Hallo zusammen,
ich habe noch nie Bildungsurlaub in Anspruch genommen und bin daher unsicher, wie so etwas gehandhabt wird (Niedersachsen).
Von der Firma hatte ich bereits im vergangenen Jahr eine externe Schulung (2 Tage) und eine interne Schulung (1 Tag)für ein EDV - Programm.
Muß ich den Bildungsurlaubanspruch von 5 Tagen dann um diese 3 Tage kürzen?
Vielen Dank für jede Info!
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Bildungsurlaub - Anrechnung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. da wäre in erster linie das einschlägige bildungsurlaubsgesetz niedersachsens zu lesen. soweit ich das konzept des b-urlaubs verstehe, eröffnet der b-urlaub einen zusätzlichen anspruch auf bildung. wie weit interne schulungen etc. bildungsurlaub schmälern kann nur entschieden werden, wenn man weiß, ob die schulungen, an denen du teilgenommen hast, den anerkannten bildungsinhalten des b-urlaub entsprechen. dagegen spricht aber die kürze dieser schulungen.
http://www.aewb-nds.de/cms/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=19&Itemid=40
-- Editiert am 10.07.2011 15:45
Wenn Sie für die Schulungen nicht Bildungsurlaub beantragt haben und auch nichts mit dem Arbeitgeber über einen Abzug vereinbart haben, dürfen die Tage nicht vom BU-Anspruch abgezogen werden.
Ihnen stehen 5 volle Tage zu. Inhalt und Thema des BU bestimmen Sie, sinnvoll ist auch mal etwas zu buchen, was nichts mit IhrerArbeit zu tun hat
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So isses. Wir bieten immer einige Sachen an, die auf den Bildungsurlaub anrechenbar sind. Aber: die Mitarbeiter nehmen rein freiwillig teil. Wenn vom Betrieb was angeordnet wird mit Pflicht zur Teilnahme, dann hat das mit Bildungsurlaub nichts zu tun. Und, das Angebot des Bildungsurlaubs muss bei uns auch zertifiziert sein. Ich kann als Arbeitgeber also nicht einfach schreien "Bildungsurlaub, Bildungsurlaub."
wirdwerden
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Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe die alten Unterlagen überprüft, für die Schulungen vom letzten Jahr waren zwar verschiedene Dinge vereinbart (wie Kostenübernahme wenn nicht ausreichend teilgenommen wird oder z.B. zu Hause lernen), aber Bildungsurlaub wurde nicht ausdrücklich genannt.
Dann probiere ich mal mein Glück... Vielen Dank nochmals.
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Nicht jede Schulung kann auf den "Bildungsurlaub" angerechnet werden. Es kommen nur Veranstaltungen in Betracht, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Dies muss der Veranstalter vorab erklären (und ggf. nachweisen) und der Arbeitnehmer muss die Freistellung / Teilnahme beim Arbeitgeber explizit beantragen.
Der Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub entsteht für jedes Jahr neu. Für die Übertragung oder Zusammenfassung von Ansprüchen gelten bestimmt Regeln, die im jeweiligen Landesgesetz genannt sind.
Streit entsteht häufig dadurch, dass der AG die Teilnahme des AN an der Bildungsurlaubsveranstaltung wegen mangelndem Bezug zur beruflichen Tätigkeit ablehnt.
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Ich hab mal gerade meinen "Kittner", 34. Auflage angesehen und bemerkt, dass der nicht mal nen Hinweis auf das AWbG enthält! *wunder?!
Mir ist klar, dass es verschiedene Landsgesetze sind, aber gar kein Hinweis find ich schon komisch?
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