahlung zugegeben der "Täter" zu sein.

quote:

was bedeutet das es zum evtl. Minderverdienst kommen kann.


Ist de Frage was billiger kommt.

Uwe

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

quote:
Wer setzt den Arbeitnehmer unter Zeitdruck?
- dadurch das AN muss bestimmte anzahl von kunden beliefern damit er genug geld bekommt da prämiensystem.

Was passiert, wenn die Fahrt länger dauert, sobald der Arbeitnehmer sich rechtmäßig verhält?
- Vorgegebene Anzahl an Kunden kann nicht angefahren werden
was bedeutet das es zum evtl. Minderverdienst kommen kann.


Aus dieser Schilderung allein vermag ich zudem noch kein (unzulässiges) unter Druck setzen des AN erblicken. Offensichtlich scheint es eine Prämie, also etwas oben drauf auf den Grundlohn, zu geben, wenn man eine bestimmte Anzahl von Kunden anfährt. Wenn der Grundlohn nicht objektiv betrachtet viel zu niedrig ist, dann ist doch soweit alles o.k. Da setzt sich der AN allenfalls selbst unter Druck, weil er unbedingt eine Prämie im Umfang von x € erlangen will. Das ist dann aber der eigene Verantwortungsbereich des AN, der auch selbst entscheiden muss, mit wechlen Mitteln er die notwendige Anzahl von Kunden erreicht.

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#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

quote:
Dein Chef hat durch "seine" Bezahlung zugegeben der "Täter" zu sein.

Gewagte Theorie.



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#7
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 47x hilfreich)

"Was willst du gegen Strafzettel denn machen. Nur weil du unter Druck bist werden die den Strafzettel nicht zurückziehen."
Nun, durch meine Erfahrung die ich durch andere Fahrertätigkeiten habe ist es oftmals sehr sinnvoll, Widerspruch gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid einzulegen.
Zum Beispiel beim befahren von Fußgängerzonen ausserhalb der Lieferzeiten oder parken in Halteverbotszonen wo auch andere Zustelldienste im gleichen Moment ihr Fahrzeug abstellen und keine Knöllchen bekommen.
Oder aber bei Verkehrsunfällen, wo die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
Mir ist es in jedemfalle Wichtig, die Bescheide selber zusehen bevor diese bezahlt werden.
Ist das nicht mein gutes Recht bzw. ist der AG nicht dazu verpflichtet, mir diese Möglichkeit zugeben?

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1183x hilfreich)

Dein Chef erklärt mit der Zahlung die Sache als erledigt ohne den Täter zu nennen. Also tut er so als ob er es war.
Du kannst ihn sicher zwingen das er den Anhörungsbogen ausfüllt, dazu müsstest du wissen das es einen gab der dich betraf.......

Bisher kassiert er nur irgendwelche Geld und behauptet das es einen Strafzettel gab. Du kannst also nur gegen den Lohnabzug klagen.

Ob das so sinnvoll ist

Uwe


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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

@madness666

Ich gehe mal stark davon aus, dass der Chef nicht sofort Bußgeldbescheide sondern wie üblich erstmal einen Bescheid über Verwarnungsgeld mit dem Hinweis bekommt, dass bei Nichtzahlung innerhalb der Frist ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Bezahlt der Chef nicht, dann würde das Bußgeldverfahren eingeleitet. Wenn der Anhörungsbogen nicht sowieso dabei war, dann könnte der Chef darin angeben, dass du das Fahrzeug geführt hast. Das würde letzten Endes dazu führen, dass das Bußgeldverfahren gegen dich eingeleitet wird. Bußgeld und Kosten würden dann aller Wahrscheinlichkeit bereits ein Vielfaches des Verwarnungsgeldes betragen. Selbst wenn du Einspruch gegen sämtlich Bußgeldbescheide einlegst, werden wohl kaum alle Einsprüche Erfolg haben.

Von daher solltest du mal überlegen, ob im wirtschaftlichen Sinne nicht das Vorgehen des Chefs wirtschafltich sinnvoller ist.

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