Arbeitnehmer A möchte dieses Jahr im Oktober noch seinen Bildungsurlaub nehmen und einen Englischkurs (5 Tage, als Bildungsurlaub anerkannt) nehmen. Leider findet dieser Kurs zu einem Termin statt in der A in seiner Jahresurlaubsplanung schon ganz normalen Tarifurlaub eingereicht hat.
Der AG ist natürlich nicht begeistert wenn seine Angestellten Bildungsurlaub nehmen, aber das ist A nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert" mittlerweile ziemlich egal.
Frage: Kann der A den Termin als Bildungsurlaub beanspruchen? Sprich muss der AG dann die Verlegung des eingeplanten Tarifurlaubs genehmigen? Oder kann sich der AG auf den Standpunkt zurückziehen, mach den Englischkurs doch in deinem Tarifurlaub oder suche dir halt für den Bildungsurlaub einen anderen Termin?
Bildungsurlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// ... muss der AG dann die Verlegung des eingeplanten Tarifurlaubs genehmigen?
Nein, muss er nicht. Beim Erholungsurlaub gilt für beide Richtungen: Genehmigt ist genehmigt. Du hättest es auch nicht gerne, wenn dein (genehmigter) Urlaub vom AG verlegt würde, weil der AG für die Zeit was Spezielles plant.
ZitatGenehmigt ist genehmigt. Du hättest es auch nicht gerne, wenn dein (genehmigter) Urlaub vom AG verlegt würde, :
Das ist im Betrieb eigentlich Gang und Gebe das Urlaub verlegt wird, wenn z.B. Kollegen wegen Krankheit ausfallen. Nicht der große Jahresurlaub, aber halt die kleineren Zwischenurlaube.
-- Editiert von Alter Sack am 24.08.2020 12:17
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Wenn AG und AN sich einig sind ist das auch möglich. Wenn eine Partei das aber nicht wünscht hat die andere Partei darauf keinen Anspruch.
Die Frage ist ja auch eher darf der AG den Wunsch nach einer Urlaubsverschiebung ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen ?
siehe auch:
Bundesurlaubsgesetz § 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen
ZitatDie Frage ist ja auch eher darf der AG den Wunsch nach einer Urlaubsverschiebung ohne Angabe von Gründen einfach ablehnen ? :
Ja darf er. Der genannte § bezieht sich nicht auf die Möglichkeit bereits vereinbarten Urlaub nochmals zu ändern.
@altersack #4
Der AG hat dir doch den Urlaub wunschgemäß genehmigt. Er spielt jetzt bloß nicht mit, dass du noch eins draufsatteln und den Urlaub verschieben willst, nur um den Bildungsurlaub auch noch abzuräumen.
Offenbar stimmt das Klima zwischen dir und dem AG nicht oder nicht mehr , wie du selbst andeutest. Das wird ja auch wohl der AG spüren oder wissen - wieso sollte er da auch noch großzügig sein?
ZitatOffenbar stimmt das Klima zwischen dir und dem AG nicht oder nicht mehr , wie du selbst andeutest. :
Das siehst du richtig! Das passiert wenn einen der Chef nach fast 40 Jahren im Betrieb rausschmeißen will weil man mittlerweile der Älteste Mitarbeiter im Bereich ist, er aber keine rechtssicheren Mittel findend dies umzusetzen.
Naja, ist ja eigentlich auch legal, wenn der Chef den Termin für den Englischkurs nicht freigibt, macht ich halt im November einen Joga-Kurs. Englisch-Kurs wäre halt auch für die Arbeit gut, da weite Teile der Kommunikation in Englisch stattfinden, aber wenn der AG unbedingt will suche ich mir halt einen andern Kurs.
-- Editiert von Alter Sack am 24.08.2020 18:13
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