Bezahlung von (anteilsmäßigem) Weihnachtsgeld trotz neuem AV bei selbem Arbeitgeber

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
zauce
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezahlung von (anteilsmäßigem) Weihnachtsgeld trotz neuem AV bei selbem Arbeitgeber

Guten Abend alle zusammen,

ich hoffe ein ähnlicher Fall wurde hier noch nicht gepostet, ich konnte jedoch per Suchfunktion leider nichts finden.

Erstmal die Hintergrundgeschichte: Person A hat im Unternehmen U ein dreijähriges duales Studium (BW) absolviert. Das Studium wurde zum 30. September durch erfolgreiches Bestehen beendet. An das duale Studium schließt A ein Masterstudium an, während dessen er im Unternehmen U als Werkstudent - seit dem 1. Oktober, befristet auf 18 Monate - weiterbeschäftigt ist.

Eine Betriebsvereinbarung regelt, dass Auszubildenden Weihnachtsgeld in Höhe von 55% eines Monatentgelts zusteht. Im Anschlussvertrag als Werkstudent ist geregelt, dass A keinen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hat.

Weitere Anmerkung: Person B, die mit A das duales Studium bei U abgeschlossen hat, ist seit dem 1. Oktober bei U als "normaler"/unbefristeter Arbeitnehmer beschäftigt. Sein Gehaltsmodell sieht kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld vor, da dies bereits in dieses eingerechnet ist. Dennoch erhält er Weihnachtsgeld aus dem Ausbildungsverhältnis als dualer Student.

Nun zur Frage: Hat A ebenfalls Anspruch auf (anteilsmäßiges) Weihnachtsgeld, das während der Ausbildungszeit bei U entstanden ist? Wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Ein bisschen Kraut- und Rüben-Durcheinander.

Ich verstehe die Frage: Wenn B Weihnachtsgeld bekommt, wieso nicht auch A? Vielleicht hat B einfach besser verhandelt?
Ich verstehe nicht, welcher Zusammenhang mit der BV für die Azubis bestehen soll.
Werkstudenten sind keine Azubis; und ich halte es nicht für zwingend, dass eine Regelung für Azubis per se für alle AN gelten muss, die in irgend einer Weise ausgebildet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zauce
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ein bisschen Kraut- und Rüben-Durcheinander.


Dann hoffe ich, dass ich es nun etwas klarer formulieren kann :)

Zitat (von blaubär+):
Vielleicht hat B einfach besser verhandelt?


Nein, es gab keine weiteren Vereinbarungen hierzu.

Zitat (von blaubär+):
Ich verstehe nicht, welcher Zusammenhang mit der BV für die Azubis bestehen soll.


Sowohl A, als auch B, waren vor der Anstellung zum 1. Oktober (A - nun befristet als Werkstudent; B - nun unbefristet) duale Studenten und wurden die vergangenen Jahre/werden als solche als "Azubis" gewertet. Sodass beide in diesem Jahr 9 Monate als "Azubis" im Unternehmen gearbeitet haben.

Zitat (von blaubär+):
Werkstudenten sind keine Azubis; und ich halte es nicht für zwingend, dass eine Regelung für Azubis per se für alle AN gelten muss, die in irgend einer Weise ausgebildet werden.


In diesem Punkt widerspreche ich dir nicht. Mir geht es hier lediglich darum, warum B das Weihnachtsgeld für die Zeit als dualer Student (Azubi) erhält, A hingegen nicht, obwohl beide dieses Jahr den gleichen Zeitraum (bis Ende September) im Unternehmen Azubis waren.

Von U wird dies damit begründet, dass A zum Stichtag vom 30. November in einem gekündigten Arbeitsverhältnis steht (ergibt für mich jedoch keinen Sinn, da A nicht gekündigt hat, sondern die vorherige Ausbildung gewöhnlich mit Bestehen beendet hat und nun als befristeter Werkstudent weiterbeschäftigt wird), B hingegen wurde mit Abschluss der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Es tut mir Leid, wenn der Fall etwas verwirrend wirkt. Für mich ergibt es mit dieser Begründung leider nur keinen Sinn, warum B das Weihnachtsgeld für die Zeit als Azubi erhält, A jedoch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich denke, dass wir die Frage nicht konkret beantworten können, da wir weder die Betriebvereinbarung noch die beiden Arbeitsverträge kennen.

Bei meinem eigenen Arbeitsvertrag ist es so, dass er am Stichtag bestehen muss.
Bei Azubis, die im Laufe des Jahres übernommen werden wird hinsichtlich der Sonderzahlungen die gesammte Betriebszugehörigkeit - also incl. Ausbildung bewertet.

Bezogen auf A und B wäre dies zunächst vergleichbar.

Aber A hat, weil es sich um einen befristeten Vertrag handel die Besonderheit, dass in seinem seit dem 01.10 bestehenden Vertrag keine Sonderzahlung vorgesehen ist. Somit besteht für A zum Prüfungszeitpunkt kein Anspruch.
Diese Besonderheit gibt es im Vetrag von B vermutlich nicht, deshalb Anspruch.

Anhand der nur Dir vorliegenden Unterlagen kannst Du prüfen, ob sich meine Vermutung mit den Fakten deckt.

Ansonsten wird Dir die Frage nur der Arbeitgeber beantworten können.

Nachtrag: Es kann auch sein, dass die Sonderzahlungen in den befristeten Verträgen bereits auf das normale Gehalt umgelegt werden, wie es häufig bei Altersteilzeitverträgen der Fall ist. Auch das wäre Prüfpunkt.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

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