Morgen,
ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeite in einem Call-Center Vollzeit 35 Stunden die Woche.
Bei der Zeitarbeitsfirma habe ich einen unbefristeten Tarifvertrag aus dem ich aber nicht schlau werde.
Es lässt sich nicht daraus schließen ob ich nun Angestellter oder Arbeiter bin.
Folgendes lässt mich aber vermuten das ich nur Arbeiter bin.
Ich weiß seit Februar das ich Nachwuchs erwarte, habe dies aber noch nicht meinem AG mitgeteilt. Allerdings wurde ich jetzt die letzten Wochen krankgeschrieben.
Krankmeldungen gingen immer pünktlich beim AG ein.
Nun habe ich gestern meine Lohnabrechnung bekommen und ersehen das ich nur die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt bekomme und mehr nicht.
Ich war eigentlich der Meinung das ich auch weiterhin bezahlt werde, wenn ich krank bin, denn dies stand auch so im Vertrag.
Ich kann euch das jetzt nicht abtippen, das mein Zukünftiger mir den Vertrag erst heute Nachmittag ins geschäft bringen kann, weil er auch noch arbeiten ist.
(damit ich nicht falsch verstanden werde...ich mache Heute das Geschäft von meinem Vater, bin also nicht an meiner eigentlichen Arbeit, da ich noch krankgeschrieben bin).
Ist das denn richtig was mein AG macht oder müsste er mir alles bezahlen?
Problem 2 ist das ich meine Krankmeldung erst sehr spät bei meiner Krankenkasse abgeben konnte und diese gleich zu mir sagte das ich aber dann kein Krankengeld mehr beziehen könne, da ich diese so spät gebracht habe.
Auch richtig?
Problem 3... wie sieht das denn nun aus, wenn ich nur ein Arbeiterverhältnis habe und in den Mutterschutz gehe oder Arbeitsunfähig geschrieben werde?
Ob ich Arbeitsunfähig geschrieben werde, wird sich am Montag bei meiner nächsten Vorsorgeuntersuchung entscheiden.
Liebe Grüße
Angi
Bin ich Angestellte oder Arbeiterin? Viele Probleme!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, so ganz nachvollziehbar ist es nicht was du schreibst. Entgeltfortzahlung hat nichts damit zu tun ob du Angestellter oder Arbeiter bist, da sie allen Arbeitnehmern zusteht. Warum deine Firma nicht zahlt, wirst du also erst mal dort erfragen müssen.
War die AU denn eine Erstbescheinigung oder könnte es sein, dass du bereits vor kurzem krankgeschrieben warst und der AG meint dass die Entgeltfortzahlung einfach beendet ist (da sind manche fälschlicherweise der Meinung, dass man immer wieder neu Entgeltfortzahlung bekommt, wenn man zwischendurch arbeitet)?
Bist du momentan noch krankgeschrieben?
MfG
tachen,
also ich bin seit anfang februar bei dieser firma. ich habe dort keine ganze woche gearbeitet und bin dann krankgeschrieben worden.
ich habe bisher meist eine folgebescheinigung bekommen, wobei 2 davon glaube trotzdem als erstbescheinigung ausgestellt wurden (fälschlicherweise).
ich bekomme jetzt nur das gehalt für die paar tage die ich dort gearbeitet habe und nicht mehr.
warum muss ich erst noch erfragen (oder warum die firma meint).
weiß ich allerdings erst montag.
im vertrag steht (hab ihn jetzt da) ...:
das im krankheitsfalle fortzuzahlende entgeld bemisst sich nach dem maßgeblichen tarifentgeld auf der basisi der tariflichen mindestarbeitszeit, es sei denn, es wurde arbeitsvertraglich eine kürzere arbeitszeit vereinbart. bei der bemessung bleiben tarifliche und außertarifliche zuschläge und zulagen unberücksichtigt. im übrigen gilt das entgeltfortzahlungsgesetzt (EFZG) in seiner jweiles gültigen fassung.
also müsste ich demnach mein volles gehalt (ohne die fahtkostenzuschläge von 5 eur am tag) bekommen.
das wären dann aber nicht 89 oder 98 eur (weiß es nicht genau was ich bekomme, aber unter 100 eur war es) sondern etwas um die 700-900 eur...
dann frag ich mich warum die nicht zahlen?
lg
angi
mehr steht da leider auch nicht drinn.
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quote:
ich habe dort keine ganze woche gearbeitet und bin dann krankgeschrieben worden.
In den ersten 4 Wochen der Beschäftigung gibts noch keine Entgeltfortzahlung.
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
... unter (3).
Das erklärt dann auch, warum es nur die paar Tage Bezahlung für Februar gab.
und was mach ist jetzt?
zahlt dann die krankenkasse krankengeld?
Insofern das eine versicherungspflichtige Tätigkeit ist: Ja.
Mal bei der Krankenkasse anrufen.
Und jetzt?
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