Beziehung Abfindung - Arbeitslosengeld?

5. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sue_B
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beziehung Abfindung - Arbeitslosengeld?

Hallo,

unsere Firma wird demnächst aufgekauft, und wir werden nicht übernommen. Leider ist uns der genaue Zeitpunkt nicht bekannt. Worum es jetzt aber genau geht, ist die wahrscheinlich vorherstehende Abfindung. Ich würde gerne wissen, ob die Abfindung wirklich mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird und wer diese Abfindung dem Arbeitsamt meldet? Übernimmt dies die neue Firma oder müssten wir das anmelden? Oder gibt es eine Möglichkeit dies evtl. zu umgehen? Und besteht vielleicht die Chance, die gesetzlich vorgegebene Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Arbeitsjahr anzufechten, da nichts konkretes im Arbeitsvertrag steht?
Und was muss man bei einer Kündigung beachten, da es ja mehrere Formulierungen gibt, wodurch wir evtl. das Arbeitslosengeld verweigert bekommen können? Und stimmt es, dass wir die Kündigung nicht unterschreiben dürfen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Zum Thema Abfindung
Nachzulesen bei der Bundesagentur für Arbeit:

Für die Beantwortung dieser Frage ist maßgeblich, ob bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist eingehalten wurde. Ist dies der Fall, wird die Abfindung in keiner Weise auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Die Firma ist meines Wissens nicht verpflichtet überhaupt eine Abfindung zu zahlen. Ob eine Anfechtung Erfolg bringt, wage ich zu bezweifeln.



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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo dreamer66, habe auf Ihren Tip hin mal unter Bundesagentur für Arbeit und Abfindung gegoogelt, bin jedoch auf die Schnelle zu keiner Seite gelangt, die da eindeutige Aussagen macht.
Haben Sie da vielleicht eine konkrete Adresse, die Frage taucht hier schließlich so oft auf.

Unter
www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_XIV/Arbeitsrecht_157/arbeitsrecht_157.html

steht ungefähr, dass es den Arbeitsagenturen freisteht, Sperrfristen zu verhängen.

Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nicht. Und, wenn Sie die Kündigung unterschreiben, akzeptieren Sie diese. Ich würde nix unterschreiben.

-- Editiert von hamburgerin01 am 07.11.2004 00:36:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,
hoffe dass der Link funktioniert:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=28542&rqc=3&ls=false&ut=0

Ansonsten über:
# Arbeitnehmer Informationen >
# Geldleistungen >
# Arbeitslosengeld
Weiterführende Informationen

Dort gibt es PDF Dateien zum nachlesen.
Ich war auch etwas überrascht, da ich immer davon ausging, dass Abfindungen teilweise angerechnet werden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo Dreamer66,
vielen Dank für Ihre Antwort, muß mich da wohl mal länger dransetzen, aber da stehen ja sowieso ne Menge wichtiger Hinweise drin.

Hi Kanalmeister,
hätte echt nicht gedacht, dass der von Dir bevorzugte Link so informativ ist...

Aber ich lerne gerne dazu, auch wenn ich weiterhin hoffe, dass du dir auch mal die anderen empfohlenen Seiten anguckst...

Gruß aus Hamburg

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